Quartierplan "Gaishaus II", Feuerschaugemeinde Appenzell
Piano d'utilizzazione speciale · Appenzello Interno
Documento
- Numero
- 567
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di quartiere
- Cantone
- Appenzello Interno
- Livello
- Distretto
- Autorità
- Feuerschaugemeinde
- Approvato da
- Standeskommission
- Approvato
- 28 mag 2019
- In vigore dal
- 28 mag 2019
Carta
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F h ind euerschaugemeinde — Legende
4 Appenzell
Festlegungen Reglement Hinweise
Bezirk Appenzell Kanton Appenzell I.Rh.
Umgrenzung Quartierplangebiet Art. 1 öffentliche Strassen und Wege
Zu- und Wegfahrt Art. 3 Bestehende Bauten
Ein- / Ausfahrt Sammelgarage Art. 3 Bestehende Tiefgarage
eg Strasse i.S. Art. 5 Abs. 2 StrG) Art. 3 Er] Lift-Anbauten/Balkone gemäss Richtprojekt Situationsplan Notzufahrt Feuerwehr Art. 3 Fre private Erschliessungsfläche Q u a rt e rp | a n Stellplatz Hubretter Art. 3 ©) / ( P) Autoabstellplätze bestehend /geplant
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Veloabstellplätze geplant
"Gaishaus II", Appenzell
Richtungspunkt private Fusswege Art. 4
Baulinie für Velounterstände Art. 6 Dr allgemeine Umgebungsfläche
Vorprüfung durch die Standeskommission am: 04.12.2018 Baubereich für Hauptbaute Art.7 Gewässer Von der Feuerschaukommission aufgestellt am: 20.02.2019 Der Präsident Der Sekretär Baubereich für Balkon Art.7 Höhenlinien Baubereich für Liftanbaute Art.7 B. Eberle H.P. Koller Baubereich für bestehende Sammelgarage Art.7 Öffentliche Auflage vom: 09.03.2019 bis: 08.04.2019 , — i Besondere Bestimmungen: . , Fi | | Baubereich für neue Sammelgarage Art.7 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 09.03.2019 bis: 08.04.2019 ee e Wald: Im Quartierplangebiet besteht kein Wald im Sinne Lr nn . j der Artikel 10 und 13 des eidg. Waldgesetzes (SR 921.0). Von der Standeskommission genehmigt am: ZI. 0. £Ö/ 7 © Kehrichtsammelstelle Art. 13 Der regierende Landammann Der Ratschreiber N } ( s ) Spielplatz Art. 14 BY (£ N J / Y u Al R. Inauen M. Dörig -—— Gewässerbaulinie Art. 15 Ufergehölz Art. 15 h j Nr. 2018.253-1 Datum 09. Januar 2019 HERSCHE INGENIEURE AG Massstab 1:500 gez./Vis. me/HB
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Genehmigung
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 28. Mai 2019 (Nr. 567)
Quartierplan «Gaishaus II», Bezirk Appenzell / Genehmigung Feuerschaugemeinde Appenzell / Bau- und Umweltdepartement
A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss 1.
Der Quartierplan «Gaishaus II», Bezirk Appenzell, datiert vom 9. Januar 2019, wird genehmigt.
2.
Die Feuerschaugemeinde Appenzell wird beauftragt, den Quartierplan im Geoportal aufschalten zu lassen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig
AI 013.12-97.2-205741
1-1
Reglement
Feuerschaugemeinde
iL
L
Appenzell
Bezirk Appenzell Kanton Appenzell I. Rh.
Appenzell, 9. Januar 2019 Projekt Nr. 2018.253
Reglement
Quartierplan „Gaishaus II", Appenzell
Vorprüfung durch die Standeskommission
am: 04.12.2018
Von der Feuerschaukomnission aufgestellt
am: 20.02.2019
Der Präsident
1-2Jer ekretär
B. Eberle
H.P. Koller
Öffentliche Auflage
vom: 09.03.2019
bis: 08.04.2019
Dem fakultativen Referendum unterstellt
vom: 09.03.2019
bis: 08.04.2019
Von der Standeskommission genehmigt
am:
Der regierende Landammann:
Der Ratschreiber:
/ i
/1/ R. lnauen
ze.
2131
,
M. Dörig
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel.
071 / 788 06 29
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019
Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
Seite
Inhalt:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Art. 2 Bestandteile und Geltungsbereich
Zweck
3 3
Verkehrserschliessung Fusswege Autoabstellplätze Zweiradabstellplätze
3 4 4 4
Bauvorschriften Architektonische Gestaltung Bauberatung
5 5
Umgebungsgestaltung Terraingestaltung
5 6
II. Erschliessung
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6 Ill. Bebauung
Art. 7
Art. 8
Art. 9 4
IV. Umgebung
Art. 10
Art. 11 V. Umwelt und Übriges
Art. 12
28 altri articoli
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 17 Entwässerung
Kehrichtsammelstelle Spielplatz Gewässer Hochwasserschutz Werkleitungen
6 6 6 6 7 7
VI. Schlussbestimmungen
Art. 18
Art. 19
Art. 20 Kosten
Aufhebung bestehender Quartierplan Inkrafttreten
7 7 7
Gestützt auf Art. 50 bis 53 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, die kantonale Bauverordnung (BauV) vom 22. Oktober 2012, sowie den Zonenplan vom 26. Mai 2009 erlässt die Feuerschaugemeinde Appenzell für das Gebiet „Gaishaus", Appenzell folgendes Quartierplan-Reglement:
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
2
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019
Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich
1
Der Quartierplan besteht aus dem Situationplan 1:500 Nr. 2018.253-1 vom 9. Januar 2019 der Hersche Ingenieure AG, sowie aus dem vorliegenden Reglement und dem Planungsbericht.
Dokumente
2
Dieses Reglement gilt für den im Quartierplan bezeichneten Perimeter. Dieser umfasst die Parzellen Nr. 1253, 1291, 1345, 1346, 1375, 1471, 2087 und 2088, Bezirk Appenzell.
Geltungsbereich
3
Die Sonderbauvorschriften und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter. Die Vorstudie Wendeplatz Gaishausstrasse, Appenzell vom 18.02.2019 der Hersche Ingenieure AG ist richtungsweisend.
Verbindlichkeit
Art. 2 Zweck
Der vorliegende Quartierplan bezweckt namentlich: a) eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen; b) die Ermöglichung einer zeitgemässen Erneuerung und Gebäudeerschliessung c) Aufwertung der Wohnqualität und äusseren Erscheinung d) Möglichkeit zur Erweiterung der Autoabstellplätze e) Realisierung eines Wendeplatzes am Ende der Gaishausstrasse
Ziele
II. Erschliessung
Art. 3 Verkehrserschliessung
1
Die Erschliessung erfolgt über die im Plan bezeichneten Elemente (Zuund Wegfahrt, Ein-/ Ausfahrt Sammelgarage) ab der bestehenden Bezirksstrasse (Gaishausstrasse).
Erschliessung
2
Die erforderlichen Sichtweiten bei den Einfahrten in die Gaishausstrasse sind nach den VSS-Normen einzuhalten.
Sichtweiten
3
An der im Plan bezeichneten Stelle ist durch die Feuerschaugemeinde ein Wendeplatz als Bestandteil der öffentlichen Erschliessung (Bezirksstrasse) zu erstellen.
Wendeplatz
4
Die Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, sowie das Abstellen eines Hubretterfahrzeuges ist an den im Plan bezeichneten Stellen zu ermöglichen. Dessen fahrdynamische Anforderungen sind zu gewährleisten und die Befestigung ist auf ein Gesamtgewicht von 18 t auszurichten.
Notzufahrt Feuerwehr
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
3
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus 09.01.2019
Art. 4
Art. 5 1
Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
II",
Fusswege Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten sind Fusswege
Private
von mindestens 1 m Breite zu erhalten.
Fusswege
Autoabstellplätze Pro
Wohnung
ist
mindestens
1 Autoabstellplatz
bereitzustellen.
Anzahl
Zusätzlich ist auf 10 Wohnungen je ein Autoabstellplatz für Besucher bereitzustellen. Die Zufahrten zur Sammelgarage erfolgen an den im Plan bezeichneten
2
Sammelgarage
Stellen. Die erforderlichen Sichtfelder gemäss SN VSS 640 273a sind freizuhalten.
Art. 6 Zweiradabstellplätze
An den im Plan bezeichneten Stellen können Unterstände für Velos,
Zweirad-
Kinderwagen und dergleichen erstellt werden.
abstellplätze
Bebauung
Art. 7 Bauvorschriften
1
Hauptbauten, Balkone, Liftanbauten und Sammelgaragen sind nur in
Baubereiche
den im Plan bezeichneten Baubereichen zulässig. 2
Es gelten keine Ausnützungs- und Geschossflächenziffern. Die Nutzung
Ausnützung
wird pro Baubereich mit den nachfolgenden speziellen Bauvorschriften geregelt. 3
Innerhalb der Baubereiche gelten folgende Bestimmungen:
Spezielle Bauvorschrif-
Gaishausstrasse
Baubereich Adresse Gebäude Nr. Bestimmung max. Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe Hauptbauten (m ü. M.) max. Fassadenhöhe Liftanbauten (m ü. M.) max. Gesamthöhe Hauptbauten (m ü. M.)
ten Gaishaus-
2A 2B 1626
4 4A 1445
6 6A 1529
8 8A 1499
10 10A 1531
4
4
4
4
4
799.5
795.5
795.5
797.5
794.0
799.5
795.5
795.5
797.5
794.0
802.0
798.0
797.5
800.0
796.0
Mit Ausnahme der Dachgeschosse in Form von Walmdächern 1) gelten keine Ausnützungsbeschränkungen.
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
strasse 2, 4, 6, 8, 10
4
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus 09.01.2019
II",
Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
1.1
In den über dem 4. Vollgeschoss liegenden Dachgeschossen dürfen keine Hauptnutzflächen erstellt werden.
4
Innerhalb der Baubereiche gelten folgende Bestimmungen:
Spezielle Bauvorschrif-
Baubereich
Gaishausstrasse Adresse Gebäude Nr.
Bestimmung max. Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe Hauptbauten (m U. M.) max. Gesamthöhe Hauptbauten (m U. M.) Ausnützung
12
ten Gaishaus-
1500
14 1532
4
4
794.5
796.0
797.0
798.5
strasse 12, 14
Mit Ausnahme der Dachgeschosse in Form von Walmdächern 11 gelten keine Ausnützungsbeschränkungen.
Bei einer Uberdachung der bestehenden Flachdächer dürfen in den über dem 4. Vollgeschoss liegenden Dachgeschossen keine Hauptnutzflächen erstellt werden.
Art. 8 1
Architektonische Gestaltung Die Bauten sind in Bezug auf Materialien, Farben und Dachformen so zu
Quartierbild
gestalten, dass ein möglichst einheitliches Quartierbild entsteht, bzw. erhalten wird. 2
Es sind Flach- oder Walmdächer zulässig.
Dachgestaltung
3
Dachaufbauten müssen sich in Bezug auf Grösse, Form, Gestaltung und
Dachaufbauten
Materialisierung sehr gut ins Dach einpassen.
Art. 9 Bauberatung
Vor der Baueingabe hat eine
Bauberatung mit der Fachkommission
Bauberatung
Heimatschutz zu erfolgen.
IV. Umgebung
Art. 10 Umgebungsgestaltung
1
Die allgemeine Umgebungsfläche ist mit Ausnahme der Erschliessungs-
Begrünung,
und Parkierungsflächen, der Notzufahrt und Hubretter-Stellfläche, der
Bepflanzung
Hofbereiche, der Spielplätze, der Sitzplatzflächen, sowie der Klein- und Kleinstbauten,
zu
begrünen. Zur
Bepflanzung sind ausschliesslich
einheimische und nicht invasive Pflanzen zulässig. Punktuell gepflanzte Sträucher, Strauchgruppen und Laubbäume sind möglich.
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
5
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019
Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
an der Fassade
Befestigte Sitzplatzflächen
2
Pro Erdgeschosswohnung sind maximal 25 m2 anliegende und befestigte Sitzplatzflächen zulässig.
3
Mit den Baueingaben ist ein detailliertes Umgebungsgestaltungskonzept mit Angaben zur Materialisierung, Bepflanzung und Topografie einzureichen. Darin muss die Aufwertung der Aussenräume und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität nachgewiesen werden.
Art. 11 Terraingestaltung
1
Auf Stützmauern und Böschungen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Sollten solche erforderlich sind, ist deren Höhe möglichst gering zu halten.
Allgemein
2
Auf der Süd-, bzw. Westseite der bestehenden Gebäude Gaishausstrasse 2A/2B, 4/4A, 6/6A, 8/8A, 10/10A und 14 ist eine Aufschüttung bis zum Erdgeschoss-Niveau zulässig.
Aufschüttung
3
Auf der Nordseite der bestehenden Gebäude Gaishausstrasse 4/4A, 6/6A, 8/8A und 10/10A sind für Liftanbauten und Velounterstände Abgrabungen bis zum Untergeschoss-Niveau zulässig.
Abgrabungen
Umgebungsgestaltungskonzept
V. Umwelt und Übriges
Art. 12 Entwässerung
Für die bestehenden Entwässerungsanlagen gilt Bestandesgarantie. Die Realisierung neuer Anlagen hat nach den geltenden Normen zu erfolgen und ist mit dem kantonalen Amt für Umwelt abzusprechen.
Art. 13 Kehrichtsammelstelle
Am den bezeichneten Standorten sind Sammelcontainer zu erstellen. Diese dürfen bis 1 Meter an die Strasse erstellt werden. Vorbehalten bleiben die einzuhaltenden Sichtweiten.
Art. 14 Kehricht
Spielplatz Die bestehenden, im Quartierplan bezeichneten Spielplätze sind beizubehalten. Die Instandhaltung ist Sache der jeweiligen Grundeigentümer.
Art. 15 Allgemein
Spielplätze
Gewässer Innerhalb der Gewässerbaulinie sind Terrainveränderungen nur aus Hochwassersch utzgründen erlaubt. Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die Bestandesgarantie. Das bestehende Ufergehölz ist durch die Grundeigentümer fachgerecht zu unterhalten.
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
Gewässerbaulinie
6
Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019
Art. 16 Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,
Hochwasserschutz Zur Festlegung der notwendigen Objektschutzmassnahmen ist vor Einreichung von Baugesuchen mit der Fachstelle für Naturgefahren (Landesbauamt) Kontakt aufzunehmen.
Art. 17 EinzelobjektSchutz
Werkleitungen Öffentliche Werkleitungen sind auf Kosten des Grundeigentümers zu verlegen, falls sie durch Bauvorhaben tangiert werden.
LeitungsVerlegung
VI. Schlussbestimmungen
Art. 18 Kosten
1
Die Kosten für die Quartierplanung haben die Grundeigentümer zu tragen.
Quartierplan
2
Die Kosten für zusätzliche Erschliessungsmassnahmen Perimeterverfahren überwälzt.
werden im
Erschliessung
Art. 19 Aufhebung bestehender Quartierplan
Der von der Standeskommission am 31. August 1993 genehmigte Quartierplan «Gaishaus" wird mit der Inkraftsetzung des revidierten Quartierplans Gaishaus II aufgehoben.
Aufhebung bestehender Quartierplan
Art. 20 Inkrafttreten
treten nach der Genehmigung durch die Plan und Reglement Standeskommission in Kraft.
Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29
Inkrafttreten
7