Erschliessungsplan Rütenen

Piano d'utilizzazione speciale · Killwangen

Documento

Numero
2003-001067
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Killwangen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
9 lug 2003
In vigore dal
9 lug 2003

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Killwangen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

SNP-4030-2003-E.pdfApri in una nuova scheda

Testo

SNP-4030-2003-E.pdf

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

KANTON AARGAU GEMEINDE KILLWANGEN

Baudepartement Kanton Aargau

ERSCHLIESSUNGSPLAN Antelung Raumentielung "ROTENEN”

Gemäss Paragraph 17 BauG

Situation 1:500

Weitere Bestandteile: - Längenprofil 1:100/10

y I SQ I 3 S N Sy 7 5 / III | MIET Br Ing.- und Planungsbüro Senn 04/131.1 5415 Obersiggenthal BE Geprüft: Ererh Ean de Tel. 056 / 282 31 583 Co 3.2001 April 2003

9. Juli 2002 12. August 2002 is: 10. September 2002

Mostra tutto il testo

Mitwirkungsber icht vom: Vorprüfungsber icht vom:

Dffentliche Auflage vom:

Beschlossen vom Gemeinderat am: 13. Mai 2003

Z Der Gemeindeomgnn: a ol Hindeschreiber-

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den °. Juli 2003

Der Staatsschreiber: ; ni

Genehmigungsvermer k:

snnonodileree

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Boulinien gemäss 111 Abs. 1 lit. a BauG rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, Paragraph 132 BauG) LWZ

Kehrplatzbereich für Personenwagen. Die genaue Lage und Ausgestaltung wird im Bauprojekt festgelegt und servitutor isch gesichert. Gebäudevorplütze

können als Wendeplatz ausgewiesen werden.

0 0000000000 %

“osoo00ce00nneseecs

[63]

ee 1 schwarz

Entsorgungsbereich für Kericht und Grüngut. Die genaue Loge und Ausgestaltung

hellgrün wird im Bouprojekt festgelegt und servitutarisch gesichert.

2. Orientierungsinhalt

a bin _ blau rechtskräftige Boulinien mit Genehmigungsdotum blou rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum grou bestehende Strossen / Wege gelb Quortiersammelstrasse SS

hellgelb Quartiererschliessungsstrasse ES

grau Bushaltestelle violett Gehwege / Fusswege

grün Wald

hellgrün Ufergehölz

blau Gewässer

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

schwarz Per imeter des Erschl iessungsplanes

...u.uso

5] RIB - STRATIS’

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

09. Juli 2003

Art. Nr. 2003-001067

Gemeinde Killwangen; Erschliessungsplan "Rütenen"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

13. Mai 2003 9. Juli 2002 12. August – 10. September 2002 13. Mai 2003 16. Juni 2003 18. Juni 2003

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. Das Gebiet „Rütene" liegt am Rand der Bauzone und ist der Wohnzone W2 zugewiesen. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Das Gebiet wird mit einer 3.50 m breiten Stichstrasse neu erschlossen. Der Wendehammer wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens servitutarisch festgelegt. Als Verbindung zum westlich des Planungsgebiets liegenden Feldweg wird ein 1.50 m breiter Fussweg festgelegt. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Versand: 14.07.2003

-2-

Mostra tutto il testo

4.2 Raumplanerische Beurteilung Die Festlegung einer lediglich 3.50 m breiten Stichstrasse ist aufgrund der Situation (Resterschliessung am Zonenrand, geringe Erschliessungslänge) zwecks haushälterischer Bodennutzung sachgerecht. Der Wendehammer soll lediglich für Personenwagen dienen. Eine normgerechte Wendeanlage für Lastwagen würde sich kaum realisieren lassen, da diese praktisch die ganze Parzellentiefe beanspruchen würden. Lastwagen werden deshalb bis zur Verzweigung Rütenenstrasse/Rütirain rückwärts fahren müssen. Konsequenterweise wird im Erschliessungsplan deshalb ein Entsorgungsplatz (Sammelplatz) rechtlich gesichert. Aufgrund des Fuss- und Wanderweggesetzes wäre eine Direktverbindung für Fussgänger vom Rütirain bzw. der neuen Erschliessungsstrasse zur Rütihaldenstrasse wünschenswert und sinnvoll. Der Verzicht der Gemeinde auf diese Verbindung liegt jedoch in ihrem Ermessen. Die Baulinienabstände von 4 m zur Stichstrasse bzw. 1.50 m zum Fussweg sind sachgerecht. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Rütenen“ der Gemeinde Killwangen vom 13. Mai 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

-3-

5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 8956 Killwangen  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber: