Erschliessungsplan Kohlgrube - Winkel
Piano d'utilizzazione speciale · Bottenwil
Documento
- Numero
- 1974-000804
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Bottenwil
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 23 apr 1974
- In vigore dal
- 23 apr 1974
Carta
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File
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Testo
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KANTON AARGAU
GEMEINDE BOTTENWIL
Kommunaler Überbauungsplan a
Verfasser
Ing.-Büro H.Basler Zofingen
Genehmigungsvermerk
KOHLGRUBE - WINKEL
BAULINIENPLAN
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Datum Entw. Gerz. Gepr. Grösse Aug. 1973 Bau. Fr 60/126
Ersetzt Plan Überholt durch Plan
Öffentliche Planauflage vom:
Der Gemeindeammannı ..
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Konterenzterm
-1. Okt. 1973 YORPRUEFRNE
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Der Gemeindeschreiber /
Beschlossen von der Gemeindeversammlung: 14. Dezember 1973
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Erläuterungen zum kommunolen Ueberbauungsplan
1. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Land- und OV-Strassen sind davon ausgenommen.
Baulinien:
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
Zu genehmigende Baulinien
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Sichtfelder: Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder
Sichtfeld
Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.
Ausfahrtsbeschränkungen: Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.
Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit sol! erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur.Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert
2. Zur Orientierung
Bestehende Wege Hauptstrasse
Nebenstrasse
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften
=
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oe Er
fällt _1.O %
LEGENDE
A Wohnzone am Hang B Wohnzone 2 Geschosse C Wohnzone 3Geschosse
D' Wohn.-und Gewerbezone
E Gewerbezone
Hornisraın
2.Etappe 2.Etappe 2.Etappe l. Etappe 2.Etappe
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
23. April 1974
Gemeinde Bottenwil; Ueberbauungsplan "Kohlgrube-inkel"; Genehmigung:.
Der P,at lehandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 4. M:i.rz 1974; Namens der Ztrassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Diskuszionslos wird gemäss übereinstiJnenden /..nträFen von Clecieruni7 und Komission beschl
ossen:
Dem Teilüberbauungsplan "Kohlgrube- tnkel" der flemeinde Bottenwil wird die Genehmigung erteilt.
Protokollauszug an den :egierungsrat
Der Präsient:
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Der Jtaatsschreiber: