Kulturlandplan Lugibachtal
Piano d'utilizzazione · Wettingen
Documento
- Numero
- 2003-000905
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Wettingen
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 18 giu 2003
- In vigore dal
- 18 giu 2003
Carta
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File
NUPLA-4045-2003-E.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
18. Juni 2003
Art. Nr. 2003-000905
Gemeinde Wettingen; Nutzungsplanung Kulturland, Änderung Lugibachtal; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Einwohnerrats Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
30. September 2002 5. September 2002 11. Oktober bis 18. November 2002 23. Januar 2003 7. Mai 2003 20. Mai 2003
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Zuständigkeit zur Genehmigung
Der Regierungsrat ist für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. Sie fällt nicht unter die Ausnahmen, welche gemäss § 1 des Dekrets über das Genehmigungsverfahren für allgemeine Nutzungspläne und -vorschriften vom 10. November 1998 durch den Grossen Rat zu genehmigen sind. 1.3
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Die Vorlage im Überblick
2.1
Ausgangslage und Planungsziele
Die Gemeinde Wettingen hat im rechtskräftigen Kulturlandplan vom 18. August 1998 das Gebiet "Lugibach" der Landwirtschaftszone zugewiesen und mit einer überlagernden Signatur "zukünftiger Materialabbau" versehen (Informationsinhalt). Die vorliegende Teiländerung des Kulturlandplans bezweckt die Bereitstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Materialabbaus. Mit der Erweiterung des Kiesabbaugebiets vom "Tägerhard" in das Lugibachtal soll die Bereitstellung des Rohstoffs für das Kieswerk "Tägerhard" mittel- bis langfristig gesichert werden. 2.2
Koordination der Verfahren
Die neue Abbauzone liegt teilweise auf Gebiet der Gemeinde Wettingen und teilweise auf Gebiet der Gemeinde Würenlos. Die Planungsverfahren der beiden Gemeinden sind koordiniert. Die Vorlagen beider Gemeinden liegen gleichzeitig zur Genehmigung vor. Gemäss Anhang der UVPV ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Vorliegend wurde das Nutzungsplanverfahren und das Baubewilligungsverfahren sowie das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemeinsam durchgeführt. Das koordinierte Verfahren ermöglicht
Versand:
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eine kürzere Verfahrensdauer sowie eine bessere Koordination der Verfahren. Leitverfahren für die UVP ist die Nutzungsplanung. 2.3
Planungsablauf/Vorprüfung
Der Kanton prüfte die Vorlage in einem Durchgang. Die abschliessende Vorprüfung erfolgte mit Bericht vom 5. September 2002 ohne Vorbehalte. 2.4
Teiländerung Kulturlandplan
Im Gebiet "Lugibachtal" nimmt die Gemeinde Wettingen eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in eine Spezialzone Kiesabbau vor. Die Abbauzone liegt in einem von drei Strassen abgegrenzten Gewann. Die bestehenden Böschungen entlang der Furttalstrasse sowie im nördlichen Bereich bleiben erhalten. Erwägungen 3.
Beurteilung der Vorlage
3.1
Allgemeine Beurteilung
3.1.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 3.1.2 Übereinstimmung mit dem Richtplan Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet "Lugibachtal" mit der Nr. 86 als kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet festgesetzt. Die Vorlage stimmt mit dem Richtplan überein. 3.1.3 Lage und Abgrenzung der Gebiets Die Grenze der Abbauzone wurde aufgrund der Resultate der Bohrungen festgelegt. Im nördlichsten Bereich liegt eine Teilfläche, welche weniger als 6 m Kiesmächtigkeit aufweist. Diese Fläche liegt innerhalb der Abbauzone, dient gemäss Abbauprojekt jedoch lediglich als Materialdepot. Die abschliessende Überprüfung erfolgt im parallel laufenden Baubewilligungsverfahren. Das Abbaugebiet wird über die stark belastete Kantonsstrasse K 275 (Landstrasse) mit dem übergeordneten Strassennetz verknüpft. Mehrheitlich wird das Kies jedoch über eine Förderbandanlage direkt in das benachbarte Kieswerk geführt. Das betroffene Gebiet umfasst ausnahmslos Fruchtfolgeflächen. Diese Tatsache wird bei der Rekultivierung berücksichtigt. 3.1.4 Umweltverträglichkeitsprüfung Der Umweltverträglichkeitsbericht ist vollständig und sachgerecht. Die Untersuchungen genügen, um die Umweltverträglichkeit abschliessend zu beurteilen. Der Bericht zeigt, dass das Vorhaben grundsätzlich umweltverträglich ist. Die notwendigen Detailangaben sind Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens. 3.2 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
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Beschluss: 1. Die Teiländerung des Kulturlandplans "Lugibachtal" der Gemeinde Wettingen vom 23. Januar 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation, die gleichzeitig mit der gleichnamigen Vorlage der Gemeinde Würenlos vorzunehmen ist, im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Alberich Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung für Umwelt BD Finanzdepartement Abteilung Landwirtschaft FD Staatskanzlei Staatsschreiber: