Erschliessungsplan Otthubel
Piano d'utilizzazione speciale · Murgenthal
Documento
- Numero
- 2000-000332
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Murgenthal
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 23 feb 2000
- In vigore dal
- 23 feb 2000
Carta
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Testo
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Gemeinde Murgenthal Kanton Aargau Legende zum Erschliessungsplan |_Kopie
1. Genehmigungsinhalt Aarburgersti rbui r.
rot Baulinien nl
Erschliessungsplan "Otthubel”
ml 2 1 Gag TITTITTITITTTTITT rot Zwangsbaulinien gemäss Par. au EEE rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) N 1 . violett Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird im S | t u a t | (0) n S pP | a n 1 ’ 5 0 (0) & Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
GR ,, Datum blau / rot Baulinien aufgehoben Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: 7 # x Löngenprofil 1: 500/50 GR ‚, Datum blau / rot Strassenlinien aufgehoben \ Querprofil Nr. SE EEO rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Planungsbericht Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: .... % B/A . |, router In hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A Na x Sr braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei N den im Plan bezeichneten Anschlüssen. \ ü ÜLIIIIIITITT) Perimeter des Erschliessungsplanes N 9
x I 2. Orientierungsinhalt
GR__Datum | blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum
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GR __Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum „ — >
— — m u rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage (Waldbaulinie)
bestehende Strassen / Wege
Mitwirkungsbericht vom: karmin Hochleistungsstrassen HLS Vorprüfungsbericht vom: 17.Sept. 98 u zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS Oeffentliche Auflage vom: 9. Nov. 98 bis: 8. Dez.98 u orange Verbindungsstrassen VS
Beschlossen vom Gemeinderat am: 27. April 99
RER gelb Sammelstrassen SS ze hellgelb Erschliessungsstrassen ES /
0] hellviolett Gehwege / Fusswege n W635 /
ll: |] lila Radwege / Radstreifen g [
hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler ° /
Der Gemeindeschreiber:
S
Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat . . . Aarau,den 23. Febıuar 2000 \ hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen l t . w2 schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan ; Der Staatsschreber: 000000000. ee u song P [ / | Q _ blau Gewässer
- £ 4 Zug Fr] grün Wald legendep/4.8.1994/@wSu
Ingenieurbüro P. Zumbach, 5000 Aarau 24.08.1998 Projektierende Bauingenieure SIA/ASIC, 062 822 49 39, £ 2018/01
. Achtung: Schutz der Vermessungsfixpunkte Die Vermessungsfixpunkte sind zivil- und strafechtiich geschützt. Gefährdungen solcher; unkte (Signaturen A, ©, ©) sind umgeheng dem zuständigen Geometer (Tel. 062 75116 28 u melden.
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
23. Februar 2000
Art. Nr. 2000-000332
Gemeinde Murgenthal; Erschliessungsplan "Otthubel"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
27. April 1999 17. September 1998 9. November – 8. Dezember 1998 27. April 1999 5. Mai 1999 31. Mai 1999
1.2 Entscheide im Rechtsschutzverfahren ohne Änderung der Vorlage Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 2. Juli 1996. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Bauzonenplan weist das Gebiet „Otthubel“ der Wohnzone W2 zu. Die heutige Zufahrt zu den 4 bestehenden Liegenschaften weist eine Breite von ca. 1.80 bis 2.00 m auf. Aufgrund der unzureichenden Zufahrt ist die Festlegung der Erschliessung und der bebaubaren Fläche mittels Sondernutzungsplanung sachgerecht. Mit dem Erschliessungsplan „Otthubel“ erhält die für ca. 10 Wohneinheiten ausgelegte Wohnzone W2 „Otthubel“ mit einer Gesamtfläche von ca. 0.6 ha die notwendigen planerischen Festlegungen. Die Vorlage enthält folgende wichtige Bestandteile: Verkehrsmässige Erschliessung Die Erschliessung erfolgt ab der Aarburgerstrasse mit einer 4.00 m breiten und ca. 65 m langen Strasse entlang dem Rotkanal. Die Fortsetzung des Otthubelweges in südöstlicher Richtung weist eine minimale Breite von 3.50 m auf. Am Strassenende ist ein Wendeplatz für Personenwagen mit vier Abstellplätzen vorgesehen. Baulinien Versand:
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Die teilweise engen Platzverhältnisse sowie die Berücksichtigung der bestehenden Überbauung erfordern angepasste Baulinien. Die vorhandenen Bauten werden teilweise mit Baulinien umfahren. Im Bereich der unüberbauten Parzellenteile wird südwestlich der Erschliessungsstrasse eine Baulinie von 3.00 m Breite, bei den übrigen Bereichen eine von 4.00 m Breite festgelegt. Längenprofil 1:500/50 Das Längenprofil berücksichtigt die bestehende Situation. Die Neigungsverhältnisse variieren zwischen 1.6 % und 17.5 %. Querprofil Nr. 8, 1:50 Das Querprofil zeigt die baulichen Massnahmen zwischen dem Wendeplatz und der Waldgrenze auf. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: Situationsplan 1:500 mit: - Baulinien - Strassenlinien Längenprofil 1:500/50 mit: - Niveaulinie Querprofil Nr. 8, 1:50 Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Der Erschliessungsplan „Otthubel“ erweist sich aus raumplanerischer Sicht als sachgerecht. Er berücksichtigt die örtliche Situation. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
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Beschluss: 1.
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Der Erschliessungsplan „Otthubel“ der Gemeinde Murgenthal vom 27. April 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug - Gemeinderat, 4853 Murgenthal - Baudepartement - Rechtsabteilung BD - Abteilung Verkehr BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber: i.V.