Verkehrsanordnung Eulerstrasse, Basel
Provvedimenti di circolazione · Basel · 16 set 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Provvedimenti di circolazione
- Sottotipo
- Provvedimento concernente la circolazione
- Cantone
- Basilea Città
- Comune
- Basel
- Pubblicato da
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt
- Pubblicato
- 16 set 2026
- Numero di pubblicazione
- VE-BS40-0000001517
Testo
- Autorità
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
- Strada
- Eulerstrasse
- Authority office
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
Im Zusammenhang mit der Oberflächenneugestaltung der Eulerstrasse, zwischen Socinstrasse und Spalentorweg wird folgende Verkehrsanordnung erlassen:
- vor der Liegenschaft Nr. 51, auf einer Länge von 8 m: Parkfeld „Velos“ (bisher Parkfeld „Velos/Motos“);
- vor den Liegenschaften Nrn. 51 und 53, auf einer Länge von 6 m: Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), mit Parkkarte 4051 unbeschränkt (bisher Parkfeld „Velos/Motos“);
- vor der Liegenschaft Nr. 55, auf einer Länge von 1,4 m: Parkieren nicht möglich aufgrund baulicher Anpassungen und/oder anderweitiger Nutzung (bisher Blaue Zone);
- vor der Liegenschaft Nr. 55, auf einer Länge von 0,8 m: Parkieren verboten, Parkieren gestattet Mo-Do 18:00-07:00 Uhr und Fr 18:00 Uhr - Mo 07:00 Uhr (bisher Blaue Zone);
- vor der Liegenschaft Nr. 58, auf einer Länge von 5,5 m: Parkfeld „Motos“ (bisher Blaue Zone);
- vor der Liegenschaft Nr. 61, auf einer Länge von 1,4 m: Parkieren nicht möglich aufgrund baulicher Anpassungen und/oder anderweitiger Nutzung (bisher Blaue Zone).
Die baulichen Anpassungen und/oder die anderweitige Nutzung sind nicht Bestandteil dieser Verkehrsanordnung. Diesbezüglich wird auf die separate Publikation der Allmendverwaltung im Kantonsblatt verwiesen.
Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
Rimedi giuridici
Hinweise Gesetzliche Grundlagen für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 und die kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011 und die kantonale Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 19. August 2014. Die Projektpläne sind auf der Webseite des Bau- und Verkehrsdepartements (www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen) aufgeschaltet und können zudem nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 061 267 85 56) beim Amt für Mobilität (Dufourstrasse 40) eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen Verfügungen der Mobilität kann an das Bau- und Verkehrsdepartement (Münsterplatz 11, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Für die mit Stern (*) bezeichnete(n) Massnahme(n) wird die aufschiebende Wirkung eines allfälligen Rekurses entzogen. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebungen und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.