Baupublikation, Kirchberg (BE)

Pianificazione del territorio · Kirchberg (BE) · 25 giu 2025

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pubblicazione
Cantone
Berna
Comune
Kirchberg (BE)
Pubblicato da
Gemeinde Kirchberg (BE)
Pubblicato
25 giu 2025
Numero di pubblicazione
VE-BE60-0000000454

Testo

Title publication
Baupublikation

Bauherrschaft:

Kurt und Rita Ledermann, Zürichstrasse 24a, 3422 Kirchberg

Projektverfasser:

GLB Emmenmatt, Bernhard Ryser, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt

Bauvorhaben:

Die bestehende Wohnung wird über zwei Stockwerke in zwei separate Wohneinheiten unterteilt.

Standort/Parzelle/Zone:

Zürichstrasse 24a, Parzelle Nr. 611, Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’480’000 / 1’070’000

Gewässerschutzbestimmungen: Aᵤ

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Auflage- und Einsprachefrist: Montag, 21. Juli 2025

Auflagestelle:

Öffentliche Auflage bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder via eBau (nur für Personen zugänglich, welche ein BE-Login besitzen).

Den Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20277 finden Sie zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchberg unter: www.kirchberg-be.ch

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Rimedi giuridici

Hinweis: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Bauverwaltung Kirchberg