Erschliessungsplan Schybenstuck
Piano d'utilizzazione speciale · Wallbach
Documento
- Numero
- 2005-001172
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Wallbach
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 24 ago 2005
- In vigore dal
- 24 ago 2005
Carta
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File
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Testo
SNP-4261-2005-E.pdf
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Gemeinde Wallbach Kanton Aargau
Erschliessungsplan "Schybenstuck"
Kanton Aargau
gemäss 817 BauG Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Situationsplan
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:
- Neuparzellierungsplan Genehmigung durch den Regierungsrat
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- Längenprofil R \ arau, BA = - Planungsbericht en 24, August Z00X
Der Stafitssohreiber:
KSL Ingenieurbüro AG » Konstruktiver Ingenieurbau * Geo- Informationssysteme Kirchweg 46 Tel: 056 / 296'26'26 « Wasserversorgungen « Vermessungen 5415 Nussbaumen Fax: 056 / 296'26'66 » Abwasseranlagen » Verkehrsanlagen
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Massstab: 1:500
Entstand aus Plan: -—- Ersatz für Pan: 9315.0/01
Mitwirkungsbericht vom: AA .4.2005 Vorprüfungsbericht vom: 1.8.2004 Öffentliche Planauflage vom: 20 .8.0A Beschlossen vom Gemeinderat am: AA.4
bis: 483.04
31%0-2_Schybenst\ Ausführungsprojekt_märz05
Genehmigung: ER LIZ Schybenstuck.dug P\Proj\9315.0-2_Schybenst\
Ausführungsprojekt_märz05' Plott\9315.1_01_ Erschliessungsplan.pit
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
violett Fusswegrecht, Breite 1.00 m / 1.50 m
Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) braun Leitungsart: Abwasser Leitungsdimensionen: NW 400 mm blau Meteorwasser : NW 400 mm blau Wasser :DN 160 mm
hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
2. Orientierungsinhalt
bestehende Strassen / Wege Br hellgelb Erschliessungsstrassen ES
hellviolett Gehwege / Fusswege
orange Wohnzone 2 Geschosse
Kern] braun Dorfkernzone
EEEES Umgebungsschutzzone gem. $ 11 der BO Wallbach
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
24. August 2005
Art. Nr. 2005-001172
Gemeinde Wallbach; Erschliessungsplan "Schybenstuck" Wallbach; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
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11. April 2005 9. August 2001 20. August bis 18. September 2001 11. April 2005 18. April 2005 9. Mai 2005
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Eine Beschwerde konnte durch Rückzug abgeschrieben werden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Das Gebiet "Schybenstuck" wird mit einer durchgehenden, am Rand der Umgebungsschutzzone liegenden Erschliessungsstrasse erschlossen. Nur gerade zwei kurze, 4 m bzw. 2.5 m breite Stichstrassen sind für die Erschliessung der unmittelbar an die Dorfkernzone angrenzenden, in der Umgebungsschutzzone liegenden Parzellen notwendig. Die ans Gebiet angrenzende Erschliessungsstrasse "Ob den Reben" dient ebenfalls zur Erschliessung des Gebiets, muss aber den künftigen Erfordernissen angepasst werden. Die öffentlichen Strassen sind mit Strassenlinien festgelegt. Die Strassenbreiten sind je nach Bedürfnis unterschiedlich fixiert (Mischverkehr, getrennte Verkehrsträger, Stichstrasse). Öffentliche Fuss- und Treppenwege von 1 bis 1.5 m Breite sichern die Verbindungen aus den Gebieten "Unterdorf/Rote Gasse" zu den Schulanlagen und zum Naherholungsgebiet. Ebenfalls im Plan festgelegt sind die Leitungslinien und Sichtzonen.
Versand: 30. August 2005
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Planungsgebiet grenzt südlich und östlich an die Dorfkernzone. Nordwestlich und westlich schliesst es an eine bereits bebaute Wohnzone W2 an. Im Planungsgebiet stehen heute bereits einzelne Einfamilienhäuser aus früherer Zeit. Das Planungsgebiet wird teilweise von der Umgebungsschutzzone (§ 11 Bau- und Nutzungsordnung [BNO]) überlagert. Diese dient der Erhaltung der bestehenden baulichen und landschaftlichen Umgebung des Dorfkerns. Mit dem Erschliessungsplan wird auf diese Situation reagiert. Das Erschliessungskonzept berücksichtigt die konkrete örtliche Situation und ist sachgerecht. Mit den Festlegungen für die Fussgänger werden die Erfordernisse des Fuss- und Wanderweggesetzes erfüllt. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Schybenstuck" der Gemeinde Wallbach vom 11. April 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Zentrumsstrasse 11, 4323 Wallbach Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: