Genossenversammlung, Zug
Altri avvisi · Zug · 1 ott 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Altri avvisi
- Sottotipo
- Altro avviso
- Cantone
- Zugo
- Comune
- Zug
- Pubblicato da
- Korporation Zug
- Pubblicato
- 1 ott 2026
- Numero di pubblicazione
- RS-ZG60-0000000265
Testo
- Titolo
- Genossenversammlung
Beschlüsse der Genossenversammlung vom 28. September 2026
1. Protokoll der Genossenversammlung vom 22. Juni 2026
2. Kauf Traktor John Deere 6M 140 mit Seitenmulchgerät
Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.
3. Baukredit für die Sanierung / Umnutzung der Liegenschaft 'Alte Sagi', Choller, Gemeinde Zug
Die Anträge wurden grossmehrheitlich genehmigt.
4. Baukredit An- und Umbau der Scheune, GS 1875, Hintergeissboden, Gemeinde Zug
Die Anträge wurden einstimmig genehmigt.
5. Beantwortung der Anträge Thomas Weiss betreffend Alte Sagi
Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.
6. Interpellation Ferienhaus Dersbach
Von der Beantwortung wurde Kenntnis genommen.
7. Ersatzwahl infolge Pensionierung für den Rest der Amtsdauer 2025 - 2028 für das Amt eines Verwaltungsschreibers bzw. einer Verwaltungsschreiberin
Gewählt wurde
Speck Katrin, Widenstrasse 22, 6317 Oberwil b. Zug, neu
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).
Zug, 29. September 2026
Verwaltungsrat der Korporation Zug
Urban Keiser, Präsident
Daniel Schwerzmann, Korporationsschreiber