Erschliessungsplan Högerli
Piano d'utilizzazione speciale · Aarburg
Documento
- Numero
- 2007-000512
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Aarburg
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 25 apr 2007
- In vigore dal
- 25 apr 2007
Carta
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Testo
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Gemeinde Aarburg Kanton Aargau Legende zum Erschliessungsplan
Kanton Aargati
Erschliessungsplan EL, Grkohr und Umiel
1. Genehmigungsinhalt
Abteilung Raumentwicklung rot Baulinien TITTIITITITTITTTT rot Zwangsbaulinien ud m 4 — rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, & 132 BauG) Högerli violett Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird im
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| en Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
GR ,,Datum blau / rot Baulinien aufgehoben ° {) | N S | t UO t ION 1 ı 5 0 0 GR Datum, blau / rot Strassenlinien aufgehoben a a rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: .... Dia u a hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A ne braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei
den im Plan bezeichneten Anschlüssen.
! Perimeter des Erschliessungsplanes
| 2. Orientierungsinhalt li
GR __Datum blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum GR__Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum | —_——— rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind
Entwurf:
bestehende Strassen / Wege
HÄRDI & FRITSCHI AG
08.08.02 | ; ee ) De) karmin Hochleistungsstrassen HLS BAUINGENIEURE Geprüft: | Grösse: Plan-Nr. j nn] zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS 05033 BUCHS/AARAU BRESTENEGGSTR. 5 TEL 062 838 97 36 FAX 062 838 97 37 ln ı VE 5600 LENZBURG BURGHALDE 19 TEL 082 891 54 51 FAX 062 891 90 10 za orange erbindungsstrassen © 4865 OFTRINGEN PERRY CENTER TEL 082 787 10 30 Fax 082 787 10 35 40/84 3339-13 j ’ i i ee gelb Sammelstrassen SS Mitwirkungsbericht vom: 2.6. April 2004 . Vorpräfingskenieht Von: 16. Juli 2004 | Fin hellgelb Erschliessungsstrassen ES Uffentliche Planauflage vom: Nov. bis: hellviolett Gehwege / Fusswege - ; uch ISCH — ‚ Nov. 200% . Dez. 2004 g | Mops : Beschiessen an amendenat: 2 | Marz 2005 Den lila Radwege / Radstreifen a Ra ee Der Gemeindeamman: AND Der Gemeindeschreiber:; A - ' N „ u I es rn IN ji a an] hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler ni, I nn u Z aa lan Br hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen ; | . ; FL canon War schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan j |: \ " Gerfehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Va, [| blau Gewässer ie Aarau,den 2S. Apni 200% 1 ke grum, Wald legendep/4.8.1994/GwSu \ / nn Der Staatsschreiber: :
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
25. April 2007
Art. Nr. 2007-000512
Gemeinde Aarburg; Erschliessungsplan "Högerli"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
26. April 2004 16. Juli 2004 23. November – 22. Dezember 2004 21. März 2005 11. April 2005 27. April 2005
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage Sondernutzungsplan sind keine Beschwerden eingereicht worden. Die im Erschliessungsplan dargestellte Erschliessung (Bereich Steinrain/Brüschholzstrasse) beansprucht eine Waldfläche von gesamthaft 260 m2. Das Rodungsgesuch lag vom 1. bis 30. November 2005 auf. Zu dieser Vorlage wurde eine Einsprache eingereicht. Aus dem Einspracheentscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, ergeben sich keine Änderungen dieser Vorlage. Die Genehmigung des Erschliessungsplans "Högerli" erfolgt koordiniert mit dem Einsprache- und Rodungsbewilligungsentscheid der Abteilung Wald. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 15. Mai 2002. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Erschliessung des Gebiets "Högerli/Spiegelberg" soll gestützt auf den vorliegenden Plan ergänzt und ausgebaut werden. Insbesondere soll die enge und unübersichtliche Einfahrt in den Steinrain verbessert und dadurch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Erschliessung des Gebiets "Högerli" ist aufgrund der Topographie recht aufwendig. Die festzulegenden Elemente sind auf die örtliche Situation abgestimmt und begründet.
Versand: 11. Mai 2007
-2-
Der westliche Abschnitt des Steinrains mit einer Breite von 5.00 m deckt den Begegnungsfall Personen-/Lastwagen knapp ab. Der östliche Abschnitt mit der Breite von 4.50 m ist für den Begegnungsfall Personenwagen/Personenwagen ausgelegt. Damit ist eine ausreichende Verkehrserschliessung gewährleistet. Die Holzabfuhr ist weiterhin möglich. Die Stichstrasse in Richtung Norden ist mit einer unterschiedlichen Breite von 3.50 m bis 4.40 m vorgesehen. Es wird dabei auf die bestehende Bebauung Rücksicht genommen. In den unüberbauten Teilabschnitten werden Baulinien im Abstand von 4.00 m beziehungsweise 5.00 m festgelegt. In den beiden Längenprofilen wird jeweils die Niveaulinie der zukünftigen Strasse festgelegt. Diese Festlegung ist aufgrund der speziellen Topographie zweckmässig. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan "Högerli", Situation 1:500 Längenprofil 1:500/50; Steinrain/Brüschholz Längenprofil 1:500/50; Högerli Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Die Erschliessungsstrasse Steinrain dient der Erschliessung der Bauzone. Die im Erschliessungsplan neu ausgeschiedene Strassenfläche ist daher grundsätzlich der Bauzone zuzuweisen. Dies soll im Rahmen der nächsten Teiländerung der Nutzungsplanung durch die Gemeinde erfolgen. Der Erschliessungsplan "Högerli" legt die für die Erschliessung und Überbauung notwendigen Elemente fest. Die Festlegungen sind situationsgerecht und entsprechen den Zielsetzungen der Nutzungsplanung. Der Erschliessungsplan ist mit den Vorgaben des Baugesetzes vereinbar. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
-3-
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Högerli" der Gemeinde Aarburg vom 21. März 2005 wird genehmigt. 2. Die Rodungsbewilligung der Abteilung Wald des Departements Bau Verkehr und Umwelt vom 5. April 2007 sowie die entsprechenden Auflagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Genehmigung. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt und der Zustellung zusammen mit der Rodungsbewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung Wald) vom 5. April 2007 gemäss darin aufgeführtem Verteiler beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug (mit Rodungsbewilligung vom 5. April 2007) Gemeinderat, Städtchen 37, 4663 Aarburg Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU
-4-
Abteilung Verkehr BVU Abteilung Wald BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber: i.V.