Erschliessungsplan Steigring

Piano d'utilizzazione speciale · Klingnau

Documento

Numero
1976-002016
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Klingnau
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
19 ott 1976
In vigore dal
19 ott 1976

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Klingnau con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

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Testo

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KANTON AARGAU GEMEINDE KLINGNAU

Kommunaler Überbauungsplan

Aarg. Baudepartement Abteilung Tiefbau

Steigring

Dieses Aktenstück gehört

Lageplaon 1:1000

Plan Nr.

Ver fosser F. SCHIFFERLI September 1975| Lg 60/63 Be 07/30 Ersetzt Plan Überholt durch Plan vom August 1975 vom Nr.

Mostra tutto il testo

Öffentliche Pianaufiage vom I" Z/FPb dis SZ. IF TER ersammlung am: AF. £: FC

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Aarau, den 19. Okt. 1976

Im Auftrage dss Gros &

RRB. Nr: 0/6 Der Ri

Erläuterungen zum Kommunalen 'Überbauungsplian

|. Das Genehmigunsverfahren

Das Genehmigungsverf ahren' bezieht sich nur auf die farbig angelegten

Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. ; 504 z > wi Bl — — Baulini a . iu Bi “ \ ad Fr 55T

_GR 253.62 blau ir ns Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | — zes: gsı= GR 71054 ' ne — — blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen ) RO RER u. Bi Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen) — 10: Zu genehmigende Baulinien N RR Zu genehmigende Weg -und Sockellinien m rot Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen RETTEN ORNELOR ORERBRER rot Projektierie Weglinien , die noch nicht genehmigt werden. sotien range Zu genehmigende Baulinien (Art. IIO der Verordnung über Erstellung,

Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)

Sichtzonen schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen hellblau Sichtzonen

Die hellblau angelegten Elachen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m -3.00m über Boden frei bleiben. :

Ausfohrtbeschränkungen

Absolute Anliegerfreiheit: braun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig

Ä

Kurzfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit:

2 =b>_ grün Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten

zu behandeln. A : - Langfristige Soergangslasung bis zur Anliegerfreiheit: Be grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl

bei Neubauten üblichen Umfanges wıe auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert

2. Zur Orientierung,

karmin Hochleistungsstrasse „ALS

zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS

orange Sammelstrasse 33

gelb Erschliessungsstrasse ES

dunkelgrau Bestehende Wege

violett Gehweg

Iiia Radweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

teidgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkplätze grün Bepflanzte Flächen „ Grünstreifen , Wald

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

19. Oktober 1976

Gemeinde Klingnau; Ueberbauungsplan "Steigring"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 9. August 1976. uie Strassenbaukommission, die das Geschäft vorbehandelt hat, stimmt der Vorlage zu. Antragsgemäss wird vom _hat beschlossen: Der deberbauungsplan "Steigring" der Gemeinde Klingnau wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber: