Erschliessungsplan Schürmatten

Piano d'utilizzazione speciale · Remetschwil

Documento

Numero
1980-000918
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Remetschwil
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
6 mag 1980
In vigore dal
6 mag 1980

Carta

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File

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Testo

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Hua

GEPRÜFT | GROSSE | REG. NR. | JULI 1979 AMS AMS JD 105760 I761A |!

ERSETZT PLAN NR. ÜBERHOLT DURCH PLAN NR.|PLANNR| 1 i

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM _22.10.79. BIS 22.1179 _ Br GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 7.12.79 __ r

DATUM

\ 472

DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER

GENEHMIGUNGSVERMERK , Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den &.Mize AFEO De \ wm RRB-Nr. 948 vom S2. Mar AFBC = Im Auf ssen Rates Der Siaaisschreiger: \ E f. LEtappe In Vertretung * FE : = * ee De ga en Ernst Salm ı

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Auterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

ichen Farbe

Das Genehmigungsver fahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen

blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien

blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)

blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)

rot Zu genehmigende Baulinien

rot Zu genehmigende Weg- und. Sockellinien

rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

hellblau Sichtzone Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sicht feld der Fahrer muss von D,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.

Austritt- und Ausfahrverbot

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zug

lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken ee längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Ausfahrverbot.

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

. Zur Orientierung

dunkel- bestehende Wege grau

orange Hauptstrasse

gelb Nebenstrasse | hellgelb sekundäre Quartierstrassen violett Gehweg

lila Radweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

grün bepflanzte Flächen Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften ! \

an

j

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

6. Mai 1980

Si/ls

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 3. April 1980 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wil; Ueberbauungsplan "Wolfgarte" Lengnau; Zonenplanänderung "Altersasyl" Leutwil; Ueberbauungsplan "Wannacher-Winterhalde" Hausen; Zonenplanänderung im Gebiet Büntefeld Gipf-Oberfrick; Aenderung der Bauordnung Oberrüti; Zonenplanänderung "Unterdorf" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Schürmatten" Turgi; Zonenplanänderung "Weichlen" Wohlen; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Cheibler" Wohlen; Zonenplanänderung "Rigacker" Unterkulm; Bauordnung Dietwil; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kölliken; Ueberbauungsplan "Hausmatten" Oberehrendingen; Ueberbauungsplan "Hasel" Riniken; Ueberbauungsplan "Grundacherweg" Würenlingen; Ueberbauungsplan "Unterfeld" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: ?:i.11040e.