Erschliessungsplan Dorfkern

Piano d'utilizzazione speciale · Kaisten

Documento

Numero
1983-001319
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Kaisten
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
29 giu 1983
In vigore dal
29 giu 1983

Carta

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File

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Testo

SNP-4169-1983-E.pdf

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GEMEINDE KAISTE

Leu Ara

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

DORFKERN

BAULINIENPLAN

1:500

>— 48 A | | | Chilerain

BE EN en N Eine Entw. Gez Gepruft Gesch. Nr. Scheidegger | Murmann Scheidegger 3211 Datum Format

Mostra tutto il testo

30.9.81/ 7.6.82 10/7 121

Öffentliche Planauflage vom 13.9.82 bis 12.10.82

SCHEIDEGGER + DÜRST \ INGENIEUR - UND PLANUNGSBÜRO 5400 BADEN

Beschlossen von der ergemeindeversammlung am 9.12.82

Der Gemeindeschreiber :

1a, UnAl

Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 2° Jr A383 er RARB-N. LFLF vom 4.7.7785 im Auftrage des Srorsen Rai. Der Siaatsschreiver: retung

Genehmigungsvermerk::

"Emst Salm Erläuterungen zum kommunalen Uberbauungsplan Zeichen Farben Text

I..Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen.

Reıftlisram

SR. 27.6.1961 blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen). blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen). —— . (ol Zu genehmigende Baulinien. Baulinien entlang der K462 und 464 ’ werden erst mit Genehmigung des GR rechtskräftig. ABER e\ Ci 2 REES Zu genehmigende OG"Baulinie. rot Zu genehmigende Weg und Sockellinien. unten“ Fo Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. nt en ER Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. en ERWARTE Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone. DZ. ellblau Sichtzone :

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sıchtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen be - stehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss 0.60m bis 3.00m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wırken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m auf - geschnitten wird, zugelassen werden.

(@ grün

Austritts und Ausfahrverbot : Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus, sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die

dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekenn- Hofacher zeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbouung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten =

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2. Zur Orientierung

[4] dunkelgrau bestehende Wege [ou orange Sammelstrasse Is gelb Erschliessungsstrasse Br] violett Gehweg

ÜEREIERE lila Radweg

VE hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Fl feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkpiätze een: grün Bepflanzte Flächen sum > au cam DK Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung

631 /

Steigstrasse

Trottenweg

165 Ar e E FE

114

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\ 10 TE \ L___ 1 MR:

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

29. Juni 1983

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 15. Juni 1983 gestützt auf 5 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates (unter Vorbehalt von 5 84 Abs. 2 Satz 2 der Kantonsverfassung) erledigt: - Birr; Ueberbauungspläne "Kelmatt-Unterlätte" und "Hellmatt-Im Lei" (Botschaft Nr. 3257 vom 25. April 1983) - Jonen; Ueberbauungsplan "Oberdorf-Letten" (Botschaft Nr. 3258 vom 25. April 1983) - Rupperswil; Ueberbauungsplan "Suhrhard" (Botschaft Nr. 3259 vom 25. April 1983) - Boswil; Ueberbauungsplan "Zelglistrasse" mit Korrektur der Zonengrenze und Ueberbauungsplan "Flurstrasse" (Botschaft Nr. 3275 vom 16. Mai 1983) - Burg; Zonenplanänderung "Im Baumgarten" (Botschaft Nr. 3276 vom 16. Mai 1983) - Boswil; Ueberbauungsplan "Hubäcker" (Botschaft Nr. 3282 vom 24. Mai 1983) - Kaisten; Zonenplanänderung Dorfkern, Baulinienplan, Neufassung von 5 33 der Bauordnung (Botschaft Nr. 3286 vom 6. Juni 1983) - Uerkheim; Revision Bauordnung (Botschaft Nr. 3287 vom 6. Juni 1983) Grossratspräsident Jakob Hüssy gibt hievon Kenntnis und erläutert den schriftlichen Hinweis betreffend 5 84 Abs. 2 Satz 2 der Kantonsverfassung. Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: i.V.- s,

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