Gestaltungsplan Schützenswerte Bausubstanz

Piano d'utilizzazione speciale · Würenlos

Documento

Numero
1998-002273
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Würenlos
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
25 nov 1998
In vigore dal
25 nov 1998

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Würenlos con le zone edificabili.Apri la carta completa

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Testo

SNP-4048-1998-E.pdf

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KANTON AARGAU

GEMEINDE WÜRENLOS

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"SCHUT7FNSWERTE BAUSUBSTANZ' SONDERN UTZUNGSVORSCHRIFTEN 20.08.97

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MITWIRKUNGSBERICHT VOM

29. SEPT, 95

VORPRÜFUNGSBERICHT VOM

19. APRIL 95

ÖFFENTLICHE AUFLAGE VOM

16.0KT. 95 BIS 14.NOV. 95

Gemeindorat Würenlos Gerneihdearrimann Ge 4/4

Beschossen vorn Gernetnoerat am

25. Aug. 1997

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Der Gerneincescrireiber

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01. SeP, 1997

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Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den

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2 3. Juni 1998

ÄNDERUNG GEMÄSS BESCHLUSS DES GEMEINDERATES VOM 23.JUNI 1998

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WALTER MOSER DIPL. ARCH. ETH SVVB 8003 ZÜRICH STE1NSTRASSE 65 TEL. 01 463 88 20 5400 BADEN RATHAUSGASSE 7 TEL. 056 272 77 37 5436 WÜRENLOS BUCHZELGLISTR. 36 TEL. 056 424 19 26

GESTALTUNGSPLAN SCHÜTZENSWERTE BAUSUBSTANZ

SONDERNUTZUNGSVORSCHR1FTEN 20.08.97

Legende:

Vorschriften: Perimeter Innerhalb dieses Perimeters gilt für alle Gebäude und weiteren baulichen Massnahmen wie Parkplätze etc. das Gebot einer guten Einfügung in das Ortsbild. Dies bedeutet, dass der Masstab des Ortes gewahrt bleibt und Gebäude mit architektonischer Sorgfalt gestaltet werden. Mit Bauformen, Baumaterialien und Farbgebungen ist Rücksicht zu nehmen auf das bestehende Ortsbild.

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Zwangsbaulinien Bestehende Gebäude sind in diesen Bereichen zu renovieren oder umzubauen. Ersatzgebäude dürfen und sollten auf diese Linien gebaut werden. Bei ungünstigen architektonischen, städtebaulichen oder wohnhygienischen Verhältnissen kann ein Ersatzbau bis 1,5 m von dieser Zwangsbaulinie abweichen. (rückwärts) Die bestehende Firstrichtung muss beibehalten werden.

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Gebäude unter Kantonalem Denkmalschutz Abbruchverbot. Alle Veränderungen innen und aussen bedürfen der Zustimmung der kant. Denkmalpflege mit entsprechender Beitragspflicht nach Denkmalschutzdekret. Baugesuche, die sich auf kantonale Baudenkmäler beziehen oder auswirken können, sind vor dem Entscheid des Gemeinderates dem Erziehungsdepartement zur Stellungnahme zu unterbreiten und dürfen nur mit dessen Zustimmung bewilligt werden. (§ 18 Denkmalschutzdekret)

Erhaltungswerte Gebäude unter kommunalem Schutz Diese Bauten und Objekte haben einen kulturhistorischen und/oder symbolischen Eigenwert. Ihre Substanz, wie Volumen, Proportionen und Struktur, Material-, Konstruktions- und Gestaltungsmerklaale sind zu erhalten. Sie dürfen anders genutzt, renoviert, ergänzt oder geringfügig erweitert werden, sofern das Schutzziel gewahrt bleibt. Die Nutzung richtet sich nach den Zonenvorschriften. Aeussere Verbesserungen architektonischer und bautechnischer Natur sind möglich und erwünscht. Für Scheunenteile sind Umbauten mit neuer Gewerbe-, Büro- oder Wohnnutzung mözlich. Ersatzbauten für Scheunenteile sind mit gleichen Ausmassen bei entsprechender Gestaltung möglich, wobei die vorhandene Gliederung der Bausubstanz beachtet werden soll. Abbruch, ausgenommen Scheunen, ist verboten. Ueber Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat auf Grund eines neutralen Fachgutachtens.

Für den Strassenraum wichtige Gebäude Diesesind wegen ihrer Erscheinung im Orts- und Strassenbild wichtig. Ihr Volumen (Lage, Stellung, Proportion) ist zu erhalten. Sie dürfen anders genutzt, renoviert, ergänzt, geringfügig erweitert, um- oder neu gebaut werden, sofern das Schutzziel gewahrt bleibt. Ein Abbruch ist erst auf den Zeitpunkt des Baubeginns eines bewilligten und finanziell abgesicherten Ersatzprojektes möglich.

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Uebrige für das Strassenbild mitbestimmende Gebäude

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Umbauten, Veränderungen sowie Ersatz durch Neubauten sind mit Rücksicht auf das Ortsbild möglich.

Uebrige bestehende Gebäude Alle nach BO vorgesehenen Veränderungen sind möglich, unter Einhaltung der im Perimeter geltenden Gebote.

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Das Strassenbild mitgestaltende Objekte und Räume Die Vorgärten, Vorplätze, Pflästerungen, Brunnen, Bäume und Bepflanzungen sind für das Ortsbild wesentlich und dürfen nur ergänzt oder verändert werden, sofern das Schutzziel gewahrt bleibt. Autoparkplätze sind nicht gestattet.

Gebäude-Kategorie C und D:

Für Neubauten an den Kantonsstrassen ist die Mitsprache der kantonalen Fachstellen zu gewährleisten. Es ist jeweils ein Fachgutachten mitzuliefern, das Aussagen macht über Stellung, Struktur, Substanz, Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der ES III und Erschliessung.

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

25. November 1998

Art. Nr. 1998-002273

Gemeinde Würenlos; Gestaltungsplan "Schützenswerte Bausubstanz"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 15. September 1998

Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan „Schützenswerte Bausubstanz“ der Gemeinde Würenlos vom 25. August 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 15. September 1998 der Abteilung Raumplanung)  Gemeinderat, 5436 Würenlos  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumplanung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber:

Versand: