Sonderwaldreservat

Riserve forestali · Appenzello Interno

Documento

Tipo
Riserve forestali
Cantone
Appenzello Interno
Livello
Cantone
Autorità
Oberforstamt
Approvato da
Oberforstamt
In vigore dal
17 feb 2009

Carta

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File

Rechtsvorschriften_Sonderwaldreservat_AI.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Appenzell, 6. Dezember 2023

Hinweis mit Nutzungseinschränkung:

Waldreservat mit Biodiversitätsförderung durch gezielte Eingriffe (Sonderwaldreservat) Bundesgesetz über den Wald (WaG) (bGS 921.0): Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze 4 Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) (bGS 921.010): Art. 32 Waldreservate 1 Zum Schutz oder zur Erhaltung besonders wertvoller Waldgebiete und Waldgesellschaften, bedrohter Pflanzen- und Tierarten, alter Bewirtschaftungsformen und wertvoller Landschaftselemente können im Rahmen der kantonalen Waldplanung Waldreservate ausgeschieden werden. 2

Sie bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers.

3

Wo es die Sicherung der Waldreservate erfordert, trifft das Departement mit den Waldeigentümern eine langfristige vertragliche Regelung.

Auf diesem Grundstück ist ein Sonderwaldreservat ausgeschieden: Es handelt sich dabei um eine Waldfläche, die für eine bestimmte Zeitdauer (in der Regel 50 Jahre) durch rechtliche Mittel mit einer Nutzungsvorschrift belegt ist. Es werden hauptsächlich gezielte Eingriffe zur Biodiversitätsförderung vorgenommen. Alle übrigen Eingriffe und Aktivitäten, die das Schutzziel gefährden, sind unerwünscht. Forstliche Massnahmen erfolgen ausschliesslich in Absprache mit dem Oberforstamt.

Bei Fragen steht Ihnen das Oberforstamt zur Verfügung. Land- und Forstwirtschaftsdepartement Oberforstamt Gaiserstrasse 8 9050 Appenzell Telefon 071 788 95 81 [email protected]