Erschliessungsplan Riedtgraben

Piano d'utilizzazione speciale · Buttwil

Documento

Numero
1975-000416
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Buttwil
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
11 mar 1975
In vigore dal
11 mar 1975

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Buttwil con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

SNP-4230-1975-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

SNP-4230-1975-E-1.pdf

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

KANTON AARGAU GEMEINDE BUTTWIL

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

Riedtgraben

SITUATION

BAULINIENPLAN

1: 500

gelten

| |

Mostra tutto il testo

VERFASSER: GRÖSSE: BERGER +WENGER+PLATTNER 30/105 INGENIEURBÜRO

LAURENZENVORSTADT 119 ERSETZT PLAN’NR: ÜBERHOLT DURCH PLAN NR: PLAN NR:

5000 AARAU.) 4051/ 1a 4051/1b

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 2.11. BIS 23. 11. 1973 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 14.12.1973 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER

GENEHMIGUNGSVERMERK :

RRB. Nr.: LA

ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN

schwarz

hellblau

1.GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen.

Baulinien

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.

Zu genehmigende Weg- und Sockellinien

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt

werden sollen.

Sichtzone

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

Bichtzone. Die Sichtzone ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.

Ausfahrtsbeschränkunzen

Absolute Anliegerfreiheit. Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.

Kurzfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit. Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung tole= riert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

© gestrichelt

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett lila hellgrau

felägrau

grün

9633

Langfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreihett.

Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft

realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges|

wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten \ bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung tole-

riert.

2. ZUR ORIENTIERUNG

Hochleistungsstrasse (mL5) Hauptverkehrsstrasse (mvs) Sammelstrasse (ss) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gelweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Gemeindebau-

vorschriften,

636

Nam Se

Strassenprojekt Ing.- Büro Knoblauch

Strassenprojekt Ing.-Büro Riner &. Süess

649 /

Ried/groben

Wendeplatz nach SNV 643 Nr. 40 243

496 642

nn 641 1

640

639

nach Weissenbach, | E Ü

See geE vol

"—roj. Kantonssirgsse 367

638 | 637

\ | | I j I | 534 | | l I

j

|

|

|

530

531

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

11. März 1975

'Gemeinde Buttwil; Genehmigung des Teilüberbauungsplanes "Riedtgraben".

Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 18. November 1974. Namens der Strassenbaukommission beantragt deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen und den Teilüberbauungsplan "Riedtgraben" der Gemeinde Buttwil zu genehmigen. Es wird diskussionslos beschlossen: Der Teilüberbauungsplan "Riedtgrabedl der Gemeinde Buttwil wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der

„-• taatsschreiber: