Erschliessungsplan Feldweg

Piano d'utilizzazione speciale · Moosleerau

Documento

Numero
2001-002077
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Moosleerau
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
12 dic 2001
In vigore dal
12 dic 2001

Carta

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File

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Testo

SNP-4277-2001-E.pdf

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Gemeinde .MOO SLEER AU Kanton Aargau

Erschliessungsplan "Feldweg"

gemäss 8 17 BauG

Situationsplan 1:500

Vebersichtsplan :' 4 1:25'000 sh

Mitwirkungsbericht vom: Vorprüfungsbericht vom: | {, Juli 2001

Oeffentliche Auflage vom: () 3, Aug. 2001 bis: 0 3, Sep. 2001

Beschlossen vom Gemeinderat am: 04 5m. 2001

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Der En Der Gemeindeschreiber. ,

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 12. Deaembeı 2.004

Genehmigung:

EPNELLWE.DOCY 1.08.045u

Legende:

. 1. Genehmigungsinhalt“

. rot Baulinien

rot Strassenlinien. (Entelgnungsrecht, 8 132 BauG) _BIA:

EI. heibläu

2. Orientierungsinhalt

" ce

Sammelstrassen SS

W2, a schwarz 'Zonengrenzen und Zonienbezeichnungen gemäss Zönenplan ....... Perimeter des Erschliessungsplähes — grün Bauverbot für nicht landwirtsch. Wohnbauten (Art. 39 BNO}

PLAN NR. 2001 5033 Buchs, im April 2001

Ref: 109.01

Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung

Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

Werner Härdi, Dipl. Bauing. HIL Holzacherweg 11, 5033 Buchs

GEMEINDE MOOSLEERAU

ft Kopie von’Kat.Pı. 1,3, 4

:500

Vergrösserung aus 1:|000

—D- APEESHEEREREHENE „9 ug a ICH

Kal 15"

II. April'2001

> . H ‘ Ingenieur- und Vermessungsbüro Fritz Hirschi essinformanik

Achtung: Schutz der Vermessungsfixpunkte |) Diö Vermessungsfixpunkte sind zivil- und straf-

rechtlich geschützt. „Gefährdungen solcher | | Punkte (Signaturen A, ©, ©) sind umgehend | dem zuständigen Geometer (Tel. 062 745 12.00) | zu melden.

Bezirksgeometer &800 Zofingen dipl. Kulturing. ETH/SIA Untere Grabenstrasse 32 / Bahnhofplatz pat. Ingenieur-Geometer Telefon 062 745 12.00, Fax 062 745 12 11

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

12. Dezember 2001

Art. Nr. 2001-002077

Gemeinde Moosleerau; Erschliessungsplan "Feldweg"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

4. September 2001 11. Juli 2001 3. August – 3. September 2001 4. September 2001 14. September 2001 1. Oktober 2001

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 5. September 1995 ab. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan „Feldweg“ regelt die Erschliessung einer ca. 0.4 ha grossen unüberbauten Fläche in der Wohnzone W2 am nordöstlichen Bauzonenrand der Gemeinde. Mit dem Erschliessungsplan schafft die Gemeinde die Rechtsgrundlage für die Verbreiterung des Feldweges auf 4 m. Zusätzlich scheidet der Erschliessungsplan zwei kurze, 4 m breite Stichstrassen aus. Entlang des Feldweges und der zwei Stichstrassen werden Baulinien in 4 m Abstand zur auszubauenden Strasse festgesetzt. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan „Feldweg“ (Situation) 1 : 500

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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die vorgesehene Erschliessung für die kleine, noch nicht überbaute Zone W2 ist zweckmässig. Die Baulinienabstände entsprechen den Vorgaben von § 111 BauG. Im rechtmässigen Zonenplan ist am nördlichen Rand der Bauzone eine Fläche mit einem Bauverbot für nichtlandwirtschaftliche Bauten belegt (Art. 39 BNO). Damit wird der gemäss Luftreinhalteverordnung erforderliche Mindestabstand von 20 m zum bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb am Bauzonenrand eingehalten. Dieses Bauverbot ist als Orientierung im Plan und in der Legende aufgenommen. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Feldweg“ der Gemeinde Moosleerau vom 4. September 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5054 Moosleerau – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: