Erschilessungsplan Steihaui inkl. Änderung 2001

Piano d'utilizzazione speciale · Remetschwil

Documento

Numero
2001-000392
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Remetschwil
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
2 giu 1981
In vigore dal
28 feb 2001

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Remetschwil con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

SNP-4039-2001-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

SNP-4039-2001-E-1.pdf

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

32

4

2

Legende zum Erschliessungsplan

1: Genehmigungsinhalt

rot Baulinien TITTTHTTTT rot Zwangsbaulinien

RE Er rot

Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

Mostra tutto il testo

violett Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, 8 132 BauG)

GR i blau / rot Baulinien aufgehoben GR |, 1 blau / rot Strassenlinien aufgehoben we rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: .... EN RER hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

2. Orientierungsinhalt

GR blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum 2.6.1981 GR blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum —— rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind

bestehende Strassen / Wege

karmin Hochleistungsstrassen HLS

res zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS

age orange Verbindungsstrassen VS

De gelb Sammelstrassen SS

VE hellgelb Erschliessungsstrassen ES, resp. Hauszu- und Wegfahrten hellviolett Gehwege / Fusswege

Rn Iila Radwege / Radstreifen

ErEl braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten

nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen.

ee schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Berg blau Gewässer

ee en Wald

Br ocker Blocksteinwand

KANTON AARGAU GEMEINDE REMETSCHWIL

ERSCHLIESSUNGSPLAN

gemäss & 17 BauG

"STEIHAUI“

ORTSTEIL BUSSLINGEN

SITUATIONSPLAN 1:500

| RECHTSKRAFTIGER UBERBAUUNGSPLAN “STEIHAU" | | GENEHMIGT DURCH DEN GROSSFN RAT AM 02.06.1981 |

AB a BIN Z Dep me

ERGANZUNG PARZ. 40 , 658 ‚ 796

FEN RRRERERN

‚(Sehäürhau

\, N \ \ Grossmanu \

ı "Remetseh\il! , Nem« NE \ —

Fe - Seiflirmalten

wi N

2 i Ss ER ou an 2 Z Be EN SE as i N ı Datum : ntw.: | Gez.: | Grösse : | Plan-Nr. | | | 551998 . | Seiler | pE | 30/63 |98.109-1 _REV. 01.0900 Su = |

| Ersetzt Plan Nr.

Überholt durch Plan Nr.

Oeffentliche Auflage vom : Ss. Bileke bis: 2a. Wmernbes Era Beschlossen vom Gemeinderat am : y2 Ienete Rn Be

Der Gemeindeammann : Der\Gelneindeschreiber :

DT,

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 22. Tebtuar 2004

Genehmigung :

Der Staatss hreib 5 ns TC Ze

KANTON AARGAU GEMEINDE REMETSCHWIL

KOMMUNALER UBERBAUUNGSPLAN STEIHAUI KW |

SITUATION 1:500

DATUM f: 259. 1980

1/l ERSETZT PLAN NR.

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 6.10.1980. BIS 6.11.1980 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 5. DEZEMBER I980 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER

GENEHMIGUNGSVERMERK Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den 2,2» #7: FA a RRB-Nr. „7772 vom Air AFEA

Im Auftrage des Gross" Raies

Der Siaatsschreiver: In Vertretung

Zs

jerfahren bezieht. sich auf die nachstehend 3 Flächen

ei Vom Gros Rat oder. Regierungsrat hmigte Baulinien

„Aufzühebende Raulinien {rot durchgestrichen)

Be a Rufzuhebende Serassenlinienr- (rot Aukeligestniehen) eu: Zu genehmigende Baulinien

ee Ko Zu genehmigerde Sprassenli ie

* er Pröjekt.ierte Raulinien,. die. noch. nicht genehmigt werden sollen De re Proj. Stfuasseulinien, die noch sicht genchmigt werden sollen

nenne uerwarı Sichtiinien.als Begrenzung der Sichtzone

> A Heliklau Sicht zorie

iau angelegten Flächen sind .ständig als. Sichtzonen

irfen “darauf keine sichtbehindernden

n.oder andere Anlagen bestehen. Das

ı N,6O.m bi 3,00 .m über der.

reinzelte hochstämiige Bäume

& sie nicht sicht behindernd wirken jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten

n.werden. e

nen

un Baugrundstücken aus sind sofür Fahrzeuge: jeder Art nur bei

gelegten Weganschl en zuge-

ikung unterworfenen Strecken sind

s der Weglinie gekennzeichnet. Bestehende ‚Ausfahrten

n für dıe bisherige Ueberbauung und 'Nutzung auf Zusehen

braun

ur hbei-den im Ueberbauungsplan chrän-

sen. Die dieser Be

gelegte

ıntexrworfenen. St en sind längs den Weglinien braun

. Bestehende Ausfährten bleiben für die bis-

kerbauung und Nutzung äuf, Zusehen hin aufrechter-

Zur ürienti erung

ee, hellgelib sekundäre Quartierstrassen

violett Gehweg mit beschränktem

; » . Fährverkehr

Ver

jerzogerungs- und’ Be-

REES cc bepflarzte Flächen

grenze und Zonenbezei chnungen: gemäss 'Gekeinde-

chriften

USEUF

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

28. Februar 2001

Art. Nr. 2001-000392

Gemeinde Remetschwil; Erschliessungsplan "Steihaui"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

19. Dezember 2000 11. Januar 2000 30. Oktober – 29. November 2000 19. Dezember 2000 29. Januar 2001 4. Februar 2001

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 10. September 1996. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan liegt im Bereich einer Ausfahrt von einer privaten Liegenschaft auf die Kantonsstrasse. Ursprünglich war vorgesehen, die Ausfahrt, die unmittelbar neben der Einmündung der Mülimattstrasse liegt, zu schliessen. Der betroffene Grundeigentümer ist darauf angewiesen, dass sein Gewerbebetrieb mit Kleinlastwagen beliefert werden kann. Da auf seinem Grundstück keine Wendemöglichkeit besteht, wird auf die Schliessung der Ausfahrt verzichtet. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt im Einbahnsystem. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan mit Längenprofil 1 : 100/10

Versand:

Mostra tutto il testo

-2-

Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die durch die Überbauung und die bestehende Nutzung im Gebiet "Steihaui" gegebenen Sachzwänge bedingen die im Erschliessungsplan aufgezeigte Erschliessungslösung. Die Schliessung der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse hätte erhebliche Nachteile für die direkt betroffenen Anwohner zur Folge. Bei der Ausfahrt in die K 415 werden die Sichtzonen festgelegt. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Steihaui" der Gemeinde Remetschwil vom 19. Dezember 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.

-3-

6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5453 Remetschwil – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: