Gestaltungsplan Ruschebach, Kappelerhof
Piano d'utilizzazione speciale · Baden
Documento
- Numero
- 1996-001357
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Baden
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 26 giu 1996
- In vigore dal
- 26 giu 1996
Carta
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File
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Testo
SNP-4021-1996-E.pdf
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Kanton Aargau
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Stadt Baden
Sondernutzungsvörschriften
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Sondernutzungsplanung
Genehmigungsinhalt:
Ruscheba ch, Kappelerhof
Weglinien
Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften ’-%':„\éar.'li ".
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Baulinien für Hauptbauten Baulinien für Waldabstand
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Baubereiche für Hauptbauten: Sie bezeichnen die maximale Ausdehnung der Geschossflächen und ersetzen die Grenz- und Gebäudeabstände. Die maximalen Gebäudetiefen innerhalb der Baubereiche betragen 13 m. Die Erdgeschosse der Baubereiche B, C, D und E sind für gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzungen vorzusehen.
Baubereiche
für
Tiefbauten:
Abstellraum für Velo/Mofa,
Nutzung
als
Sammélgarage,
gewerbliche Räume, Freizeiträume. Die
Fussgängerführung ist möglichst übersichtlich zu gestalten. ,
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Bereich mit speziellen Lännschutzmassnahmen: Die Bauten sind so zu gestalten, dass ein genügender Schutz vor Lärmimmissionen gewährleistet ist. Dies betrifft insbesondere die Grundriss- und Schnittgestaltung, den konstruktiven Aufbau und die Materialwahl. An der Fassade sind schallhemmende Massnahmen zu treffen. Die Festlegung der Materialien erfolgt im Baubewilligungsverfahren.
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Grünräume: Nutzung als Spiel- und Gartenanlage, Erholungs- und ökologischer Ausgleichsraum. Kleinbauten für Spiel- und Gartennut-
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zung, sowie für Velos sind zugelassen.
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Mitwirkung vom:
1.6. - 7.7.1995
Mitwirkungsbericht vom:
26.10.1995
Vorprüfungsbericht vom:
9.10.1995
Öffentliche Planauflage vom:
31.10. - 29.11.1995
natumaher Pufferbereich: Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche mit extensiver Bepflanzung, Vlhesen, natumah gestalteten Versicke— rungsflächen, offenen Weihem und dgl.
Dachgestaltung: Die Flachdächer sind gemäss 5 57 BND soweit als möglich extensiv zu bepflanzen. -
Beschlossen vom Stadtrat am: 4.3.1996 Der Stadtschreiber )
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Aarau, den 26. 3un'u A9‘tß
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Genehmigung:
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Genehmigung durch den Regierungsrat D rStaatsschreiber:
Vorgartenbereiche: Nutzung als Sitzplätze, Pergola und dergleichen. Bäume: Gestaltung und Gliederung des Aussenraumes mit möglichst standortheimischen Arten.
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Der Stadtammann
Siedlungshof: Die Gestaltung des Siedlungshofes ist auf eine vielseitige gemeinschaftliche Nutzung auszurichten. Zurückhaltende Einrichtungen für Spiel und Aufenthalt sind zulässig. Es ist eine überwiegend wassergebundene befestigte Chaussierung (z.B. Kies, Zementplatten) vorzusehen.
neu zu schaffende öffentliche Fusswegverbindung: Gestaltung
nach einheitlichem Konzept. Wege mindestens 1,50 m breit. Die
genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. ' interne Fusswegverbindungen:
Gestaltung nach einheitlichem
Konzept-
mögliche Zufahrt I Zufahrtsbereich Sammelgarage: Abstimmung auf Fusswegverbindungen und geplante P+R - Anlage. Sichtzone (BIA 2,5/60)
maximale Höhen der Hautbauten (Voll—, Dachgeschoss, Attika)
zulässige Anzahl Vollgeschosse BGqxzsomf maximal zulässige Bruttogeschossfläche BGF ‚'
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Gestaltungsplanperimeter
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geringfügige Abweichungen: Mit Ausnahme der Weglinien und "
Orientierungsinhalt
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Baulinien sind geringfügige Abweichungen gegenüber den Festlegungen des Gestaltungsplanes möglich, wenn dadurch der Zweck des . Gestaltungsplanes und die städtebauliche Qualität gewahrt bleiben, und eine bessere Gesamt'lösung und Etappierung ansicht wird.
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Vorprojekt: Das Vorprojekt dient als Richtprojekt für die kubische Gestaltung.
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Richtkoten Aussenraum: Koten für gemeinschaftliche Anlagen
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P+R
geplante P+R - Anlage
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geplanter Anschluss Stockmattstrasse an Bruggerstras‘sa
Buswendeschlaufe Wald
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Waldabstand: mindestens 15 m
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen DaB
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Wohnzone WS I W4
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Limmotouweg 9 5408 Ennetboden
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Lüscher + Pfister
Plätze/Spielbereiche
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Büro für Raumplanung Umweltfrog n, Nchitelctur
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ARCOPLAN
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interne gemeinschaftliche
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung: 26. Juni 1996
am
Art. Nr.
1357
Stadt Baden; Gestaltungsplan "Ruschebach"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 10. Juni 1996 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Gestaltungsplan "Ruschebach" der Stadt Baden vom 4. März 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschluss im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 10. Juni 1996 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 5400 Baden - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:
0 Z JU 1996