Erschliessungsplan Bäumliacker

Piano d'utilizzazione speciale · Stein (AG)

Documento

Numero
1980-001319
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Stein (AG)
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
1 lug 1980
In vigore dal
1 lug 1980

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Stein (AG) con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

SNP-4260-1980-E.pdfApri in una nuova scheda

Testo

SNP-4260-1980-E.pdf

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

GEMEINDE STEN _ F

KANTON Aannar

[71 n

KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN BÄUMLIACKER

SITUATION 1:1000

AMS | Ams | D_|uovas | 2s2r ERSETZT PLAN NR. | BERHOLT DURCH PLAN | PLAN NR. N

R.

! 4 x OEFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM_. 0 BIS HABT] GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM /Q . 7% 4m

Mostra tutto il testo

DER GEMEINDE AMMANN ee 1 } wa

Naııı GENEHMIGUNGSVERMERK Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den / ul AFFO =. RRB-Nr. 7/3459 Som 3. 2HEAEIO Im Auftrage des Grossen Rates Der Staaisschreiser: —n-Vertretung

Zeile

Zeichen

®

sa m

Farbe

blau bla blau rot sot

rot

rot schwarz

hellblau

grün

n

dunkelgrau

orange geib violett lila hellgrau feldgrau

grün

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

Text

. Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)

Aufzuhebende Strassenlinien (rot durchgestrichen)

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Strassenlinie

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Proj. Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

Sichtzone

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuha!.ten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden,

Austritt- und Ausfahrverbot

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Ausfahrverbot.

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

. Zur Orientierung

bestehenäe Wege

Hauptstrasse

Nebenscrasse [se] hellgelb sekundäre Quartierstrassen Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltesteller., Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

1. Juli 1980

Si/hu

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 25. Juni 1980 gestützt auf § 40 Abs. des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan "Juraweidstrasse" Biberstein; Ueberbauungsplan "Kirchbergstrasse" Stein; Ueberbauungsplan "Bäumliacker" Laufenburg; Ueberbauungsplan "Blauen" Mönthal; Ueberbauungsplan "Im Feld" Münchwilen; Ueberbauungsplan "Dell-Biffig" Sulz; Ueberbauungsplan "Germatt" Aarburg; Zonenplanänderung "Hofmatt" Auenstein; Ueberbauungsplan "Chällermatte-Müliacker" Magden; Ueberbauungsplan "Schildmatt" Untersiggenthal; Zonenplanänderung "Zelgli" und Ueberbauungsplan "Zelgli" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

rrotokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: ?4,444%