Gestaltungsplan Ruschebach, Kappelerhof

Piano d'utilizzazione speciale · Baden

Documento

Numero
1996-001357
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Baden
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
26 giu 1996
In vigore dal
26 giu 1996

Carta

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Testo

SNP-4021-1996-E.pdf

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Kanton Aargau

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Stadt Baden

Sondernutzungsvörschriften

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Sondernutzungsplanung

Genehmigungsinhalt:

Ruscheba ch, Kappelerhof

Weglinien

Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften ’-%':„\éar.'li ".

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Baulinien für Hauptbauten Baulinien für Waldabstand

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Baubereiche für Hauptbauten: Sie bezeichnen die maximale Ausdehnung der Geschossflächen und ersetzen die Grenz- und Gebäudeabstände. Die maximalen Gebäudetiefen innerhalb der Baubereiche betragen 13 m. Die Erdgeschosse der Baubereiche B, C, D und E sind für gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzungen vorzusehen.

Baubereiche

für

Tiefbauten:

Abstellraum für Velo/Mofa,

Nutzung

als

Sammélgarage,

gewerbliche Räume, Freizeiträume. Die

Fussgängerführung ist möglichst übersichtlich zu gestalten. ,

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Bereich mit speziellen Lännschutzmassnahmen: Die Bauten sind so zu gestalten, dass ein genügender Schutz vor Lärmimmissionen gewährleistet ist. Dies betrifft insbesondere die Grundriss- und Schnittgestaltung, den konstruktiven Aufbau und die Materialwahl. An der Fassade sind schallhemmende Massnahmen zu treffen. Die Festlegung der Materialien erfolgt im Baubewilligungsverfahren.

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Grünräume: Nutzung als Spiel- und Gartenanlage, Erholungs- und ökologischer Ausgleichsraum. Kleinbauten für Spiel- und Gartennut-

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zung, sowie für Velos sind zugelassen.

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Mitwirkung vom:

1.6. - 7.7.1995

Mitwirkungsbericht vom:

26.10.1995

Vorprüfungsbericht vom:

9.10.1995

Öffentliche Planauflage vom:

31.10. - 29.11.1995

natumaher Pufferbereich: Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche mit extensiver Bepflanzung, Vlhesen, natumah gestalteten Versicke— rungsflächen, offenen Weihem und dgl.

Dachgestaltung: Die Flachdächer sind gemäss 5 57 BND soweit als möglich extensiv zu bepflanzen. -

Beschlossen vom Stadtrat am: 4.3.1996 Der Stadtschreiber )

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Aarau, den 26. 3un'u A9‘tß

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Genehmigung:

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Genehmigung durch den Regierungsrat D rStaatsschreiber:

Vorgartenbereiche: Nutzung als Sitzplätze, Pergola und dergleichen. Bäume: Gestaltung und Gliederung des Aussenraumes mit möglichst standortheimischen Arten.

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Der Stadtammann

Siedlungshof: Die Gestaltung des Siedlungshofes ist auf eine vielseitige gemeinschaftliche Nutzung auszurichten. Zurückhaltende Einrichtungen für Spiel und Aufenthalt sind zulässig. Es ist eine überwiegend wassergebundene befestigte Chaussierung (z.B. Kies, Zementplatten) vorzusehen.

neu zu schaffende öffentliche Fusswegverbindung: Gestaltung

nach einheitlichem Konzept. Wege mindestens 1,50 m breit. Die

genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. ' interne Fusswegverbindungen:

Gestaltung nach einheitlichem

Konzept-

mögliche Zufahrt I Zufahrtsbereich Sammelgarage: Abstimmung auf Fusswegverbindungen und geplante P+R - Anlage. Sichtzone (BIA 2,5/60)

maximale Höhen der Hautbauten (Voll—, Dachgeschoss, Attika)

zulässige Anzahl Vollgeschosse BGqxzsomf maximal zulässige Bruttogeschossfläche BGF ‚'

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Gestaltungsplanperimeter

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geringfügige Abweichungen: Mit Ausnahme der Weglinien und "

Orientierungsinhalt

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Baulinien sind geringfügige Abweichungen gegenüber den Festlegungen des Gestaltungsplanes möglich, wenn dadurch der Zweck des . Gestaltungsplanes und die städtebauliche Qualität gewahrt bleiben, und eine bessere Gesamt'lösung und Etappierung ansicht wird.

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Vorprojekt: Das Vorprojekt dient als Richtprojekt für die kubische Gestaltung.

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Richtkoten Aussenraum: Koten für gemeinschaftliche Anlagen

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P+R

geplante P+R - Anlage

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geplanter Anschluss Stockmattstrasse an Bruggerstras‘sa

Buswendeschlaufe Wald

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Waldabstand: mindestens 15 m

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen DaB

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Wohnzone WS I W4

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Limmotouweg 9 5408 Ennetboden

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Lüscher + Pfister

Plätze/Spielbereiche

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Büro für Raumplanung Umweltfrog n, Nchitelctur

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ARCOPLAN

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interne gemeinschaftliche

rmessungsbüro ‘ hnhoßNasse40 "ges-AA

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung: 26. Juni 1996

am

Art. Nr.

1357

Stadt Baden; Gestaltungsplan "Ruschebach"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei

BaudepartementNortrag vom 10. Juni 1996 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Gestaltungsplan "Ruschebach" der Stadt Baden vom 4. März 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschluss im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 10. Juni 1996 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 5400 Baden - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:

0 Z JU 1996