Gestaltungsplan Am Bach

Piano d'utilizzazione speciale · Sins

Documento

Numero
2008-000149
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Sins
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
13 feb 2008
In vigore dal
13 feb 2008

Carta

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Testo

SNP-4239-2008-E.pdf

Kanton Aargau

Gemeinde Sins

Gestaltungsplan itrti Bach gemäss §21 BauG

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile Genehmigungsinhalt Gestaltungsplan: - Situationsplan 1-500

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UbersichLsplan 1-20000

4137

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iJ

VERFASSER

a4D Architekten

22.08.2007

Vorprüfungsbericht vom:

17.09.2007

Öffentliche Auflage vom:

12.10.2007

Beschlossen vom Gemeinderat

DG

ASSISTENZ:

DE

61_G_TI.01

bis:

E

ERSETZT PLAN VOM.

27.07.2007

AUSGABEDATUM.

24.09.2007

207 deschreiber:

ziedyGenehmigungsvermerk:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den

!HM Sfi,fl 1M

24.09.07

12.11.2007

Der

Der Gemeindeamman:

PLANNUMMER

FORMAT B X H

dipl. Architekten ETH/ sia Limmatstrasse 204 - 8005 Zürich Tel 044 273 55 05- Fax 044 273 55 06

Mitwirkungsbericht vom:

ENTWURF.

43. 717.040fructi zoog

Der Staatsschreiber:

Gestaltungsplan 'Am Bach' Sins

Sondernutzungsvorschriften

Art. 1 Zweck des Gestaltungsplanes

'Der Gestaltungsplan 'Am Bach' soll eine dichte Überbauung an zentraler Lage in Sins ermöglichen sowie die haushälterische Nutzung des Bodens und die einfache und zweckmässige Erschliessung sicherstellen. 2 Die Überbauung soll sich durch gute Anordnung der Bauvolumina und einheitliche Gestaltung der Bauten und Aussenräume gut ins Orts- und Landsch2- ftsbild einfügen sowie eine hohe Wohnqualität aufweisen.

Art. 2 Bestandteile des

Gestaltungsplanes

' Rechtsverbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind: - Situationsplan 1:500 -Sondernutzungsvorschriften 2 Planungsbericht, Schnittzeichnungen und Grundrissskizzen illustrieren das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Überbauungskonzept und haben rein orientierenden Charakter.

Art. 3 Planungsperimeter

Der Gestaltungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan bezeichneten Perimeters.

Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung' Soweit diese Sondernutzungsvorschriften nichts

Abweichendes festlegen, gelten die Vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Sins. 2 Vorbehalten bleibt auch die kantonale und eidgenössische Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung.

Art. 5 Erschliessung

Seite 1/4

'Die Bereiche für die Zufahrten von der Aarauerstrasse sind im Situationsplan festgelegt. 2 Für Tiefgarage II & III sind nur gemeinsam nutzbare Tiefgaragenrampen zulässig. 3 Der Fussgängerzugang zu den einzelnen Baufeldern erfolgt über ein neu zu schaffendes Wegnetz. Dieses Wegnetz dient zusätzlich als beschränkte Notzufahrt. Jedem Baufeld muss ein min. 3m breiter befahrbarer Zugangsweg gewährleistet werden. 4 Die genaue Lage der Wege und Plätze wird im Bauprojekt festgelegt und ist durchgehend zu gestalten.

Sondernutzungsvorschriften

Gestaltungsplan 'Am Bach' Sins

1m Baufeld A 1 ist der öffentliche Bereich für Fussgänger im Erdgeschoss frei zu halten (Arkade, Vorbereich). Dieser muss mittels einer Dienstbarkeit gesichert werden. 5

Art. 6 Parkierung,

Veloabstellplätze

'Die Parkierung erfolgt in den überdeckten Tiefgaragen I, II, und III. 2 Entlang der Aarauerstrasse können Besucherparkplätze, soweit sie hinter der Baulinie für Tiefgaragen angeordnet werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt, in dem im Situationsplan bezeichneten 'Bereich für erweiterte Strassengestaltung' oberirdisch angelegt werden. 3 Werden die Tiefgaragen II & III etappiert, sind bis zu deren Fertigstellung Parkplatzprovisorien oberirdisch und über den bezeichneten Bereich hinausgehend zulässig. 4 Veloabstellplätze können im ganzen Gestaltungsplangebiet oberirdisch angeordnet werden.

Art. 7 Entsorgung

Die Entsorgung beschränkt sich auf die im Situationsplan generell festgelegten Sammelstellen. Diese sind möglichst harmonisch in die Umgebung und Überbauung zu integrieren. Der genaue Standort wird im Baubewilligungsverfahren definiert.

Art. 8 Baufelder

Seite 2/4

'Die maximale Ausdehnung der Hauptbauten ist durch die im Situationsplan festgelegten Baufelder begrenzt. 2 Die Höhenlage/ maximale Höhe der Hauptbauten (HB) und Attikageschosse (AT) ist im Situationsplan mittels Koten in Meter über Meer fixiert. 3 Die maximale Gebäudegrundflächen (GF) für die Hauptbauten ist im Situationsplan festgelegt. 4 Innerhalb eines Baugesuchs sind die zulässigen Gebäudegrundflächen zwischen den Baufeldern übertragbar. 5 Klein- und Anbauten sowie Tiefbauten sind im ganzen Gestaltungsplanperimeter im Rahmen des übergeordneten Rechts zulässig. 6 Privatrechtliche Abmachungen über die Festlegung der Grenzabstände sind unzulässig.

Gestaltungsplan 'Am Bach' Sins

Sondernutzungsvorschriften

Art. 9 Balkone

'Balkone, Loggien und offene Treppenhäuser können in den im Situationsplan festgelegten Bereichen angeordnet werden. 7 Bei den Baufeldern B sind Balkone und Treppenhäuser bis max. 25m2 unabhängig vom Hauptbau turmartig anzulegen. Es ist nur ein Treppenhaus pro Baufeld zulässig. 3 Bei den Baufeldern BI, B3 und B4 ist nur ein Balkonturm gestattet. 4 Bei Baufeld B2 sind zwei Balkontürme zulässig.

Art. 10 Baulinien

Hauptgebäude in den Baufeldern A sind an die Zwangsbaulinien zu stellen.

Art. 11 Gestaltung der Volumina

'Der Baukörper im Baufeld Al muss in der Grundfläche als rechteckige Regelfäche ausgebildet werden. 2 1n den Baufeldern Al und A2 sind nur Schrägdächer mit einer Dachneigung von 180 - 300 a. T. zulässig. 3 In den Baufeldern A3, A4 und A5 sind Flachdächer zulässig. 4 In den Baufeldern B sind nur Flachdächer zulässig. S innerhalb eines Baugesuchs ist die zulässige Attikafläche zwischen den Baukörpern übertragbar. & Innerhalb eines klar umrissenen Baukörpers können Terrassen mit raumdefinierenden Elementen (Stützen, Balken, Vordächer bis 2.5m) ergänzt werden. 'Nicht als Terrassen benutzte Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Art. 12

Gestaltung der Aussenräume 1 Die Aussenräume im Bereich der Aarauerstrasse und des

Einhornplatzes sind unter Einbezug des Gehsteiges offen zu gestalten. Die genaue Gestaltung wird im Bauprojekt festgelegt. 2 Die Gestaltung der Aussenräume hat gesamtheitlich zu erfolgen und muss durchlässig und zusammenhängend sein. 3 Es sind ausreichend Spiel- und Erholungsflächen bereitzustellen. Sie müssen mindestens 15% der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche betragen. Naturnah gestaltete Erholungsflächen (z.B. Schotter- oder andere Ruderalflächen) können als ökologische Ausgleichsfläche angerechnet werden. Mit dem Baugesuch sind aussagekräftige Unterlagen zur Umgebungsgestaltung (Umgebungsplan) einzureichen. Seite 3/4

Sondernutzungsvorschriften

Gestaltungsplan 'Am Bach' Sins

2 altri articoli

Art. 13 Begutachtung

Der Gemeinderat kann Baugesuche durch eine unabhängige Fachperson auf Kosten der Gesuchsteller auf die Übereinstimmung und Vorschriften des Gestaltungsplanes prüfen lassen.

Art. 14 Inkrafttreten

und Änderungen

'Dieser Gestaltungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2Die Abänderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.

24.09.07

Seite 4/4

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

13. Februar 2008

Nr. 2008-000149

Gemeinde Sins; Gestaltungsplan "Am Bach"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

20. August 2007 17. September 2007 12. Oktober bis 12. November 2007 19. November 2007 4. Dezember 2007 17. Dezember 2007

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 24. September 1996. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Planungsgebiet liegt westlich des Einhorn-Kreisels zwischen der Aarauerstrasse und dem Sinserbach. Der westliche Teil liegt in der WG3-, der östliche in der Kernzone. Der Planungsperimeter umfasst rund 1 ha. Die Hauptzielsetzungen der Gestaltungsplanung bestehen in der Sicherstellung einer einfachen, rationellen Erschliessung und Parkierung, einer situationsgerechten Anordnung der Baukörper, einer guten Gesamtwirkung im Ortsbild sowie einer vorteilhaften Gestaltung der Aussenräume. Vorgängig zum Gestaltungsplan wurde ein Studienauftrag durchgeführt. Der vorliegende Gestaltungsplan stützt sich weitgehend auf das Siegerprojekt ab.

Versand: 21. Februar 2008

-2-

3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel: 

Gestaltungsplan "Am Bach", Mst. 1:500

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

4.2.1 Allgemeines Die vorgenommenen Festlegungen im Gestaltungsplan "Am Bach" sind sachgerecht. Der vorgängig durchgeführte Studienauftrag schaffte gute Voraussetzungen für den vorliegenden Gestaltungsplan. Die Vorlage stellt eine geeignete Grundlage für eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Überbauung in Sachen von § 42 BauG dar. Das Überbauungskonzept berücksichtigt die historisch gewachsenen Strukturen. Es reagiert städtebaulich in geeigneter Weise auf den südlich gelegenen Sinserbach und die nördlich verlaufende Kantonsstrasse. 4.2.2 Erschliessung Die Grunderschliessung erfolgt von der Aarauerstrasse her. Es sind zwei Zufahrten vorgesehen, die direkt in unterirdische Sammelgaragen führen. Diese sind verkehrsmässig lagegerecht angeordnet. Eine Realisierung der geplanten Südwestumfahrung von Sins hätte für die Aarauerstrasse eine neue Ausgangslage zur Folge. Auf der Grundlage eines dannzumal zu erstellenden Betriebs- und Gestaltungskonzepts ergäben sich bezüglich Strassengestaltung, oberirdischer Parkierung, Ausfahrten usw. neue Lösungsmöglichkeiten. Aufgrund der für die Gemeinde und die Bauherrschaften planungsrechtlich verbindlichen, heute geltenden Grundlagen steht der vorliegenden Lösung nichts entgegen. Spätere Aufwertungsmassnahmen bleiben weiterhin möglich. 4.2.3 Aussenraumgestaltung Die grosszügig dimensionierten Aussenräume entlang des Bachs werden durch ein engmaschiges Fusswegnetz verbunden. Sie dienen der Siedlungsdurchgrünung, der Erholung und als ökologischer Korridor. § 12 Abs. 2 Sondernutzungsvorschriften (SNV) regelt, dass die Gestaltung der Aussenräume gesamtheitlich zu erfolgen hat und durchlässig und zusammenhängend sein muss. § 12 Abs. 1 SNV regelt, dass im Rahmen von Bauprojekten der Gestaltung der Aussenräume im Bereich der Aarauerstrasse und des Einhornplatzes besondere Bedeutung beizumessen ist. Die entsprechende Überprüfung der konkreten Projekte ist Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens.

-3-

4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Am Bach" der Gemeinde Sins vom 19. November 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Kirchstrasse 14, 5643 Sins  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)

-4-

  

Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber: