Erschliessungsplan Unterdorf Räbenacker
Piano d'utilizzazione speciale · Tägerig
Documento
- Numero
- 1981-001172
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Tägerig
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 2 giu 1981
- In vigore dal
- 2 giu 1981
Carta
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File
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Testo
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KANTON AARGAU GEMEINDE TÄGERIG
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN UNTERDORF : RÄBENACKER
| GRÖSSE | 35/88
ÜBERHOLT DURCH .PLAN
FASSER F 'DATUM |ENTW. NER + STAUFFER , 30.8.74114.7.78 | ST /Bl ST./st - ERSETZT PLAN
NR
i
| PLAN NR.
Mostra tutto il testo
' 3673-3b
5g HR Ah 20.8.4 NR3SM-3 | VOM
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 29,.0kt, 198815 29, Nov, 1980 GENEHMIGT /VON DER .GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 16. Jan. 1981 DER EMEINDEAMMANN
A
GENEHMIGUNGSVERMERKGenehmigung üurch den Grossen Rat Aarau, den #. Ar SAFE RRB-Nr. 772 vom X rar 1IEA im Auftrage des Grossen Rates
Der Staaisschreiber: Vertretung
Ernst Salm
a En ESSENER
GR 25.3.62
GR 7.10.54
blau blau rot
rot
schwarz
hellblau
braun
grün
grün gestricheit
dunkelgrau orange gelb violett
lila hellgrau feldgrau
grün
11, M
Erläuterungen zum kantonalen Ueberbauungsplan
1. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen.
Baulinien:
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Zu genehmigende Baulinien
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Sichtfelder: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder
Sichtfeid
Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.
Ausfahrtsbeschränkungen:
Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.
Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Austahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.
2. Zur Orientierung
Bestehende Wege
Hauptstrasse
Nebenstrasse
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften
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F- KANTONSSTRASSE 385 _.
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2 II. ETAPPE sd UNTERDORF
Il. ETAPPE
BEST. /SARAGEVORPLATZ WIRD YOR- LÄUFIG ALS WENDEPLATZ BENÜTZT
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
2. Juni 1981
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber:
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