Oberehrendingen Kulturlandplan

Piano d'utilizzazione · Ehrendingen

Documento

Numero
1996-001684
Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Ehrendingen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
21 mag 1996
In vigore dal
21 mag 1996

Carta

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File

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Me/ek

Sitzung: 21. Mai 1996

Art. Nr.

1684

(7229) Gemeinde Oberehrendingen; Bauzonenplan und Bauordnung, Kulturlandplan und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahmen, Auflage und Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 27. März 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu ergehen keine Wortmeldungen. In der anschliessenden Abstimmung wird mit deutlicher Mehrheit beschlossen: 1 Folgende Teile der am 18. März 1994 von der Gemeinde Oberehrendingen verabschiedeten Vorlagen werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflage und Feststellung gemacht: 1.1 Bauzonenplan a)

Arealüberbauungspflicht Die Signatur im Bauzonenplan "Arealüberbauungspflicht" wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert - soweit notwendig - für genau abzugrenzende Flächen eine Sondernutzungsplanpflicht festzulegen oder eine andere Lösung zu erarbeiten, die eine gute Überbauung der betroffenen Gebiete sicherstellt.

b)

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Die der Wohnzone W3 überlagerte Zone "Lärmvorbelastete Zone" wird im Gebiet "VVetenthal-Weihermatt" nicht genehmigt.

c)

Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen.

1.2 Bauordnung / Nutzungsordnung a)

Arealüberbauungspflicht (BO) § 48 Abs. 3, 2. Abschnitt, und § 89

genehmigt.

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Abt. Raumplanung Nr.

3 1. Mai 1996 Chef

7. Juni 1996

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Sekr.

OK

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b)

Übergangsrecht BO/NO Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind.

2. Im übrigen werden der Bauzonenplan und die Bauordnung sowie der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung der Gemeinde Oberehrendingen von 18. März 1994, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5422 Oberehrendingen - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

cce Staatsschreiber: