Erschliessungsplan Staffeln 2

Piano d'utilizzazione speciale · Bremgarten (AG)

Documento

Numero
1993-006415
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Bremgarten (AG)
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
19 ott 1993
In vigore dal
19 ott 1993

Carta

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Testo

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WG 2

l.Etappe

W2/A

l.Etappe

W2/A

I.Etappe

C

cChileweg.

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00'00F°0 WA

W2/D

2.Etappe

2.Etappe

W2/D

I.Etappe

Sicherstellung öffentlicher Fussweg siehe Baubewilligung: Projekt 2M AG, Punkt WV/95

m 0) mn

KM _0.100.00

I. Etappe

2. Etappe

GEMEINDE HERMETSCHWIL

- STAFFELN

KANTON AARGAU Legende zum kommunalen Überbauungsplan

1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:

a ee rot Baulinien KOMMUNALER UEBERBAUUNGSPLAN ER. eu Zwangsbaulinien LE a rot Neubau - Baulinien | | PR 72: UNE In. ABER. rot Strassen-/Weglinien | | blau Aufzuhebende Strassen-/Weglinien

Aufzuhebende Baulinien

"STAFFELN 2"

rot Bereich für Fussweg, Breitel.50m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung ! festgelegt. schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und “ SITUATION 1:500 re ; ; BE hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe | rn, EB

von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.

/

DER BAULINIENPLAN "STAFFELN" , VON DER GEMEINDE- VERSAMMLUNG AM 27. JUNI 1975 UND VOM GROSSEN

RAT AM 28.SEPT. 1977 GENEHMIGT,WIRD TOTAL AUF- GEHOBEN UND DURCH DEN VORLIEGENDEN ÜBERBAU- UNGSPLAN "STAFFELN 2" ERSETZT.

KIZZE 1:25000 \ \

|KM 0.036,50

——

| { | | |

2. Orientierungsinhalt

GR __ Datum blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum

GR __Datum blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum

a rot ' Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. nn braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan

bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.

karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS

orange Sammelstrassen SS

Datum 15.791 Entw. Gez. Gepr. Grösse ‘Plan Nr. 592-1 S

28.9.89/3011.90 | E.F. Lü ER 105/168 Ersetzt Plan Veberholt durch Plan vom :28.9.1977 Nr. : vom : x Nr. :

Fgese Atierli Ingenieurbüro 5620 Bremgarten

gelb Erschliessungsstrassen ES

dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr

hellviolett Gehwege/Fusswege

Oeffentliche Planauflage vom: 1.%. IA bis: 3A R.IA Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlug am: A 2 210 34

a Der UA Der Gemeindeschreiber a Eee ., nut

Genehmigung durch den Grossen Rat Genehmigungsvermerk : Aarau, den Aa. Oktebeı AaaA3

lila Radwege/Radstreifen

x dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege

Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler

hellgrau

Grünstreifen, bepflanzte Flächen

grün

RN EEE schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

— m schwarz Abgrenzung Ueberbauungsplan "Staffeln 2"

III

Schräg- Raster Gebäude - Volumenschutz

Im Auftrage des Grossen Rates

Der Staatsschreiber: ia Vertretung

Gebäude - Substanzschutz

Punkt- Raster

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

19. Oktober 1993

Me/ek

(6415) Gemeinde Hermetschwil-Staffeln; kommunaler Ueberbauungsplan "Staffeln 2"; Genehmigung mit Ausnahmen und Auflagen sowie einem Auftrag; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 18. August 1993. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit 129 Stimmen, ohne Gegenstimme, beschlossen:

Der kommunale Ueberbauungsplan "Staffeln 2" der Gemeinde Hermetschwil-Staffeln vom 18. Oktober 1991 wird mit folgenden Ausnahmen und Auflagen genehmigt: a) Die in der Legende des Ueberbauungsplanes im Orientierungsinhalt dargestellten Gebäude mit Volumen- bzw. Substanzschutz sind in den Genehmigungsinhalt aufzunehmen und mit entsprechenden Bestimmungen zu belegen. b)

Die Gemeinde wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die resultierenden, rechtskräftigen Waldgrenzen im Ueberbauungsplan und im Bauzonenplan nachzutragen. 2.

Die Gemeinde Hermetschwil-Staffeln wird aufgefordert, die Aenderung gemäss Punkt 1.a im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen.

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2 8, Okt. 1933

2

3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5626 Hermetschwil-Staffeln - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsidentin:

Staatsschreiber: i.V.