Unterschutzstellung
Protezione di oggetti · Zurigo · 19 giu 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Protezione di oggetti
- Sottotipo
- Messa sotto protezione e stralcio dall'inventario dei beni culturali
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato da
- Gemeinde Benken
- Pubblicato
- 19 giu 2026
- Termine
- 19 lug 2026
- Numero di pubblicazione
- VE-ZH05-0000002315
Testo
Der Gemeinderat Benken hat mit Beschluss vom 16. Juni 2026, gestützt auf § 203 lit. c PBG, das Gebäude (Vers.-Nr. 17) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 208, Oberdorfstrasse 3, unter Schutz gestellt (gemäss § 205 PBG). Die unter Schutz gestellten Gebäudeteile sind im Unterschutzstellungsvertrag ersichtlich.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Benken, Landstrasse 1, 8463 Benken, eingesehen werden.
Gemeinde Benken Landstrasse 1 8463 Benken ZH
Rimedi giuridici
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist in dreifacher Ausführung einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.