Öffentliche Auflage: Rechtsprovokation, Wald (AR)

Pianificazione del territorio · Wald (AR) · 6 mar 2026

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pubblicazione
Cantone
Appenzello Esterno
Comune
Wald (AR)
Pubblicato da
Gemeinde Wald (AR)
Pubblicato
6 mar 2026
Termine
5 apr 2026
Numero di pubblicazione
VE-AR40-0000000123

Testo

Title publication
Rechtsprovokation
Comment entry deadline
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen kantonal- oder bundesrechtlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Entwidmung und Aufhebung öffentlicher Flurwege (öffentliches Fusswegrecht, s. Art. 2 Abs. 5 i. V. mit Art. 37 ff. des kantonalen Strassengesetzes, StrG; bGS 731.11)

Dem Gemeinderat Wald AR wurde der Antrag gestellt, die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Flurwege (Beleg A115, A151 und A152) zu entwidmen bzw. aufzuheben.

Öffentlicher Flurweg, Beleg A115 Der Flurweg beginnt am südlichen Grenzpunkt zwischen den Parzellen 36 und 735 und verläuft Richtung Norden entlang der Grenze von Parzelle 36 und 37 bis zur Kantonsstrasse (Wald-Trogen).

Öffentlicher Flurweg, Beleg A151 Ursprünglich verlief der öffentliche Flurweg ausgehend von der Gruenholzstrasse in westlicher Richtung, vor dem Haus Assek. Nr. 263 vorbei bis zum Haus Assek. Nr. 261 auf Parzelle 36. Am 15. Oktober 1990 wurde der öffentliche Fussweg auf die Flurgenossenschaftsstrasse verlegt, die hinter dem Haus Assek. Nr. 263 und vor dem Haus Assek. Nr. 262 verläuft. Das mit dieser Dienstbarkeit verbundene Fahrwegrecht bleibt aufgrund der Flurgenossenschaftsstrasse erhalten.

Öffentlicher Flurweg, Beleg A152 Der Flurweg verläuft ausgehend vom Haus Assek. Nr. 261 bzw. von der Grenze Parzelle 36/735 zuerst in westlicher, dann südwestlicher und zuletzt südöstlicher Richtung weiterführend bis an die Grenze gegen die Gemeinde Trogen zwischen den Polygonpunkten 1379T, 1380T und endet dort. Es gibt keinen weiterführenden Fussweg. Alternativ besteht ein öffentlicher Fussweg, beginnend auf Parzelle 41 ab der Flurgenossenschaftsstrasse in südlicher, anschliessend in westlicher Richtung über die Gemeindegrenze hinaus bis zum Weiler Oberstall (Trogen).

Die zur Löschung beantragten öffentlichen Fusswegverbindungen sind nicht Teil des öffentlichen Strassenverzeichnisses.

Der Gemeinderat Wald AR hat an der Sitzung vom 20. Oktober 2025 entschieden, dem Antrag zuzustimmen und den Gemeingebrauch der Flurwege aufzuheben.

Im Sinne von Art. 37 Strassengesetz wird die Entwidmung der betreffenden Fusswege öffentlich angezeigt. Die Unterlagen werden während der 30-tägigen Frist öffentlich aufgelegt und können im Vorraum der Kanzlei während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemeinde Wald (AR) Dorf 37 9044 Wald AR

Atti menzionati

Rimedi giuridici

Allfällige Einsprachen gegen diese Fusswegrechtaufhebung sind nach Art. 39 StrG schriftlich und begründet während der 30-tägigen Auflagefrist beim Gemeinderat Wald, Dorf 37, 9044 Wald AR einzureichen.