Bauzonenplan

Piano d'utilizzazione · Jonen · Abrogato il 24 gen 2024

Documento

Numero
2004-001777
Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Jonen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
2 mar 2004
In vigore dal
2 mar 2004
Abrogato
24 gen 2024

Carta

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File

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Testo

Protokoll des Grossen Rats Sitzung:

2. März 2004

Me/ek

Art. Nr.

2004-1777

(GR.03.336-1) Gemeinde Jonen; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Änderung und Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei und Baudepartement

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 17. Dezember 2003. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Peter Zubler, Aarau. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrats. Die Diskussion wird zusammen mit dem Geschäft 03.337 Anpassung des Richtplans (vgl. Art. 1776) geführt. In getrennten Abstimmungen werden die Anträge 1, 2 und 3 jeweils mit grosser Mehrheit gutgeheissen.

Beschluss: 1. Für die am 3. Juni 2002 von der Gemeinde Jonen beschlossene Vorlage wird folgende Änderung und Feststellung beschlossen: a) Der südliche Teilbereich und ein 20 m breiter Streifen im Osten des nördlichen Teilbereichs der von der Gemeindeversammlung beschlossenen Materialabbauzone werden nicht genehmigt (Planbeilage Anhang 3). Die nicht genehmigten Flächen werden der Landwirtschaftszone zugeordnet. b) § 8 BNO ist nicht Gegenstand der Genehmigung (Rückzug durch Gemeinde). Die Gemeinde wird beauftragt, § 8 BNO neu zu beschliessen und zur Genehmigung vorzulegen. 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Jonen vom 3. Juni 2002 genehmigt.

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Versand:

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3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Das Baudepartement wird beauftragt, die von der vorstehenden Ziffer 1 betroffenen Grundeigentümer zu informieren.

Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumentwicklung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 8916 Jonen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsidentin:

Staatsschreiber: i.V.