Erschliessungsplan Huetmatte / Lochmatte

Piano d'utilizzazione speciale · Buchs (AG)

Documento

Numero
2001-001764
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Buchs (AG)
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
24 ott 2001
In vigore dal
24 ott 2001

Carta

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Testo

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Rösslimattstrass®

Legende

1. Genehmigungsinhalt

1925

669 Erbengemeinschaft Hediger Gottlieb

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1933

Mostra tutto il testo

668 Hächler-Linka Ernst Friedrich

668 Hächler-Linka Ernst Friedrich

Hächler-Linko Ernst Friedrich

Covalieri-Jud Ivo und Karin

2505 Strebel Heinz Karcher Sandra

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| © 4665 OFTRINGEN PERRY CENTER

rot Baulinien rot Strassenlinien (Enteigungsrecht, Paragraph 132 BauG) violett Bereich für Gehweg

2 Leitungslinien (Enteignungsrecht, Paragraph 132 Bau6)

a Abwasserleitung SBR; Leitungsdimensionen: NW 1000 (Linienführung wird mit Projekt genauer bestimmt)

2. Drientierungsinhalt

bestehende Strassen/Wege [L_____] zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS [L___] orange Verbindungsstrassen VS BER) cenle Sammelstrassen SS [L__] hellgelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehweg / Fusswegrecht (Servitut) Lila Radweg / Radstreifen hellgrün Grünstreifen, Ruderat-Flächen (wird als Strassenland ausgeschieden) schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan vom 119.84 rückwörtige Erschliessung =-—-— braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen, publikums- und/oder

verkehrsintensive Betriebe sind ab der K210 zu erschliessen

Gemeinde Buchs Kanton Aargau

Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte

gemöss Paragraph 17 Bau6G

Vorprüfungsbericht vom:

2.6. Sep. 2000 Bis:

Beschlossen vom Gemeinderat am: 2. Iuli 2001 DIT

2 5.0kt. 2000

Deffentliche Auflage vom:

viR- Gemeindeschreiberin:

C Bord

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den zu .Oktobei 2004

Der Gemeindeammann:

Genehmigung: K

Der Staatsschreiber: V.

PLAN NR. 3578-1D

HÄR DI & FRITSCH AG PROJEKT/STATIK Ft BAUINGENIEURE Ir

GEZEICHNET H.G AENDERUNGEN

@ 5033 BUCHS/AARAU BRESTENEGGSTR. 5 TEL 062 836 97 36 FAX 062 836 97 37

© 5600 LENZBURG BURGHALDE 19

27.06.01

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TEL 062 891 54 51 FAX 062 891 90 10 1.500

TEL 062 787 10 30 FAX 062 787 10 SS [roryar

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

24. Oktober 2001

Art. Nr. 2001-001764

Gemeinde Buchs; Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

enthalten im Beschluss vom 2. Juli 2001 25. Juli 2000 26. September – 25. Oktober 2000 2. Juli 2001 9. Juli 2001 28. Juli 2001

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 16. Dezember 1997. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan regelt im Wesentlichen die Erschliessung der 1 ha grossen, noch unüberbauten Fläche der Wohnzone Wb (alt W2) im Gebiet Huetmatte/Lochmatte. Die Breite der durchgehenden Erschliessungsstrasse beträgt 3,5 m bis 5 m. Von dieser Strasse ist zur Bushaltestelle an der Kantonsstrasse, K 210, ein Fussweg geplant. Ein entsprechender öffentlichrechtlicher Vertrag besteht. Die Linienführung der geplanten Abwasserleitung mit Durchmesser 1 m wird mit einer Leitungslinie gesichert, da sie teilweise ausserhalb des Erschliessungsstrasse verläuft. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.

Versand:

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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept ist aus raumplanerischer Sicht sachgerecht. Der Lärmschutz ist gewährleistet. In der Wohnzone sind die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe (ES) II eingehalten. Für die unüberbaute Zone WG entlang der Kantonsstrasse K 210, sind die Immissionsgrenzwerte der ES III massgebend, da diese Fläche bereits erschlossen ist. Der Lärmschutz wird in diesem Bereich im Bauprojekt festgelegt. Entlang der Kantonsstrasse ist im Plan und in der Legende zur Information eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung eingetragen. Grundsätzlich ist die Parzelle entlang der Kantonsstrasse gemäss Praxis des Kantons rückwärtig zu erschliessen. Im Baubewilligungsverfahren kann geprüft werden, inwieweit Publikums- und verkehrsintensive Betriebe direkt ab der Kantonsstrasse erschlossen werden können. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan Huetmatte/Lochmatte der Gemeinde Buchs vom 2. Juli 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5033 Buchs – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Abteilung Verkehr BD – Staatskanzlei Staatsschreiber: