Erschliessungsplan Chilchmatte
Piano d'utilizzazione speciale · Leuggern
Documento
- Numero
- 1981-000185
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Leuggern
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 20 gen 1981
- In vigore dal
- 20 gen 1981
Carta
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File
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Testo
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KANTON AARGAU GEMEINDE LEUGGERN
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
Gasen
®
CHILCHMATTE
PER NN
BAULINIENPLAN 1: 1000
W. WEBER, DIPL.ING. | Januar 198 KM. |__PW. INGENIEURBURO Ersetzt Planvom ____-—_ -—— |Ueberholt durch Plan vom __ ine |s 001
Mostra tutto il testo
Oettentliche Planauflage vom ___ 2.2.80 bis __2.3.80
_ 2160
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am
Der Gemeindeammann FR Beneilesschzeih Leuggern. 18. Aug. 1980 = | ILAUTT! IM
den
3 nigung durch den Grossen Rat Aarau, den 20.227. II SH RRB-Nr. 735° vom 26.2277. IF8A
im Auftrage des Grossen Rates
Der Staatsschreiber:
Genehmigungsvermerk:
Ernst Salm
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Zeichen
GR. 27.6.1961
Farbe
blau blau blau rot rot rot rot schwarz
hellblau
ame 0 amnum 0 mm
dunkelgrau orange gelb
violett
lila hellgrau feldgrau
grün
Text
I. Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen.
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Weg- und Sockellinien
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzone. ö
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
Austritts- und Ausfahrverbot.
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot.
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgeiegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
2. Zur Orientierung bestehende Wege
Bommelstrasse
Erschliessungssirasse
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und ET PREISEN Parkplätze Bepflanzte Flächen
Boauzonengrenze
_
(2: FABel
ypoısqro7 4204
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
20. Januar 1981
Sa/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 8. Januar 1981 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Würenlos; Ueberbauungsplan "Altwies-Buech" (Botschaft Nr. 2523 vom 1. September 1980) - Leuggern; Zonenplanänderung "Chilchmatte" und Ueberbauungsplan "Chilchmatte" (Botschaft Nr. 2622 vom 9. Dezember 1980) - Mellingen; Gestaltungsplan und Ueberbauungsplan "Grosse Kreuzzeig (Botschaft Nr. 2623 vom 9. Dezember 1980) - Remetschwil; Ueberbauungsplan "Haldemättli" (Botschaft Nr. 2625 vom 9. Dezember 1980) - Untersiggenthal; Aenderung Breitenstein im Ueberbauungsplan "Ennetturgi-Hölzli" (Botschaft Nr. 2626 vom 9. Dezember 1980) - Sisseln; Ueberbauungsplan "Grossmatt" (Botschaft Nr. 2638 vom 15. Dezember 1980) - Wettingen; Aenderung des Zonenplanes im Baugebiet Ost und Aenderung des Art. 25 der Bauordnung (Botschaft Nr. 2647 vom 22. Dezember 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.