Erschliessungsplan Josebode inkl. Änderung 2001
Piano d'utilizzazione speciale · Villigen
Documento
- Numero
- 2001-000394
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Villigen
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 5 mag 1999
- In vigore dal
- 28 feb 2001
Carta
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File
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Testo
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Gemeinde Villigen Kanton Aargau
Erschliessungsplan 4 Josebode Süd ERS
Teiländerung Erschliessungsplan Josebode vom 5. Mai 1999 gemäss $ 17 BauG
Situationsplan 1:1000
Hard
Porta + Partner Plan Nr. 121P013/1 5200 Brugg, 01.02.2001 Ingenieur- und Planungsbüro Mitarbeiter: R.Gipser Grösse : 30 / 63
Dipl. Ing. HTL / Planer BSP
Vom Gemeinderat beschlossen am 17. Januar 2001
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Der Gemeindeammann : Der Gemeindeschreiber :
M. Leimbacher M. Vogt
Genehmigung : Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 22. Febuar 2004
Der Staatsschreiber:
17
LEGENDE
1. Genehmigungsinhalt
GR hd
2. Orientierungsinhalt
GR
w2
rot
blau
blau
blau
schwarz
Baulinie Weg- und Strassenlinien aufgehoben
Baulinien aufgehoben
Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum Bestehende Strassen/Wege
Grünstreifen, bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
3
GR 05.05.99
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29
Gemeinde Villigen Kanton Aargau
Erschliessungsplan Josebode
gemäss $ 17 BauG
Tun | NSAARGAU |
Situationsplan 1:1000
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Porta + Partner Plan Nr. 121P100/1 5200 Brugg, 19.03.1999 Ingenieur- und Planungsbüro Mitarbeiter: R.Gipser Grösse : 30 / 126 Dipl. Ing. HTL / Planer BSP Vom Gemeinderat beschlossen am : 8.3.1999 Der Gemeindeammann : Der Gemeindeschreiber :
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Genehmigung : Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 5. Ma AMAR
Der Staat reiber:
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LEGENDE
1. Genehmigungsinhalt
Der bestehende Erschliessungsplan Josebode vom 23.2.82 wird aufgehoben und durch den vorliegenden Erschliessungsplan ersetzt
_— rot Baulinie
Strassen- u. Sockellinie (Einfriedigungen) a Strassenlinie = Sockellinie gilt auch für die bestehenden Strassen
NBENEE rot Baulinien aufgehoben
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
2. Orientierungsinhalt
om rot Projektierte Baulinie
Erschliessungsstrasse
bestehende Strassen/Wage
Grünstreifen, bepflanzts Flächen
w2 schwarz Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
28. Februar 2001
Art. Nr. 2001-000394
Gemeinde Villigen; Erschliessungsplan "Joseboden"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
02. Februar 2001 03. November 2000 21. November - 20. Dezember 2000 17. Januar 2001 02. Februar 2001 17. Februar 2001
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1997/99 ab. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Für das Gebiet besteht ein rechtskräftiger Erschliessungspan vom 5. Mai 1999. Mit der vorliegenden Teiländerung wird eine Reduktion der Verkehrsfläche im südlichsten Teilgebiet "Joseboden" angestrebt. Die Bau- und Strassenlinien ab dem bereits ausgebauten Teilstück der Wegparzelle 9 werden einschliesslich der Sichtzone beim Sonnmattweg aufgehoben und die Baulinien entlang dem Sonnmattweg durchgezogen. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel: Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan Josebode Süd, Teiländerung
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die Aufhebung des Teilstücks der Wegparzelle Nr. 9 unterstützt die Zielsetzung der haushälterischen Bodennutzung. Die Feinerschliessung ist mittels Gebäudezufahrten oder zentraler Parkierung realisierbar. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Josebode Süd, Teiländerung" der Gemeinde Villigen vom 17. Januar 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5234 Villigen – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: