Gesuch Konzessionserneuerung

Pianificazione del territorio · Berna · 7 apr 2021

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pubblicazione
Cantone
Berna
Pubblicato da
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Pubblicato
7 apr 2021
Numero di pubblicazione
VE-BE60-0000000139

Testo

Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161 a, 3673 Linden

Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser und zur Nutzung von Oberflächenwasser (Jassbach) für die Versorgung eines Kieswerkes mit Brauchwasser.

Die Entnahmebauwerke sind bestehend; das Gesuch beinhaltet keine baulichen Massnahmen. Die Entnahmemenge bei der Wasserentnahmestelle aus dem Jassbach wird von 360 l/min (6 l/s) auf 120 l/min (2 l/s) reduziert.

Projektverfasser: Gesuchsteller

Betroffene Parzellen-Nr.: 868, 995

Koordinaten:

- Entnahmestelle Jassbach: E= 2 619 227 / N= 1 188 763

- Entnahmestelle Grundwasser: E= 2 616 676 / N= 1 231 687

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist:

bis und mit 8. Mai 2021

Auflageorte und Einsprachestellen:

- Gemeindeverwaltung Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden

- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern

Rimedi giuridici

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).