Gestaltungsplan Weizacker I
Piano d'utilizzazione speciale · Magden
Documento
- Numero
- 1996-000791
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Magden
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 17 apr 1996
- In vigore dal
- 17 apr 1996
Carta
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•
ABTEILUNG • IIAUNIPLANUNG •••e i&
Kanton Aargau
splan „Weizacker 1" (gemäss § 21 BauG.) Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes:
Situationsplan 1:200
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Übersichtsplan 1:50000
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Mitwirkungsbericht vom : Vorprüfungsbericht vom:
1 8. Dez. 1995
Oeffentliche Auflage vom:
29. Dez. 1995 bis:
Beschlossen vom Gemeinderat am:
- 5 F
Der Gemeindeammann:
2 9, Jan, 1998
4e6 Der Gemeindeschreiber:
ega GUW' Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den nl- . April zici`U Der Staatsschreiber:
Planverfasser:
Nowe Bau GmbH
1
Allgemeine Bedingungen Zweck des Gestaltungsplanes
Bestandteile des Gestaltungsplanes
Art. 1 Das Gebiet „Weizacker eingangs des Dorfes Magden liegt
am nördlichen Siedlungsrand und grenzt an ein kantonales Interessengebiet Landschaftsschutz. Ortsplanerisch sollen zukünftige Überbauungen eine gute Gestaltung und Einordnung in das Landschaftsbild vermitteln.
Art. 2
Der Gestaltungsplan besteht aus : Situationsplan 1:200 Sondemutzungsvorschriften
Perimeter
Verhältnis zur Grundordnung
Art. 3
Die Sondemützungsvorschriften gelten für das im Situationsplan bezeichnete Gebiet.
Art. 4 Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gilt die
jeweils gültige Bauordnung und der Bauzonenplan.
Vorschriften Gestaltungsbaulinie für Hauptbauten
Gestaltungsbaulinie für eingeschossige Vorbauten
Dachgestaltung
Art. 5 Die Hauptbauten sind innerhalb der Gestaltungsbaulinie für
Hauptbauten anzuordnen.
Art. 6 Innerhalb dieses Bereiches sind eingeschossige Vorbauten wie
Wintergärten und dergleichen gestattet
Art. 7 Entlang der Kantonsstrasse ist eine einheitliche Dachneigung
anzustreben. Dachneigung mindestens 300. Hauptfirstrichtung gemäss Situationsplan parallel zur K497. Maximal zulässige Firsthöhen in m.ü.M. : C101 335.85 m.ü.M. A102/103 337.40 m.ü.M. A204/205 338.65 m.ü.M. B106/107 339.00 m.ü.M. B208/209 340.00 m.ü.M. B110/111 340.65 m.ü.M.
Ausnützungsziffer (AZ)
Art. 8 Die Ausnützungsziffer (AZ) beträgt 0.44. Im weiteren gilt die
jeweils gültige Bauordnung.
Gemeinde Maaden Kanton Aaraau
2
Erschliessung
Art. 9 Im Gestaltungsplan sind die Hauszugänge als Servitutswege
festgelegt. Die Grundeigentümer haben die entsprechenden Durchgangsrechte (Grundbuch) auf eine Breite von min. 1.20m zu gewähren.
Fusswege
Art. 10
Die Parkierung hat vorwiegend in einer unterirdischen Autoeinstellhalle zu erfolgen.
Parkplätze PP
Umgebung Neue Bäume
Art. 11
Die im Situationsplan eingezeichneten Bäume sind zu pflanzen.
Bereiche für Baumpflanzungen
Art. 12 In den Bereichen für Baumpflanzungen können ungeachtet den
Abstandsvorschriften des §88EG-ZGB Bäume gepflanzt werden.
2 altri articoli
Art. 13
Der Lärmschutz entlang der K497 wird mit einem Erdwall sichergestellt. Die Höhe des Walls ist im Plan nAnsicht 1:200" definiert. Der Lärmschutzwall und das Vorland zur K497 sind als ökologische Ausgleichsfläche extensiv zu begrünen. Gemäss LESP der Gemeinde Magden (Entwurf) ist das Gebiet der Ueberbauung Weizacker der Empfindlichkeitsstufe (ES) II zugeordnet. Für die Parzellen entlang der K497 wird jedoch eine Lärmvorbelastung ausgewiesen, was einer Zuordnung zur ES III entspricht.
Lärmschutz
Für die ES III sind demnach die folgenden Grenzwerte massgebend: IGW Tag 65
ES III
Nacht 55
Im Obergeschoss werden alle Fenster mit Schallschutz - Isolierglas versetzt. An der Westseite entlang der K497 werden in den Häusern A102/ 103/204/205 B106 /107 Schalldämmlüfter eingebaut.
Schlussbestimmungen Inkrafttreten der Genehmigung
Art. 14 Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den
Regierungsrat in Kraft.
Gemeinde Maaden Kanton Aaraau
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
17. April 1996
Bl/ps
Art. Nr.
791
Gemeinde Magden; Gestaltungsplan "Weizacker I"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 26. März 1996 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1 Der Gestaltungsplan "Weizacker I" der Gemeinde Magden vom 5. Februar 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 26. März 1996 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 4312 Magden - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber:
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2 9. April 1996
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU Abteilung Raumplanung
Bericht Gemeinde Magden; Gestaltungsplan "Weizacker I"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei (Ref. Nr. 973)
1. Verfahren Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht: Vorprüfungsbericht: öffentliche Auflage: Beschluss Gemeinderat: eingereicht zur Genehmigung:
6. Februar 1996 18. Dezember 1995 29. Dezember 1995- 29. Januar 1996 5. Februar 1996 6. Februar 1996 (Ablauf Beschwerdefrist: 4. März 1996)
2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Das rund 4'340 m2 umfassende Gebiet "Weizacker I" befindet sich in der Wohnzone EF1 und grenzt im Norden und Westen an die Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone. Im laufenden Revisionsverfahren der Nutzungsplanung Siedlung ist in diesem Gebiet keine Aenderung vorgesehen.
3. Die Vorlage im Ueberblick 3.1 Vorlage Das Gebiet "Weizacker I" befindet sich am nördlichen Siedlungsrand, an einem leicht nach Südwesten abfallenden Hang. Angrenzend an die Bauzone ist im Kulturlandplan eine Landschaftsschutzzone ausgeschieden. Die empfindliche Lage soll unter Berücksichtigung der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten gestalterisch gut überbaut werden. Die notwendigen Terrainanpassungen werden auf ein Minimum beschränkt. Für die Aussenraumgestaltung wurde ein Grünkonzept erarbeitet. Die Arbeiten für die Erschliessung und die Infrastruktur wurden vom Gemeinderat unter Vorbehalt der Genehmigung bereits vergeben.
3.2 Gegenstand der Genehmigung Gegenstand der Genehmigung sind folgende Elemente: • Gestaltungsplan "Weizacker I" bestehend aus: - Situationsplan 1:200 mit Baulinie für Hauptbauten Baulinie für eingeschossige Vorbauten
MAVVIINN0601SONDERNUMAGD1.DOC/26.03.96/afic
2
•
Aufzuhebende Baulinie Haupt-Firstrichtung Servitutswege Sichtlinien/Sichtzonen Bereiche für Baumpflanzungen Neue Bäume maximal zulässige Firstkote Geltungsbereich der Sondemutzungsvorschriften Querprofil 1:200 - Ansicht 1:200 Sondernutzungsvorschriften
4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Ueberprüfungsbefugnis Die Vorlage wird vom Regierungsrat auf Rechtmässigkeit, auf Uebereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen überprüft (§ 27 Abs. 2 BauG).
4.2 Raumplanerische Beurteilung der Vorlage Die Situierung und die Ausmasse der Baukuben werden mit einer Gestaltungsbaulinie festgelegt. Die Zielvorstellungen wurden mit planerischen Mitteln gut erfasst und umgesetzt.
4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
5. Anträge an den Regierungsrat 1. Der Gestaltungsplan "VVeizacker I" der Gemeinde Magden vom 5. Februar 1996 sei zu genehmigen.
2. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen.
Aarau, den
BAUDEPARTEMENT Stv Chef Abteilung Raumplanung
Jörg Hartmann
3
UEBE'RSICHTSPLAN Met 1 :25'000