Erschliessungsplan Mülacher, Ittenthal

Piano d'utilizzazione speciale · Kaisten

Documento

Numero
2003-001492
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Kaisten
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
15 ott 2003
In vigore dal
15 ott 2003

Carta

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File

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Testo

SNP-4169-2003-E.pdf

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Gemeinde Ittenthal Kanton Aargau

Sondernutzungsplanung

Erschliessungsplan "Mülacher"

gemäss $ 17 BauG

Situationsplan 1:500 mit Sondernutzungsvorschrift

Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: Baudepartement Kanton Aargatr Längenprofile Abteilung Raumentwicklung

Mitwirkungsauflage vom Mitwirkungsbercht om ———......emmeenmersmsssustsiussnssennssis Vorprüfungsbericht vom 11. Juli 2001

Öffentliche Auflage vom 6. November bis 5. Dezember 2001 Beschlossen vom Gemeinderat am 4. Juni 2002

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NAMENS DES GEMEINDERATES

Gemeindeschreiberin

nun ME Äundennns sn tTRnnnennn anne

Genehmigung Genehmigung durch den Regierungsrat

Aarau,den 1°. Oktobeaı 2003

Der Staatssc >

Plan Nr. 8.01.025 - 1 Auftrag-Nr. 8.01.0265

KOCH

Bereich für Privaterschliessung: die genaue Lage wird mit der Bebauung festgelegt

Sichtzonen: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum

ee PARTNER IM BIFANG 2 6080 LAUFENBURG FON 082 1 800 80 ©0 ran | L[— — Karo 2 En Pr Aus | —AÄF | GENEHMIGUNGSINHALT F— rot Baulinie für Hauptbauten F--I Baulinien für Klein- und Anbauten D— rot Strassen- / Weglinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) — dunkelrot Projektierte Wasserleitungen (Enteignungsrecht, & 132 BauG) — violett Projektierte Schmutzwasserleitungen (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) — blau Projektierte Sauberwasserleitungen (Enteignungsrecht, & 132 Bau6G) O— Ei Bu zwischen den Höhen 80 cm und 3 m gewährleistet sein hellblau Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A der Sichtzonen I, grau Perimeter des Erschliessungsplanes

.......

Sondernutzungsvorschrift: Die Gebäudehauptfirsten sind hangparallel auszurichten.

ORIE NTIERUNGSINHALT

SS grau Bestehende Strassenflächen

H | orange Geplante Quartiersammelstrassen

Be] heligelb Geplante Quartiererschliessungsstrassen violett Geplante Fusswege

F--] dunkelrot Bestehende Wasserleitungen

F--] violett Bestehende Schmutzwasserleitungen

F--] blau Bestehende Sauberwasserleitungen

nn schwerz Bauzonengrenze

schwarz Baugebietsgrenze

V/ | voet Projekt K 484

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Unterdort R76r

Dorfbach

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Projekt K 464 CL Lak Ale

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

15. Oktober 2003

Art. Nr. 2003-001492

Gemeinde Ittenthal; Erschliessungsplan "Mülacher"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

29. August 2002 11. Juli 2001 6. November  5. Dezember 2001 4. Juni 2002 2. September 2002 9. August 2002

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden, die sich gegen die vorgesehene leichte Strassenverbreiterung wendet. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 17. Mai 1994. Die im Zusammenhang mit der Vorlage erforderlichen Anpassungen der Nutzungsplanung wurden durch den Regierungsrat am 12. Juni 2002 genehmigt und sind rechtskräftig. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Mit dem Sondernutzungsplan wird die Erschliessung des sondernutzungsplanpflichtigen Gebiets Mülacher sichergestellt. Damit wird auch die Voraussetzung für eine Überbauung des nördlich des Dorfs gelegenen Gebiets geschaffen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan inkl. Sondernutzungsvorschrift

Versand: 21.10.2003

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Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Die Erschliessung des Planungsgebiets „Mülacher“ über den Althausweg ist verkehrlich zweckmässig. Die Strassenführung und die notwendigen Ausbauten sind so gewählt, dass in der exponierten Hanglage keine grösseren Terrainveränderungen nötig werden. Die minimalen Verbreiterungen der bestehenden Strassen sowie die punktuellen Ausweichstellen und Wendeplätze sind situationsgerecht und rechtmässig. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan Mülacher inkl. Sondernutzungsvorschrift der Gemeinde Ittenthal vom 4. Juni 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 5083 Ittenthal  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: