Erschliessungsplan Bodenacher
Piano d'utilizzazione speciale · Mägenwil
Documento
- Numero
- 16.191
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Mägenwil
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- BVU
- Adottato
- 14 nov 2017
- In vigore dal
- 14 nov 2017
Carta
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Testo
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Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
rot Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht nach $ 132 BauG) rot Baulinie für Hochbauten ——— 0 rot Baulinie für Hochbauten . übernommen aus Kommunalem Überbauungsplan "Lindfeld" (GR. 14.03.1973) Bodenacher violett Öffentliche Fusswegverbindung (ungefähre Lage) 3 147
genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt
Der Fussweg mit einer Breite von 1.80 m ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und den betroffenen Grundeigentümern sicherzustellen und im Grundbuch anzumerken. Der Vertrag muss spätestens mit dem Baugesuch vorliegen.
u |: a blau Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzone mit.
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Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A DT ZZZ ZI hellgrün Aufhebung öffentliche Verkehrsfläche (Arrodierung zu Parzelle 478/657) QNNRNNN] dunkelgrün Aufhebung öffentliche Verkehrsfläche (Arrodierung zu Parzelle 147) —,—— m mm SCHWaärz Perimeter / Erschliessungsplanbereich
Der Kommunale Überbauungsplan "Industriestrasse Nord" (GR 22.09.1992) wird hiermit aufgehoben. Der Kommunale Überbauungsplan "Almusenacher" (GR 13.12.1988) wird hiermit aufgehoben.
Die innerhalb des vorliegenden Perimeters des Erschliessungsplanes "Bodenacher" liegenden rechtskräftigen Inhalte des kommunalen Überbauungsplanes "Lindfeld" (GR 14.03.1973) werden hiermit vollständig aufgehoben.
Die innerhalb des vorliegenden Perimeters des Erschliessungsplanes "Bodenacher" liegenden rechtskräftigen Inhalte des Erschliessungsplanes "Büntli - Englischgass" (RR 18.01.2006) werden hiermit vollständig aufgehoben.
2. Orientierungsinhalt
RREIRTGRFETRRn schwarz möglicher Standort Bushaltestelle EEE dunkelgrau bestehende Trottoire
ee] grau bestehende Strassen EL] gelb Verkehrsfläche
EN] orange Busbucht
violett Gehwege
[0] hellviolett Gehwege abgesenkt
[|] hellgelb bestehende Strassen teilweise mit neuem Belag EL ] hellgrau bestehende Wege / Zufahrten und Plätze [|] hellbraun bestehende Gebäude hellblau privater Landkauf
—— schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
Kanton Aargau Gemeinde Mägenwil
Erschliessungsplan "Bodenacher"
Vermessung / Plangrundlage gemäss Bezugsrahmen LV03
Situationsplan 1:500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: - Planungsbericht (Orientierungsinhalt) Genehmigung
Mitwirkungsverfahren vom: 29.10.2016 bis: 29.11.2016 Vorprüfungsbericht vom: 15.03.2017
Öffentliche Auflage vom: 18.04.2017 bis: 18.05.2017 Beschlossen vom Gemeinderat am: 18.09.2017
Der Gemeindeammann:
AN. An I) i gas Departement Genehmigung: R a ar elt
6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5600Lenzburg Sägestr. 6a Bellevuestr. 27 Perry Center Marktplatz 2
Telefon: 058 / 733 33 44 5703 Seon 5034 Suhr 4800 Zofingen
Telefax: 058 / 73333 45 N Oberdorfstr. 11 Tramstrasse 11 Untere Brühlstr. 21
Flury Planer + Ingenieure AG Dipl. Ingenieure ETH / SIA
Planer, Pat. Ingenieur Geometer
www fluryag.ch [email protected]
Plot Datum: 19.09
Plan Nr. 01
Genehmigung
1111011011 lir lir AMI/ r3s ," 0~10 e KANTON AARGAU
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
RCAN/icap
Versand:
Datum Genehmigung: 14.11.2017
1 5. Nov. 2017
Geschäfts-Nr. BVUR0.16.191 Gemeinde Mägenwil; Erschliessungsplan "Bodenacher" (neu), Aufhebung Erschliessungsplan (kommunaler Überbauungsplan) "Industriestrasse Nord" vom 22. September 1992, Aufhebung Erschliessungsplan (kommunaler Überbauungsplan) "Almenmuser" vom 13. Dezember 1988; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Abteilung Raumentwicklung
Sachverhalt
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1. Planungsrechtliches Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Abschliessender Vorprüfungsbericht Mitwirkung öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
15. März 2017 29. Oktober bis 29. November 2016 18. April bis 18. Mai 2017 18. September 2017 25. September 2017 23. Oktober 2017
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Genehmigungsbehörde Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist gemäss § 27 Abs. 1 Baugesetz (BauG) für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. 1.3 Rechtsschutz Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.
2. Planungsrechtliche Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab.
3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Auslöser für den Erschliessungsplan ist das Bedürfnis nach einer Umorganisation der Firma Kneuss auf den Parzellen 478 und 657. Zur langfristigen Sicherung der Mitarbeiterparkfelder hat sich die Firma entschlossen, ein mehrgeschossiges, offenes Parkhaus auf dem Firmengelände zu erstellen.
J: \03_Geschäfte\3_Genehmigungen \02_ARE\RO \20171102_bdv_16.191.docx
Die Eichlistrasse soll aufgehoben und die Erschliessung auf die Wegparzelle 150 verlegt werden. Zudem soll die Fusswegerschliessung optimiert werden. Ebenso soll die Breite der Industriestrasse den Bedürfnissen gemäss der Masterplanungsdiskussion entsprechend der Industriestrasse Nord (7,5 m) angepasst werden. Daher wird die Fahrbahn des südlichen Bereichs der Industriestrasse verengt, während sie im nördlichen Bereich (Kurve) verbreitert wird. Um langfristig eine optimale öV-Anbindung sicherzustellen, werden auch die erforderlichen Flächen für Busbuchten gesichert. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt der vom Gemeinderat Mägenwil am 18. September 2017 beschlossenen Vorlage: • Erschliessungsplan "Bodenacher" Die verbindlichen Teile der Vorlage sind im orientierenden Planungsbericht der Gemeinde vom 19. September 2017 erläutert und begründet (Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung, RPV). 3.3 Vorprüfungsergebnis Die Vorprüfung ist mit Bericht vom 15. März 2017 ohne Vorbehalte abgeschlossen worden.
Erwägungen
4. Gesamtbeurteilung 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Dazu gehören insbesondere die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2 Raumplanerische Beurteilung 4.2.1 Sondernutzungsplan Mit Erschliessungsplänen werden Lage und Ausdehnung von Erschliessungsanlagen festgelegt und das dafür erforderliche Land gesichert (§ 17 BauG). Erschliessungspläne können überdies Anordnungen zur Aufwertung des Strassenraums enthalten (§ 5 Bauverordnung, BauV), so dass die Siedlungsqualität gefördert wird. Der Erschliessungsplan hat eine umweltschonende, landsparende und wirtschaftliche Bodennutzung zu gewährleisten (§ 33 BauG). 4.2.2 Erschliessung Im und um den Perimeter bestehen rechtskräftige Erschliessungspläne. Sie enthalten Festsetzungen, die schlecht zu den Bedürfnissen der ansässigen Betriebe passen. Der in der Masterplanung Zentrum für die Industriestrasse südlich der Bahnlinie vorgesehene schmalere Strassenquerschnitt soll ebenfalls im nördlichen Bereich der Bahnlinie realisiert werden. Für die Bushaltestelle Electrolux ist eine Bucht freizuhalten. Der vorliegende Plan tangiert keine wichtigen kantonalen Verkehrsbelange. Die Sicherstellung sachgerechter Verkehrsanlagen obliegt der Gemeinde.
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Im Planungsbericht Kapitel 4.3 wird die Aufhebung von bestehenden Erschliessungsplänen thematisiert. Der Erschliessungsplan (kommunaler Überbauungsplan) "Industriestrasse Nord" und der Erschliessungsplan (kommunaler Überbauungsplan) "Almenmuser" enthalten Festlegungen wie Strassenlinien für Strassen und Wege, welche bereits umgesetzt oder Baulinien, die nicht mehr zeitgemäss sind. Die Aufhebung ist sachgerecht. Der Erschliessungsplan "Büntli-Englischgass" von 2006 soll im Zusammenhang mit dem laufenden Erschliessungsplan "SBB-Schlaufe" aufgehoben beziehungsweise angepasst werden. Der Erschliessungsplan "Lindfeld" von 1973, welcher räumlich nahezu den gesamten Raum nördlich der Kantonsstrasse umfasst, kann nicht ohne Detailbeurteilung aufgehoben werden. Die Gesamtüberprüfung wird durch die Gemeinde zu einem separaten, späteren Zeitpunkt vorgenommen. Die Festlegungen aus diesen beiden Plänen innerhalb des vorliegenden Planungsareals sollen aber aufgehoben werden. 4.2.3 Belange öffentlicher Verkehr Im Perimeter liegt die Bushaltestelle Electrolux. Aktuell handelt es sich um Fahrbahnhaltestellen. Im Hinblick auf eine langfristige Steigerung des Verkehrsaufkommens und einer damit verbundenen Ablösung der Fahrbahnhaltestelle durch eine Busbucht sichert der Gemeinderat im vorliegenden Erschliessungsplan die dafür notwendigen Busbuchten. Dies ist sachgerecht. Die Länge der Busbucht, und damit der Freihaltung, ist mindestens für einen Gelenkbus (Länge 18,75 m) zu dimensionieren. Dies ist sichergestellt. Die Lage der vorgesehenen Querungshilfe ist — in Kombination mit Fahrbahnhalten — am heutigen Standort optimal. 4.2.4 Belange Fuss- und Radverkehr Im Rahmen der Erschliessungsplanung spielt neben der quartierinternen fussläufigen Erschliessung auch die Anbindung der Naherholungsgebiete mit dem Zentrum eine wichtige Rolle. Dementsprechend wird mit dem Erschliessungsplan eine gute Durchwegung sichergestellt. Auch die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs werden in das Fusswegsystem eingebunden.
5. Ergebnis Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Bodenacher" (neu) und die Aufhebung des Erschliessungsplans (kommunaler Überbauungsplan) "Industriestrasse Nord" vom 22. September 1992 sowie die Aufhebung des Erschliessungsplans (kommunaler Überbauungsplan) "Almenmuser" vom 13. Dezember 1988, beschlossen vom Gemeinderat Mägenwil am 18. September 2017, werden genehmigt. 2. ie Ab eil n. Raumentwicklung wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
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Verteiler • Gemeinderat, Schulweg 3, 5506 Mägenwil • Departement Bau, Verkehr und Umwelt • Abteilung Raumentwicklung BVU (Original mit Akten) • Abteilung Raumentwicklung BVU, Sektion Grundlagen und Kantonalplanung, AGIS • Rechtsabteilung BVU • Abteilung Verkehr BVU
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 3. Beschwerdeentscheide können innert gleicher nicht erstreckbarer Frist — neben dem Genehmigungsentscheid — gesondert mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, sofern sie durch den Genehmigungsentscheid nicht abgelöst worden sind. 4. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt. 5. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen unter Ziffer 2 bis 4 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 6. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 7. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingesehen werden.
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