Erschliessungsplan Unterwise

Piano d'utilizzazione speciale · Lengnau (AG)

Documento

Numero
1983-000515
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Lengnau (AG)
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
8 mar 1983
In vigore dal
8 mar 1983

Carta

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File

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Testo

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_ KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

BAULINIENPLAN

Kazsimus

1=10000

5426 Longnau/AG

Verfasser

SCHEIDEGGER * DÜRST

INGENIEUR - UND PL 5400 BADEN

Mostra tutto il testo

11000

INGSBÜRO:

Plan Nr. ° l

‚Öffentliche Planauflage . vom - 26.4.82

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung -- am 1.6.82

‚den

Genehmigungsvermerk:

20, Juli 182

Der “ Gemeindeammann:

m

enehmigung durch den Grossen Ka

x FL Aarau, den 5,4072 7993 RRB-Nr.

345. vom 4. 3L4I53 im Auftrage des Grossen Rates

Ernst. Salm

Der Gemeindeschreiber:

a Erläuterungen zum

Zeichen

GR. 27.8.1961

Farben

blau blau blau rot _ rot rot rot

schwarz

hellblau

grün

braun

dunkelgrau orange gelb violett

Iıla hellgrau feldgrau

grün

kommundlen

Überbauungspian

Text

Am DL La nn

I. Das Genehmigungsverfahren Das .Genehmigungsverfahren: bezieht sich ‘auf die nachstehend aufgeführten - Linien ‘und Flächen. £

Vom Grossen Rat oder ‚Regierungsrat genehmigte -Baulinien. Aufzuhebende Baulinien (rot. durchgestrichen).

Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen).

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Weg und Sockellinien:

Projektierte Baulinien, die noch .nicht genehmigt werden sollen. Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

Sichtzone :

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als. Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf 'keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen be - stehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss 0.60m bis 3.00m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstämmige Bäume können unter der. Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m auf - geschnitten wird, zugelassen werden

Austritts und Ausfahrverbot :

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus, sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur.bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für :die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Ausfahrverbot :

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind. für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser, Beschränkung unterworfenen Strecken sind. längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben. für die bisherige Uberbauung und Nutzung ouf Zusehen hın aufrechterhalten.

2. Zur Orientierung

bestehende Wege

Sammeistrasse

Erschliessungsstrasse

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkpiütze

Bepflanzte Flüchen

Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung

wu

S

m

a

4 :

Pr} , * a 2:

3 —zutd?

N -# Durch bauliche Massnahmen

2 ist sicherzustellen ‚.dass Ge en keine Verbindung zum Flur -

3 weg Parzelle Nr. 342. besteht.

=

L 1292 1296

Erschliessungsstrasse West

Gras” trocknungs

STRASSE NR.|

‘Verbindung zum Flur

Durch bauliche Muss nahmen ist sicher zustellen ‚dass keine

weg. Parzelle: Nr. 376 besteht. &

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

8. März 1983

Si/ls

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 22. Februar 1983 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (unter Vorbehalt von § 84 Abs. 2, 2. Satz der Kantonsverfassung): - Lengnau; Ueberbauungsplan "Unterwise" (Botschaft Nr. 3165 vom 3. Januar 1983) - Eiken; Ueberbauungsplan "Im Feld" (Botschaft Nr. 3167 vom 10. Januar 1983) - Killwangen; Ueberbauungsplan "Oberdorf", Teilstück Sennenbergstrasse-Rüfenenstrasse (Botschaft Nr. 3168 vom 10. Januar 1983) - Schöftland; Revidierter Ueberbauungsplan "Picardie-Dreistein" (Botschaft Nr. 3174 vom 17. Januar 1983) - Leibstadt; Ueberbauungsplan "Vogelmatt" mit Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 3180 vom 24. Januar 1983) - Rohr; Zonenplanänderung "Salamatten-Siebenmätteli" (Botschaft Nr. 3182 vom 24. Januar 1983) - Aarau; Gestaltungsplan "Mittlere Telli" mit Spezialbauvorschriften (Botschaft Nr. 3185 vom 31. Januar 1983) - Mühlau; Bauvorschriften für die Weiler "Schoren und Krähenbühl" (Botschaft Nr. 3186 vom 31. Januar 1983) - Untersiggenthal; Spezialbauvorschriften, Zonenplan- und Ueberbauungsplanänderungen für die Ortsteile Unter- und Obersiggingen; Zonenplanänderungen (W3A) und Aenderungen der Bauordnung bei Gesamtüberbauungen (Botschaft Nr. 3187 vom 31. Januar 1983) - Böttstein; Ueberbauungsplan "Burlen" (Botschaft Nr. 3188 vom 7. Februar 1983) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

- 2 Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: