Erschliessungsplan Hofmattweg
Piano d'utilizzazione speciale · Münchwilen (AG)
Documento
- Numero
- 2009-000510
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Münchwilen (AG)
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 25 mar 2009
- In vigore dal
- 25 mar 2009
Carta
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Testo
SNP-4172-2009-E.pdf
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Gemeinde Münchwilen
Kanton Aargau
1329 GENEHMIGUNGSINHALT Kanton Aargau ! Sondernutzungsplanung Departement Sunnsneedsnennssennnunnennennsese sodaenennnnnnnnnnnennene 2 3 = Verkehr und Umwelt — Bauliner Kr Heuptbäuten a®: > IUPPPFERTTT r eil R N ot ulini Ü u U x,
Erschliessungsplan Hofmattweg nd Ranking " gemass $ 17 BauG F---] rot Baulinien für Klein- und Anbauten gemäss $ 18 ABauV Situation 1 : 500 ana Aufzuhebende Baulinien (GR 20.10.1981)
Ini aa Bee: Ben blau Aufzuhebende Baulinien (RR 23.01.1998)
—— | rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
E77 vieiait Fussweg mit beschränkten Fahrverkehr
OO gelb Bereich für geplante Erschliessungsstrasse; die genaue Lage wird
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mit der Landumlegung / Bebauung festgelegt N Er ns Zu urbarisierende Fläche, der Rückbau resp. die Detailgestaltung erfolgt f im Rahmen des Strassenbaus
Mitwirkungsauflage vom 15. Januar 2008 bis 13. Februar 2008 [BA hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A Mitwirkungsbericht vom keine Mitwirkungseingaben eingegangen VRR RIRRERSIR VER a ni) Die Teiländerung des kommunalen Überbauungsplanes "West", Öffentliche Auflage vom 15. Januar 2008 bis 13. Februar 2008 Gebiet Hofmatt (RR 23.01.1998), wird mit Genehmigung des Beschlossen vom Gemeinderat am 3. März 2008 vorliegenden Erschliessungsplanes aufgehoben. Der Gemeindeammann Die Gemeindeschreiberin
nn; ss illy Schürch G hei d hd Real = ul Fischer sa enenmigun urc en megierungsra I Genehmigung re Pen ORIENTIERUNGSINHALT a Aarau,den 2T.rMaıa 2009 1 I : \ Der Staatsschreiber: / I Fa u Geplante Erschliessungsstrasse IN Re) Plan-Nr. ai i i ER) 12.01.076 - 1 Beschlussfassung / Genehmigung 4 5 NUN Re hender ‚ eingeki . eingemergel R Auftrag-Nr. 12.01.076 Format 45/95 \ <C \ | Bi N N grau Bestehender Fussweg; eingekiest resp. eingemergelt ER a Name Datum Kontrolle PARTNE Rt Rs Praiskäetmn | V. Sesahger : a Sn Bestehende Strassen und Gebäudezufahrten N Bearbeitung sG Dezember 2007 fr IMBIFANG 2 5080 LAUFENBURG he Planerstellung HK/PA Dezember 2007 Bo = ‘ 2 5 o Änderung 1 a aa ea | orange Abzubrechende Betonbauwerke (Garage, Betonplatte) Anderung 2 FON 061 / 836 96 80 m 37 09.2008 FAX 061 / 836 96 81 eat a —— E-MAIL [email protected] R Projekt info Fe. Di Bestehende Wasserleitungen Plot-Info Basisdaten: Novernber 2007 EP Hofmattweg (253-60%).ctb Violett/blau Bestehende Schmutz-/ Sauberwasserleitungen F--- schwarz Zonengrenzen gemäss Zonenplan W2b schwarz Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan schwarz Perimeter des Erschliessungsplanes
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
25. März 2009
Nr. 2009-000510
Gemeinde Münchwilen; Erschliessungsplan "Hofmattweg"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
keine Eingaben 10. August 2007 15. Januar 2008 bis 13. Februar 2008 3. März 2008 16. April 2008 7. April 2007
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die vom Grossen Rat am 14. November 1995 genehmigte rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Erschliessung im Teilgebiet "Hofmatt" des kommunalen Überbauungsplans West (Grosser Rat vom 20. Oktober 1981) wurde mit Änderung vom 7. Oktober 1997 (Genehmigung Regierungsrat am 23. Januar 1998) neu festgelegt. Der Hofmattweg wurde darin als bestehende Privaterschliessung dargestellt. Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan sollen die Voraussetzungen für einen Ausbau des Hofmattwegs geschaffen werden. Ein den Normen entsprechender Ausbau des Hofmattwegs wird mittels Strassenlinien gesichert. Die 1997 erlassene Teiländerung "Hofmatt" des kommunalen Überbauungsplans West wird gleichzeitig aufgehoben (Genehmigungsinhalt des vorliegenden Erschliessungsplans).
Versand: 30. März 2009
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3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan "Hofmattweg" Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Erschliessungskonzept ist situationsgerecht und zweckmässig. Der vorgeschlagene Ausbau des Hofmattwegs mit westlichem Anschluss an die Hofmattstrasse ist sachgerecht. Die direkte Verbindung zum Dorf wird mittels Fusswegverbindung aufrecht erhalten. 4.3
Erschliessung
Bei der Festlegung der Strassenbreite für den Hofmattweg hat sich der Gemeinderat im Rahmen seines Ermessens für eine Strassenbreite entschieden, die langfristig einen konfliktfreien und hinreichend verkehrssicheren Betrieb sicherstellt. Die Ausgestaltung der Einmündung entspricht der geplanten Strassenbreite. Die vorgesehenen Erschliessungsanlagen sind sachgerecht und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. 4.4
Neue Baulinien
Im Erschliessungsplan Hofmattweg werden die 1998 festgelegten Baulinien mit Abständen von 5 m ab Strassenparzelle aufgehoben. Neu kommen die Abstände von 4 m ab Strassenmark beziehungsweise Strassenlinien gemäss § 111 Abs. 1 lit. a BauG zur Anwendung. Entlang dem Hofmattweg werden Baulinienabstände von 4 m für Hauptbauten beziehungsweise von 2 m für Klein- und Anbauten festgelegt. Dies ist situationsgerecht und rechtlich möglich. Ebenso situationsgerecht ist die Festlegung einer Baulinie im Abstand von 2 m respektive 5 m zum Fussweg beziehungsweise 6 m ab Bach. 4.5
Lärm
Das Planungsgebiet ist bereits erschlossen. Der Erschliessungsplan bezweckt eine Optimierung der Erschliessung. Daher sind für die Lärmbeurteilung die Immissionsgrenzwerte massgebend. Der Planungsbericht zeigt auf, dass die Immissionsgrenzwerte teilweise überschritten sind. Er zeigt jedoch auch verschiedene Massnahmen auf, mit denen der Grenzwert eingehalten werden kann. Die bestehenden bahnnahen Liegenschaften bilden einen eigentlichen Lärmriegel zu den rückwärtigen noch unüberbauten Parzellen im Planungsgebiet. Mit der Ausrichtung der lärmempfindlichen Räume nach Süden, können massgebende Reduktionen erzielt werden. Im Planungsbericht wird richtigerweise darauf hingewiesen,
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dass im Rahmen von Baubewilligungen die Erfüllung der lärmrechtlichen Anforderungen (vgl. Art. 22 Bundesgesetz über den Umweltschutz, USG) nachzuweisen ist. 4.6
Hochwasserschutz
Die Gefahrenhinweiskarte vom März 2002 bezeichnet in Münchwilen, insbesondere entlang des Dorfbachs, grosse Gebiete, welche bei einem Extremereignis von Hochwasser betroffen sein könnten. Laut dem technischen Bericht der Gefahrenhinweiskarte sind die austretenden Wassermengen bei einem extremen Hochwasser (EHQ) aufgrund der kleinen Einzugsgebiete eher bescheiden, können aber wegen der komplizierten Terrainstrukturen ein grosses Gebiet gefährden. Der Dorfbach wurde oberhalb des Erschliessungsplanperimeters vor wenigen Jahren auf das erforderliche Schutzziel von einem hundertjährigen Hochwasser (HQ100) ausgebaut. Gemäss Planungsbericht wurde dadurch das Planungsgebiet hochwassersicher; es verbleibt bei einem Hochwasser HQ100 ein Freibord von 35 cm. Somit kann das Gebiet als ausreichend hochwassersicher bezeichnet werden und zusätzlichen Massnahmen im Rahmen der Sondernutzungsplanung sind nicht erforderlich. 4.7
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Hofmattweg" der Gemeinde Münchwilen vom 3. März 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt einen Tag nach der Publikation des Entscheids im kantonalen Amtsblatt. Sie steht still vom Samstag vor Palmsonntag bis Ostermontag, vom 1. Juli bis 15. August und vom 20. Dezember bis 10. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
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3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerde beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: