Eichenwaldreservat Hardwald

Riserve forestali · Sisseln · Abrogato il 30 nov 2056

Documento

Numero
AV455
Tipo
Riserve forestali
Comune
Sisseln
Cantone
Argovia
Livello
Cantone
Approvato da
AW
Adottato
31 gen 2007
In vigore dal
1 dic 2006
Abrogato
30 nov 2056

Carta

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Testo

1/

Eichenwaldreservat Hardwald Vereinbarung über den Reservatsteil der Ortsbürgergemeinde Sisseln zwischen der

Ortsbürgergemeinde Sisseln, vertreten durch den Gemeinderat, und dem

Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird über nachfolgend beschriebene Waldfläche, gestützt auf ® Art. 20 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991, ® §§ 5 und 25 Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997, ® § 2 Delcret zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 3. November 1998 und ® im Sinne des kantonalen Naturschutzprogramms Wald Folgendes vereinbart:

1. Waldfläche (vergleiche Planbeilage M 1:5000, datiert vom 23. November 2006) Das Eichenwaldreservat Hardwald umfasst Wald der Ortsbürgergemeinden Eiken, Sisseln und Kaisten, des Staatswaldes Kaisten sowie der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG. Die Gesamt­ fläche des Reservats beträgt 380 ha und umfasst 369 ha Eichenwaldreservat sowie 11 ha rechts­ kräftige Altholzinseln. Diese Vereinbarung bezieht sich auf den Reservatsteil der Ortsbürgerge­ meinde Sisseln.

Gemeinde

Parz. Nrn.

Lokalname

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Koordinaten

Schutz­ status

Naturschutz­ kategorie

Fläche

Sisseln

2 und 4

Hardwald

642 3 / 267 0

tw. NkBW

Eichenwald­ reservat

30.2 ha

Total

30.2 ha

Legende: - NkBW: Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (gemäss kantonalem Richtplan) Das Eichenwaldreservat der Ortsbürgergemeinde Sisseln wird ergänzt durch die bestehende Alt­ holzinsel Moos im Ausmass von 2.9 ha.

2. Ziel Eichenreiche Wälder bieten vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum. Davon profitiert u.a. der Mittelspecht als Kennart eichenreicher Wälder. Der vor­ handene Eichenreichtum der ausgedehnten Waldungen im Gebiet Hardwald in den Gemeinden Eiken, Kaisten und Sisseln soll deshalb erhalten bleiben und weiter gefordert werden. Der Flä­ chen- und Vorratsanteil der Eiche soll im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald innerhalb ei-

-2-

ner Eichenumtriebszeit von 150 Jahren auf 30 % ansteigen (Vorratsanteil heute im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald sowie im Reservatsteil der OBG Sisseln je ca. 10 %).

Mit einem weitgehenden Verzicht auf die Nutzung der vorhandenen, grossen Eichen, der konse­ quenten Förderung der Eichen bei Durchforstungseingriffen sowie der Neubegründung und Pfle­ ge eichenreicher Jungwaldbestände soll innert 50 Jahren im gesamten Reservat ein eichenreicher Laubmischwald aufgebaut werden. Der Zielvorrat an stehendem und liegendem Totholz mit BHD > 40 cm von mindestens 10 m^ pro Hektare soll innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Langfristig wird im Hardwald eine nachhaltige Eichenwirtschaft angestrebt. Die Förderung der Eiche berücksichtigt daher neben den ökologischen Zielen auch wirtschaftliche Aspekte (Wert­ holzerzeugung). Eichenholz hat sich über Jahrhunderte hinweg als sehr- wertvoll und wertbestän­ dig erwiesen.

3. Pflichten der Waldeigentümerin

3.1. Nutzungsverzicht Zur Sicherung eines eichenreichen, mittelspechttauglichen Mischwaldes soll die Stammzahl der Eichen mit BHD > 40 cm im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald bis Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren insgesamt nicht unter zwei Drittel des Anfangsbestandes von ca. 2640 Eichen sin­ ken, während der Holzvorrat der Eichen mit BHD > 40 cm im gleichen Zeitraum um rund 40 % zunehmen soll. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Nutzung von Eichen mit BHD > 40 cm im Reservatsteil der Ortsbürgergemeinde Sisseln für die nächsten 50 Jahre um 50 % zu reduzieren.

Die Ortsbürgergemeinde Sisseln verpflichtet sich, für die Dauer von 50 Jahren auf die Nutzung von 50 der gemäss Modellrechnung nutzbaren 100 Eichen mit BHD > 40 cm zu verzichten. Pro Jahr darf somit durchschnittlich 1 Eiche mit BHD > 40 cm und einem Holzvolumen von ca. 5 m genutzt werden. Eichen, die auf natürliche Art absterben und im Wald belassen werden, gelten nicht als genutzt. Die Waldeigentümerin sorgt in ihrem Reservatsteil durch Nutzungsverzicht und andere Massnahmen für den geforderten Totholzvorrat. 3.2. Eichenförderung Die Ortsbürgergemeinde Sisseln richtet ihre Waldbewirtschaftung im Reservatsperimeter für die Dauer von 50 Jahren speziell auf die Förderung der Eiche aus. Bei Jungwaldpflegeeingriffen und bei Durchforstungen werden die vorhandenen Eichen bevorzugt und konsequent gefördert.

Bis zum Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren sollen im gesamten Perimeter des Eichenwaldre­ servats Hardwald im Ausmass von 369 ha (exklusive Altholzinseln) total 75 ha eichenreiche Jungwaldbestände neu begründet werden, wovon ca. 8 ha durch die Ortsbürgergemeinde Sisseln erbracht werden. Begründung und Pflege der Eichenjungwaldbestände werden in einem separa­ ten Pflegevertrag geregelt.

3.3 Beschränkung des Nadelholzanteils und des Exotenanbaus Im Eichenwaldreservat Hardwald sollen künftig eichenreiche Laubmischwälder vorherrschen. Der Anbau von Nadelhölzern und Standorts fremden Baumarten (Exoten) ist auf ein mit den Re­ servatszielen verträgliches Mass zu beschränken. Die Ortsbürgergemeinde Sisseln verpflichtet sich für die Dauer von 50 Jahren, maximal 20 % der gesamten Verjüngungsfläche auf Nadelholz

-3 zu verjüngen und den Verjüngungsanteil der zulässigen Exoten (Douglasie, Lärche und Rotei­ che) auf maximal 10 % der Verjüngungsfläche zu begrenzen. Das Ertragsvermögen der beste­ henden Nadelholzbestände darf ausgenutzt werden. 3.4 Kontrolle

Die Ortsbürgergemeinde Sisseln erstattet über die unter 3.1 und 3.2 aufgefuhrten Massnahmen im Fünf-Jahres-Turnus, erstmals per Ende 2011, Bericht an die Abteilung Wald.

Waldeigentümerin und Kanton überprüfen nach 15, 30 und 50 Jahren gemeinsam die ausgeführ­ ten Massnahmen, die Entwicklung und den Zustand des Eichenwaldreservats. Sie beurteilen da­ rin die Zielerreichung und schlagen gegebenenfalls notwendige Korrekturen vor. Grundlage der Erfolgskontrolle bildet jeweils eine Vollkluppierung der Eichen sowie eine Erhebung der wich­ tigsten Brutvogelvorkommen.

4. Leistungen des Kantons

Der Kanton bezahlt der Ortsbürgergemeinde Sisseln für den langfristigen Verzicht auf die Nut­ zung von rund 50 Eichen mit BHD > 40 cm in ihren Waldungen im Perimeter des Eichenwaldre­ servats Hardwald einen Beitrag. Dieser beträgt pauschal für die ganze Vertragsdauer

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 Jahren naeh Inkrafttreten der Vereinbarung unter Vorbe­ halt der Bewilligung der Zahlungskredite durch den Grossen Rat.

Ein zusätzlicher Pflegevertrag über jeweils maximal 15 Jahre regelt die Begründung und Pflege der neu anzulegenden Eichenjungwaldbestände sowie die Beitragsleistungen des Kantons. Der Kanton trägt die Kosten von Vollkluppierung und Brutvogelerhebung gemäss Ziffer 3.4.

5. Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung wurde durch die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2006 genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2006 in Kraft und gilt bis zum 30. No­ vember 2056 (50 Jahre).

6. Weitere Bestimmungen

6.1 Die Waldeigentümerin ist damit einverstanden, dass anlässlich der nächsten Revision der kom­ munalen Nutzungsplanung das Eichenwaldreservat in den Kulturlandplan übernommen und die Nutzungsordnung an die vorliegenden vertraglichen Bestimmungen angepasst wird.

-4-

6.2 Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Sollten sich im Interesse des Schutzziels Einschränkungen und Verbote gegenüber Dritten als notwendig erweisen, so werden diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen. 6.3 Der geleistete Beitrag gemäss Ziffer 4 ist in der Forstrechnung zu verbuchen.

6.4 Die Rückforderung des geleisteten Beitrags im Falle einer Missachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt vorbehalten.

6.5 Der beiliegende Plan M 1:5000, datiert vom 23. November 2006, ist verbindlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Sissein, 3 1

2007

Ortsbürgergemeinde Sisseln Namens des Gemeinderates Der Gemeindeammann:

u

Aarau,

^9.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Leiter Abteilung Wald:

Dr. Heinz Kasper

DcmGcmcindcschreibcr:

Beilagen: - Beilage 1 : Rechtsgrundlagen - Beilage 2: Plan M 1:5000 vom 23. November 2006 - Beilage 3 : Übersichtsplan M 1:15000 - Beilage 4: Ergebnisse der Eicheninventur 2004 Hardwald/Ba-Ischlag/Tägerhau - Beilage 5: Berichte "Projekt Eichenwald-Reservat Hardwald" vom 22. Februar 2005 und vom 13. April 2006 Ein unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung geht an: Ortsbürgergemeinde Sisseln - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald

Kopie: Einwohnergemeinde Sisseln - Forstverwaltung Sisseln - Kreisforstamt 1

-5 Beilage 1

Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991

Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze

■* Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden.

Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 § 5 ' Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben auf den naturschützerisch besonders wertvollen Flächen über den naturnahen Waldbau hinaus je nach Zielsetzung geeignete Pflegemassnahmen zu Gunsten des Artenmassnahmen und Biotopschutzes durchzuführen oder zur Gewährleistung natürlicher Abläufe ganz auf die Holznutzung zu verzichten. 2 Als besonders wertvoll gelten der Waldrand sowie diejenigen Flächen und seltenen Waldgesellschaften, die im Waldentwicklungsplan gemäss § 15 entsprechend bezeichnet sind. ’ Für vertraglich gesicherte Nutzungsverzichte und besondere Pflegemassnahmen im Dienst des Naturschutzes leistet der Kanton finanzielle Beiträge. ■* Feuchtgebiete im Wald dürfen nicht entwässert werden. Ausgenommen sind Entwässerungen, die zum Schutz bau­ licher Anlagen erforderlich sind und zusammen mit diesen bewilligt werden.

§ 25 ' Der Kanton entr ichtet an vertraglich festgelegte besondere Leistungen der Waldeigentümerinnen und Waldei- Leistungen des .. x-w •. .. .1. 1 Kantons gentumer Beitrage, namentlich an a) naturschutzbedingte Nutzungsverzichte oder Pflegemassnahmen; b) Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden gemäss § 19 Abs. 2; c) Leistungen der Forstreviere gemäss § 28 Abs. 1. ’ Er kann für Massnahmen und für die Erfüllung von Aufgaben, die der Walderhaltung und der Sicherung nachhalti­ ger Waldleistungen dienen, projektbezogene oder pauschale Beiträge entrichten, namentlich für die Jungwaldpflege. 3 Er kann im Weiteren Beiträge entrichten für Massnahmen, die vom Bund selbständig oder in Abhängigkeit von kantonalen Beiträgen unterstützt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 24 erfüllt sind. ■* Der Grosse Rat legt die Grundsätze für die Gewährung und Bemessung der Beiträge in einem Dekret fest.

Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaD) vom 3. November 1998 § 2 ' Die Beiträge von Bund und Kanton an vertraglich vereinbarte Naturschutzmassnahmen betragen zusammen a)

100 % der Kosten

Beiträge an niaSSren

für die Pflege von Naturschutzgebieten und -Objekten von nationaler und kantonaler Bedeutung; für die Aufwertung von Waldrändern; für Waldreservate mit Nutzungsverzicht; b) 50 % der Kosten für die Pflege von Naturschutzgebieten und -Objekten von lokaler Bedeutung. Der Regierungsrat kann für die Anrechnung der Kosten Pauschalansätze festlegen. ’ Das Finanzdepartement schliesst die entsprechenden Vereinbarungen ab. Es berücksichtigt dabei fachliche Krite­ rien und kantonale Konzepte. Vereinbarungen über langfristigen Nutzungsverzicht werden in der Regel auf 50 Jahre, diejenigen über Pflegemassnahmen auf 1 bis 15 Jahre abgeschlossen. -

Beilage 4

Ergebnisse der Eicheninventur 2003-04 Hardwald / Ba-Ischlag / Tägerhau Gemeinden Eiken, Sisseln und Kaisten Eigentümer: OBG Sisseln

Fläche ha

in % des Jungwaldes bzw. in % der totalen Waldfläche Baumholzes

Totale Waldfäche Fläche Jungwald Flächen Baumholz Fläche eichenreicher Jungwald (>30%) Fläche eichenreiches Baumholz (> 5 Stk./ha)

26.3 6.8 19.5 2.1 5.7

100.0 25.9 74.1 8.0 21.7

Anzahl kluppierte Eichen in BH-Beständen

268

100.0 100.0 30.9 29.2

Eichen in Baumhoizbeständen OBG Sisseln 80 £ (0 N

n

60

E E

40

5)

20

w

II n n

0 4 1019

20- 30- 40- 50- 60- 70- 80- 90- 100- 11029 39 49 59 69 79 89 99 109 120

BHD-Klassen

Vitalitätsverteilung

Qualitätsverteilung

8% 1% 49%

51%

■1 ■2

■1 ■2

□3 91%

Leqendenerklärunq: 1. A- und BQualität, faule Äste ausgeschlossen, kleine, einzelne verwachsene Äste z.B. Klebäste erlaubt, Krümmung < 2 cm/m’, Drehwuchs < 8 cm/m’, ohne Frostrisse. 2. C- und D-Qualität

Leqendenerklärunq: 1 = gut (herrschende Stellung, breite, kräftige Krone), 2 = gering (eingeklemmte, kleine Krone, beherrschte Stellung), 3 = tot (Baum abgestorben)

Beilage 2

Eichenwaldreservat Hardwald

Reservatsteil OBG Sisseln

306 2

Legende

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Eichenwaldreservat, 30.2 ha Altholzinsel Moos, 2.9 ha

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übriger Wald

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Gemeindegrenze

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Beilage 3

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23.11.2006 cf