Erschliessungsplan Rankacher
Piano d'utilizzazione speciale · Ehrendingen
Documento
- Numero
- 2007-001601
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Ehrendingen
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 21 nov 2007
- In vigore dal
- 21 nov 2007
Carta
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Testo
SNP-4049-2007-E.pdf
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Kanton Aargau Departement
ERSCHLIESSUNGSPLAN Aus namanvckung "RANKACHER"
Gemäss Paragraph 17 BauG
Situation 1 : 500
Weitere Bestandteile: Keine
Übersicht:
1:25°000
Datum:
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September 2007
Ingenieurbüro Senn
Planung & Tiefbau, 5415 Obersiggenthal
Entwurf: Geprüft: Ersetzt Plan:
Al co Juli 2007
Mitwirkungsbericht vom:
Vorprüfungsbericht vom:
Öffentliche Auflage vom: 23.08.2007 bis: 21.09.2007
Beschlossen vom Gemeinderat am:
01.10.2007 jer Gemein: UL Ganatinigungereimerk Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 24. Novemke> 2007
hreiber:
Der Staatsschreiber:
LEGENDE
1. Genehmigungsinhalt
— rot Baulinie gemäss $ 111 Abs. 1 lit a Baug
hellbraun /rot Die bauliche Nutzung dieses Areals hat als Gesamtüberbauung im Rahmen der zonengemässen Bestimmungen bzw. der entsprechenden Vorschrift über die Arealüberbauung ($ 21 ABauV) zu erfolgen. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt an den "Mühlebuck". Bei einem etappierten Vorgehen ist dies im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens entsprechend sicherzustellen.
[IITT] blau Mit dem Baugesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass alle lärmempfindlichen Räume über Fenster gelüftet werden können, vor welchen die Summe aller Pegeldämpfungen, bezogen auf den Emmissionswert der Kantonsstrasse K262, bei Wohnnutzungen 15.5 dB(A)und bei Betriebsräumen gem. Art. 42 Abs. 1 LSV 10.4 dB(A) beträgt. Dies ist in erster Linie durch die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf die lärmabgewandte Seite und durch bauliche und gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen, zu erreichen.
Ist trotz lärmgerechter konzipierter Überbauung (beispielsweise durch entsprechende bauliche und/oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude bzw. dessen lärmempfindliche Räume gegen Lärm abschirmen) die in Absatz 1 geforderte Pegeldämpfung nicht mit verhältnismässigen Mitteln möglich, kann der Gemeinderat für wenige Räume der Überbauung Ausnahmen gestatten. Bedingung ist, dass diese
Räume ausreichend und gegen Schall gedämmt bei geschlossenen Fenstern belüftet werden können (kontrollierte Lüftung).
@, i Baubereich für Fussweg, Breite 2.0 m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt \ Se vineh festgelegt und servitutarisch gesichert.
braun Baubereich für Entsorgungsplatz. Die genaue Lage und Abmessung wird im Bauprojekt festgelegt und servitutarisch gesichert.
2. Orientierungsinhalt
violett Fussweg / Trottoir
hellgrau Bestehende Strasse
dunkelgrau Bestehendes Trottoir hellblau Gewässer
hellgrün Hecken On hellbraun Fläche mit Gestaltungsplanpflicht un braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkung
u NA schwarz
Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
....... Perimeter des Erschliessungsplanes
RICH
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
21. November 2007
Art. Nr. 2007-001601
Gemeinde Ehrendingen; Erschliessungsplan "Rankacher"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
8. Oktober 2007 28. Juni 2007 23. August - 21. September 2007 1. Oktober 2007 8. Oktober 2007 5. November 2007
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Der Erschliessungsplan regelt die rückwärtige Erschliessung des Areals "Rankacher" über die Mühlebuckstrasse. Zudem sichert der Erschliessungsplan eine 2 m breite Fusswegverbindung vom Mühleweg zur Bushaltestelle an der Kantonsstrasse K 282. Entlang der Kantonsstrasse wird der Raum für ein Trottoir inklusive dem 6 m Abstand nach § 111 Baugesetz (BauG) für Hochbauten mit einer Baulinie gesichert. Nicht näher geregelt wird die Lage und die Anordnung der innerhalb des Areals liegenden Erschliessung. Mit einer Sondernutzungsvorschrift wird jedoch eine sachgerechte verkehrstechnische Erschliessung auch bei einer etappierten Überbauung sichergestellt. Im Weiteren enthält der Erschliessungsplan Sondernutzungsvorschriften zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan inklusive Sondernutzungsvorschriften
Versand: 26. November 2007
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Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Der Erschliessungsplan sichert die rückwärtige Erschliessung des Areals beziehungsweise den Anschluss an die Mühlebuckstrasse. Nicht näher geregelt wird die arealinterne Erschliessung. Die Sondernutzungsvorschrift, dass bei einem etappierten Vorgehen die verkehrstechnische Anbindung an die Mühlebuckstrasse sicherzustellen ist, kann aufgrund der Situation genügen. Die Sicherung der Fusswegverbindung verbessert die Abstimmung Siedlung – öffentlicher Verkehr für das Gebiet. Mit den Sondernutzungsvorschriften zum Lärm werden die Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung sachgerecht grundeigentümerverbindlich umgesetzt. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Rankacher" der Gemeinde Ehrendingen vom 15. Oktober 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist.
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Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Oberdorf 6, 5420 Ehrendingen Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: