Regulation Steinwild – Verfügung
Altri avvisi · Berna · 4 feb 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Altri avvisi
- Sottotipo
- Altro avviso
- Cantone
- Berna
- Pubblicato da
- LANAT, Amt für Landwirtschaft und Natur, Personaldienst
- Pubblicato
- 4 feb 2026
- Numero di pubblicazione
- VE-BE90-0000000701
Testo
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 7 Absatz 3 und Art. 12 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) und Art. 4a Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere (JSV; SR 922.01), verfügt: Für das Jahr 2026 sind in fünf Steinwildkolonien total 58 Regulationsabschüsse geplant. Die diesjährigen Abschüsse teilen sich auf die Kolonien wie folgt auf: Brienzergrat 10 Tiere, Schwarzmönch-Leukerbad-Gross Lohner 30 Tiere, Cape au Moine-Gummfluh 8 Tiere, Spillgerten 4 Tiere, Bire-Oeschinen 6 Tiere.
Rimedi giuridici
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 3a, 3011 Bern schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde wir die aufschiebende Wirkung entzogen.