Erschliessungsplan Tägerhard inkl. Änderung 2000
Piano d'utilizzazione speciale · Würenlos · Abrogato il 31 gen 2020
Documento
- Numero
- 2000-001666
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Würenlos
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 17 set 1997
- In vigore dal
- 23 ago 2000
- Abrogato
- 31 gen 2020
Carta
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Testo
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Gemeinde Würenlos Kanton Aargau
Erschliessungsplan "Tägerhard" | | Industriestrasse Aenderung 2000
gemäss $ 17 BauG
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ABTEILUNG RR. 17,9.97 RAUMPLANUNG
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Situation 1 : 500
Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: Längenprofil 1:500/50
- Bericht
Plan Nr. 24.3.2000| Gölmb | mb 179711 n 1 Ersetzt Plan überholt durch Plan Tel. 056/426 93 11 Tel. 056/640 05 05 Rosenauweg 14 Bremgarterstrasse 3 | vom 7.2.1997 Nr 10669/1 Nr N 5430 Wettingen 8967 Widen I ! 1 Mitwirkungsbericht vom H l ' Vorprüfungsbericht vom : 3. Februar 2000 ! i Oeffentliche Auflage vom : 48. April 2000 bis : 17. Mai 2000 He) Beschlossen vom Gemeinderat am : 6.Juni 2000 Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber:
Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2%. August Zoo x
Der Staatsschreiber:
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Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
FE rot Baulinie
rot Strassenlinie (Enteignungsrecht, Art.132 Bau6)
RR 17.9.97 raiarannraneı blau Aufzuhebende Baulinie Ss > K
—— blau "Aufzuhebende Strassenlinie
Bereich für Fussweg. Breite 2.0m. Die genaue Lage wird im
Miet Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, Art. 132 Bau6)
BLA hellbiau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B-25m und Knotensichtweite A=75m x 2. Orientierungsinhalt m rot Kanalisation an blau Wasserleitung a Se_ L schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan hellgrau bestehende Strassen/Wege dunkelgrau bestehende Gehwege hellgelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehwege/Fusswege grün Wald
Hecke, Bereich für Ersatz der best. Bestockung mit standortheimischen Sträuchern max. 8.6a
Bestockung
Gemeinde Würenlos Kanton Aargau
Erschliessungsplan "Tägerhard"
gemäss $ 17 BauG
Situation 1 : 500
ABTEILUNG RAUMPLANUNG |
& I 2, S Op A ae
-Bericht
> = - Datum Projekt | Gez. h Format
| 21 Tel. 056/425 93 11 Tel. 056/640 05 05 Rosenauweg 14 Bremgarterstrasse 3 07.02.97 Gölgg sg RER 5430 Wettingen 8967 Widen
Mitwirkungsbericht vom: 13. Februar 1997 Vorprüfungsbericht vom: 23. Januar 1997 Oeffentliche Auflage vom: 10. März 1997 bis: 8. April 1997
Beschlossen vom Gemeinderat am: 14. April 1997 Der /5eme en Der Gemeine =.) _ hu I 9
Ja
wald
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 4%. September 1997
Genehmigung:
Der Staatsschreiber:
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
——— rot NivBaulinie rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, Art. 132 Bau6)
violett Bereich für Fussweg, Breite 2.0 m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, Art. 132 BauG)
Hecke Bereich für Ersatz der best. Bestockung mit standortheimischen Sträuchern max. 8.6 a
hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B = 25 m und Knotensichtweite A = 75 m
2. Orientierungsinhalt
NW 500 rot Kanalisation
NW 125
blau Wasserleitung
bestehende Strassen/Wege
dunkelgrau bestehende Gehwege
hellgelb Erschliessungsstrassen ES
hellviolett Gehwege/Fusswege
schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan grün Wald
Bestockung
Industriestrasse
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
23. August 2000
Art. Nr. 2000-001666
Gemeinde Würenlos; Erschliessungsplan "Tägerhard"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
6. Juni 2000 3. Februar 2000 18. April – 17. Mai 2000 6. Juni 2000 27. Juni 2000 30. Juli 2000
2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1982. Die laufende Revision der Zonenplanung sieht keine materiellen Änderungen im Erschliessungsplangebiet vor. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Für das Gebiet besteht ein rechtskräftiger Erschliessungsplan vom 17. September 1997. Die Änderung des Erschliessungsplans erfolgt auf Antrag des Grundeigentümers in Absprache mit der Gemeinde aufgrund eines konkreten Baugesuchs. Das Planungsgebiet umfasst lediglich zwei Parzellen in der noch unüberbauten Gewerbezone. Mit der Teiländerung wird die Erschliessungsschlaufe um ca. 40 m nach Osten verschoben. Die Fahrbahnbreite und die Baulinienabstände bleiben erhalten. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Vorlagen: Erschliessungsplan (Situation) 1 : 500 Längenprofil 1 : 500/50
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die Verschiebung des Erschliessungsbügels ist problemlos und ändert am Erschliessungskonzept nichts. Die bestehende Bestockung entlang der Industriestrasse ist gemäss Waldfeststellungsverfügung kein Wald. Mit dem Grundeigentümer wurde vereinbart, dass bei Entfernen der Bestockung die entsprechende Fläche im Bereich der westlichen Grenze als Hecke gepflanzt werden soll. Diese Vereinbarung bleibt bestehen. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan „Tägerhard“ der Gemeinde Würenlos vom 6. Juni 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5436 Würenlos – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: