Erschliessungsplan Rütiächer
Piano d'utilizzazione speciale · Leuggern
Documento
- Numero
- 1976-001801
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Leuggern
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 15 set 1976
- In vigore dal
- 15 set 1976
Carta
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File
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Testo
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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Zeichen Farbe Text
KANTON AARGAU GEMEINDE LEUGGERN
I. Das Genehmigungsverfohren Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN RERTR: blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte lade ee "ala Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) geennnisimeiiiene OLAU " Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)
— ' [0 Zu genehmigende Baulinien
RUTIAC HER Aarg. Baudepartement N 1 BT. A EETERN NER WERE RSERAE NN DER. . Zu genehmigende Weg- und Sockellin'en
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Abteilung Tiefbau Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sol'en
\ 3 — m u Ol STRASSEN | = 6 Dieses Aktenstück gehört f u a BE Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen tn. schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen
SITUATION 1:1000 EEE hellblau Sichtzone.
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Aniagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstäömmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden
a — +. 7 —.-— grün Austritts- und Ausfahrverbot.
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fuss-
gänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan fest-
gelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen
Strecken sind !ängs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten
| bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht-
77 erhalten.
Bi’
a 1 —— =... braun Ausfahrverbot. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus s'nd für Fahrzeuge
\ Datum Entw Gerz. Geprüft Grösse jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festge'egten Weganschlüssen zuge- W. WEBER, DIPL.ING. | 6.1.75 Sä Sä H.Sch. 30x 71 , lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weg- INGENIEURBÜRO n — linien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige 2% N Ueberholt durch Plan vom —__—— Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten 2 BER inte Nr. AR Nr. En
1.8.75 bis __30.8.75
2. Zur Orientierung Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am NEE, : FRE] Sudieki N 3 u rau e Wege
Der G indeschreiber En.) orange Hauptstrasse
/ ; A gelb Nebenstrasse A Radweg Genehmigungsvermerk: ® =
\Yo-m Grossen Ra! zenahmist ARE hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Gi
Aarau, den RRB. Nr.: A501 3 15, Sep, 1976 BIER feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze BER grün Bepflanzte Flächen
— | | Boauzonengrenze
Oetfentliche Planauflage vom
Der Gemeifdeammann
w2, W3 Bauzonen
Typ 6/8 VSS— Normen
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 15. September 1976 Gemeinde Leuggern; Ueberbauungsplan "Rütiächer" im Dorfteil Gippingen; Genehmigung.
Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, den Ueberbauungsplan zu genehmigen. Das Wort wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen:
Der Ueberbauungsplan "Rütiächer" im Dorfteil Gippingen der Gemeinde Leuggern wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschreiber i.V.:
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