Gestaltungsplan Aushubdeponie Feld

Piano d'utilizzazione speciale · Beinwil (Freiamt)

Documento

Numero
2003-000991
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Beinwil (Freiamt)
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
2 lug 2003
In vigore dal
2 lug 2003

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Beinwil (Freiamt) con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

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Testo

SNP-4224-2003-E.pdf

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KANTON AARGAU GEMEINDE BEINWIL / FREIAMT

GESTALTUNGSPLAN "AUSHUBDEPONIE FELD"

Gemäss $ 21 BauG

Baudepartement Kanton Aargau

SITUATIONSPLAN 1: 1000 ee N

weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Schnittpläne S1 bis S4 (siehe Unterlagen Büro ILU Horw)

8 & 2 & © ® s N. TEN KNOBLAUCH INGENIEUR & PLANER STEGMATTWEG 11 TELEFON 056 / 618 30 10 5610 WOHLEN TELEFAX 056 / 618 30 11 KIIIP SWISO zertifiziert ISO 9001 [email protected] www.kip.ch Projekt Nr. Datum : 11. September 2001 Projekt :FRI Änderungen: Plan Nr. : 02.01.01 Gezeichnet :WIN BN3202R03 Format : 60 x 105 Geprüft H Mitwirkungsbericht vom: 19. März 2003 / PA Gemeinderat 14. April 2003 Vorprüfungsbericht vom: 14. Januar 2002 f \ Öffentliche Auflage vom: 09. April bis 08. Mai 2002 ! |

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Beschlossen vom Gemeinderat am: 14. April 2003

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Der Gemeindeammann: Zemp-Laubacher Anton

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Der|\G$ deschreiber: Hu N\ ER Erhard l

Genehmigungsvermerk:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2.\uli 20023

Der Staatsschreiber:

Legende zum Gestaltungsplan 1. _Genehmigungsinhalt ov.....,.,.0 schwarz Perimeter des Gestaltungsplanes

en sn ame rot Perimeter Deponiezone (gleichzeitig Baulinie entlang Kantonsstrasse K350 / entlang

Verbindungsstrasse Beinwil - Wallenschwil / Entlang Tannwald) Hafnerhütte gelb *Erschliessungsstrasse mit Pneureinigungsanlage 3 rot "Barriere | Sn = schwarz *Betriebsgebäude (ungefähre Lage und Grösse) blau offener Graben / Bächlein \ blau *Absetzbecken „ blau Amphibienteich hellviolett Höhenlinien Endgestaltung grün Schützenswerter Nussbaum / Einzelbäume ocker Ruderalfläche grün Ökologische Ausgleichsflächen / Extensivwiese / - streifen E. & 825 = | grün *Bodendepot . u Dr Be hellblau "Sichtlinie se ® ® "> ZRH hellblau *Sichtzone gemäss $110 BauG u ) . E * (Wird nach Deponieabschluss entfernt) De, ® SE © Bi ®& grau Bestehende Strassen / Wege © > schwarz Parzellennummer grün Wald grün bestehende Bäume blau best. Wasserleitung — i, re violett best. Leitung Kabelfernsehen a a grün best. Telefonleitung Be en blau best. Drainageleitung —— blau Basisentwässerung — ee — schwarz Gemeindegrenze En schwarz Profilspuren (S1 - S4) METER ——> rot Auffüllungsrichtung 0 25 50 100

=——— lila Auffüllungsetappen | - IV

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

02. Juli 2003

Art. Nr. 2003-000991

Gemeinde Beinwil (Freiamt); Gestaltungsplan Aushub-Deponie "Feld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

14. April 2003 14. Januar 2002 9. April – 8. Mai 2002 14. April 2003 5. Mai 2003 2. Juni 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Kulturland als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 12. Mai 1998 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Im Oberen Freiamt fehlen Standorte für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial. Auf Initiative des Regionalverbands Oberes Freiamt wurde der vorliegende Standort in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) im kantonalen Richtplan und in der kommunalen Nutzungsplanung festgesetzt. Zwecks Projektoptimierung wurde die Deponiezone im Kulturlandplan mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Auf einer Fläche von 11.8 ha steht für die nächsten 5–7 Jahre ein Deponievolumen von 750'000 m3 für unverschmutztes Aushubmaterial zur Verfügung. Die Deponie ist für sauberen Aushub aus dem Raum Oberes Freiamt und angrenzender Gebiete vorgesehen. Der Gestaltungsplan legt im Wesentlichen den Perimeter der Aushubdeponie, die Erschliessung, die Höhenlinien sowie verschiedene Elemente für den Betrieb und für die Endgestaltung fest.

Versand: 08.07.2003

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3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel:  Gestaltungsplan  Querschnitte S1 – S3  Längsschnitt S4 Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die im Gestaltungsplan Aushub-Deponie "Feld“ vorgenommenen Festlegungen sind situationsgerecht. Der Perimeter des Gestaltungsplans wird gegenüber der Deponiezone in der Nutzungsplanung gegen Westen leicht erweitert. Zum Zeitpunkt der Nutzungsplanung war der genaue Platzbedarf für das zeitlich beschränkte Bodendepot noch nicht genügend bekannt. Erst im Rahmen der Gestaltungsplanung hat sich dieses Bedürfnis konkretisiert. Die im Gestaltungsplan vorgenommene Erweiterung des Perimeters ist rechtlich vertretbar, weil durch das geplante Bodendepot die angrenzende Landwirtschaftszone betroffen ist und das Bodendepot auf wenige Jahre befristet ist. Es werden dadurch klare Verhältnisse für das Baubewilligungsverfahren geschaffen. Die Erschliessung ist ohne bauliche Massnahmen der betroffenen Kantonsstrassen möglich. Das Vorhaben genügt bezüglich der Umweltverträglichkeit, soweit es nach § 20 USD bereits im Gestaltungsplanverfahren beurteilt werden muss, den gesetzlichen Anforderungen. Die vorläufige baurechtliche Beurteilung hat ergeben, dass unter Vorbehalt der unverändert genehmigten Gestaltungsplanung grundsätzlich eine Zustimmung zum Baugesuch in Aussicht gestellt werden kann (der Entwurf der Zustimmung zum Baugesuch wurde von der Koordinationsstelle Baugesuche am 24. Juni 2002 der Gemeinde zugestellt). 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Gestaltungsplan Aushub-Deponie "Feld" der Gemeinde Beinwil (Freiamt) vom 14. April 2003 wird genehmigt.

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2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 5637 Beinwil (Freiamt)  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Abteilung für Umwelt BD  Staatskanzlei Staatsschreiber: