Gallenkirch Kulturlandplan
Piano d'utilizzazione · Bözberg
Documento
- Numero
- 1995-001381
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Bözberg
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 21 nov 1995
- In vigore dal
- 21 nov 1995
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Bözberg con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
NUPLA-4124-1995-G-E.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
21. November 1995
JFG/ek
Art. Nr.
1381
et (7001) Gemeinde Gallenkirch; Genehmigung mit Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 21. Juni 1995 mit Änderung vom 8. November 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates unter Berücksichtigung, dass Antrag 1.1 der Botschaft in einer neu formulierten Fassung zum Beschluss vorliegt. Eintreten ist unbestritten. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlan t. In der Abstimmung wird mit grosser Mehrheit
Abt. Raumplanung r Nr.
Mostra tutto il testo
beschlossen: 1. Folgende Teile der am 17. Dezember 1993 von der Gemeinde Gallenkirch verabschiedeten Vorlage werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflagen und Feststellungen gemacht: 1.1 Kulturlandplan Die Landwirtschaftszone 11 wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird angewiesen, diese Flächen einer geeigneten Nichtbauzone zuzuordnen. 1.2 Nutzungsordnung a) § 7 der Nutzungsordnung wird nicht genehmigt (Landwirtschaftszone II). b) Uebergangsrecht Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2 Im übrigen werden der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung der Gemeinde Gallenkirch vom 17. Dezember 1993 genehmigt.
2 9. Nov. 1995
Icop;e; -
-
-2
3. Die Gemeinde wird aufgefordert, die Aenderungen und Auflagen gemäss Ziffer 1.1 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat Gallenkirch, 5224 Unterbözberg - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident: _ Staatsschreiber/