Gesuch Konzessionserneuerung
Pianificazione del territorio · Berna · 7 apr 2021
Pubblicazione
- Tipo
- Pianificazione del territorio
- Sottotipo
- Pubblicazione
- Cantone
- Berna
- Pubblicato da
- Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
- Pubblicato
- 7 apr 2021
- Numero di pubblicazione
- VE-BE60-0000000139
Testo
Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161 a, 3673 Linden
Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser und zur Nutzung von Oberflächenwasser (Jassbach) für die Versorgung eines Kieswerkes mit Brauchwasser.
Die Entnahmebauwerke sind bestehend; das Gesuch beinhaltet keine baulichen Massnahmen. Die Entnahmemenge bei der Wasserentnahmestelle aus dem Jassbach wird von 360 l/min (6 l/s) auf 120 l/min (2 l/s) reduziert.
Projektverfasser: Gesuchsteller
Betroffene Parzellen-Nr.: 868, 995
Koordinaten:
- Entnahmestelle Jassbach: E= 2 619 227 / N= 1 188 763
- Entnahmestelle Grundwasser: E= 2 616 676 / N= 1 231 687
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist:
bis und mit 8. Mai 2021
Auflageorte und Einsprachestellen:
- Gemeindeverwaltung Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden
- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern
Rimedi giuridici
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).