Quartierplan "Galgenhang II", Feuerschaugemeinde Appenzell

Piano d'utilizzazione speciale · Appenzello Interno

Documento

Numero
1081/24
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Cantone
Appenzello Interno
Livello
Distretto
Approvato da
Standeskommission
Approvato
19 nov 2024
In vigore dal
19 nov 2024

Carta

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File

QP Galgenhang II_20241119.pdfApri in una nuova scheda

Testo

QP Galgenhang II_20241119.pdf

4

4

( 2 4 59 )

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HERSCHE INGENIEURE

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Wendeplatz

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Sichtfeld gemäss SN 640 273a

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Markus Dörig

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Der Ratschreiber:

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Gewässer eingedolt / Meteorwasserleitung

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Der regierende Landammann:

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Bestehende Bauten

am :

4

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Gewässer offen Genehmigung

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bis: 08.10.2024

20 3

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vom: 09.09.2024

14

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Fakultatives Referendum

12

(1839)

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bis: 08.10.2024

52

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20 3

Hinweise

vom: 09.09.2024

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Öffentliche Auflage

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Hanspeter Koller

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Art. 10 Kehrichtsammelstelle,

genereller Standort

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(1837)

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Art. 7

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Hauptfirstrichtung

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(1834)

Art. 6

Art. 6 20 3

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Art. 6 Baubereich für Fahrzeugabstellfläche

4. 0

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Reto Camenisch

Art. 5

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Strassenbaulinie für offene Fahrzeugunterstände

(1832)

4

Der Sekretär

Art. 4

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5

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0

Der Präsident

öffentliche Fusswege

3076

(1836)

(1835)

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4. 0

am: 27.08.2024

Art. 3

(1833)

(1706)

0

Erlass Feuerschaugemeinde

0

4. 0

am: 21.05.2024

Parkplätze

Baubereich für Sammelgaragen bis: 22.12.2023

5. 0

Art. 3 Baubereich für Hauptbauten

V E R S ION G E N E H M IG U N G

81

3

Projekt Nr. 2023.231-1

Vorprüfung Standeskommission

(1831)

(2142)

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2709

3258

Art. 1

öffentliche Erschliessungsstrasse

Appenzell, 27.08.2024

vom: 22.11.2023

20 4

18

Umgrenzung Quartierplangebiet

Bezirk Appenzell, Kanton Appenzell I. Rh.

Mitwirkungsverfahren

Reglement

12

Quartierplan "Galgenhang II", Appenzell

K

Festlegung

26 9

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(1830)

Legende

S IT U A T IO N

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Genehmigung

KANTON APPENZELL INNERRHODEN

Protokoll der Standeskommission Sitzung vom 19. November 2024 (Nr. 1081/24)

Genehmigung / Quartierplan Galgenhang II, Bezirk Appenzell Feuerschaugemeinde Appenzell / Bau- und Umweltdepartement

A. Tatsächliches

Die Standeskommission hat mit Entscheid vom 21. März 2024 die Quartierplanung Galgenhang II, Bezirk Appenzell, vorprüfungsweise gutgeheissen mit der Forderung, die Planung teilweise zu prüfen, zu überarbeiten und zu ergänzen (Prot. 493/24). Mit Schreiben vom 17. Oktober 2024 beantragt die Feuerschaukommission der Standeskommission nun die Genehmigung der Quartierplanung Galgenhang II, Bezirk Appenzell, vom 23.August 2023. Folgende Unterlagen wurden zur Genehmigung unterbreitet: Quartierplan «Galgenhang II», Appenzell, M 1:500, 27. August 2024 Quartierplan «Galgenhang II», Appenzell, Reglement, 27. August 2024

Quartierplan «Galgenhang II», Appenzell, Planungsbericht, 11. Oktober 2024 B. Erwägungen

Die im Entscheid zur Vorprüfung aufgelisteten Prüf- und Anderungspunkte wurden geprüft und weitestgehend übernommen (siehe Genehmigungsgesuch vom 17. Oktober 2024). Die mit dem Vermerk «zwingend» versehenen Bemerkungen wurden allesamt berücksichtigt.

Der Quartierplan wurde vom 9. September 2024 bis 8. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt und gleichzeitig dem Referendum unterstellt. Gegen die Quartierplanung gingen keine Einsprachen ein. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Quartierplan ist somit recht- und zweckmässig. C. Beschluss

Mostra tutto il testo

Die Standeskommission genehmigt die Quartierplanung Galgenhang II, Bezirk Appenzell. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission

Der R^s0hreiber:

//^^ ,^/^/ Roman Dobler

Versanddatum: Geht an: Feuerschaugemeinde Appenzell, Hanspeter Koller, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell Bau- und Umweltdepartement, Sekretariat AI

013.12-421.24-1220107

1-1

Reglement

Feuerschaugemeinde

n

Appenzell

REGLEMENT

Quartierplan „Galgenhang 11/^ Appen zeli Bezirk Appenzell, Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell, 27.08.2024 Projekt Nr. 2021.231

VERSION GENEHMIGUNG

Mitwirkungsverfahren

vom: 22.11.2023 bis: 22.12.2023

Vorprüfung

am: 21.05.2024

Erlass Feuerschaugemeinde

am: 27.08.2024

Der Präsident

Der Sekretär

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Hanspeter Koller vom: 09.09.2024 bis: 08.10.2024

Fakultatives Referendum

vom: 09.09.2024 bis: 08.10.2024

Genehmigung Standeskommission

am:

Der regierende Landammann

Der Raüsohreiber

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Roland Inauen

HERSCHE INGENIEURE

19. Nov. IW

^l-l^ ^^' Markus D^ig-^,^.., ^„^-

VERSION GENEHMIGUNG l. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. l Bestandteile und Geltungsbereich 3 Art. II.

2

Zweck

3

Erschliessung

3

Art. 3 Verkehrserschliessung 3

Art.

4

Fusswege

3

III.

Bebauung

4

5

Art. Art. Art. IV.

Baulinien

4

Baubereiche

4

Bauvorschriften

4

6

7

Gestaltung

5

Art. 8 Architektonische Gestaltung 5

Art. 9 Umgebungsgestaltung , 5

Art. 10 Schneeablagerung 6

V.

Umwelt

Art.

11

Übriges

6

Entwässerung

und

6

Art. 12 Hochwasserschutz 6

Art. 13 Kehrichtsammelstellen 7

VI. Schlussbestimmungen 7 Art.

14

Kosten

7

Art. 15 Aufhebung bestehender Quartierplan 7

FEUERSCHAUGEMEINDE APPEMZELL • QUARTIERPLAN „GALGEMHANG II" . PROJEKT NR. 2023.231 . 27.08.2024

VERSION GENEHMIGUNG l. Allgemeine Bestimmungen Art, l ßestcuitlteile und Geltungsbereidi l Dokumente Der Quartierplan besteht aus dem Situationsplan 1:500 Nr. 2023.231-1 vom 27.08.2024, der Hersche Ingenieure AG, sowie aus dem vorliegenden Reglement und dem Planungsbericht.

2 Verbindlichkeit Das Reglement und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter.

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l Ziele Der vorliegende Quartierplan bezweckt namentlich: a) eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen b) die Ermöglichung notwendiger baulicher Erweiterungen für Fahrzeugabstellplätze und -unterstände

II. Erschliessung

Art. 3 Verkehrserschliessung

l Bestehende Erschliessung Die Erschiiessung erfolgt über die im Plan bezeichneten, bestehenden öffentlichen Strassen und Wege.

2 Sichtfelder In Strassenknoten und bei Ausfahrten sind die gemäss VSS-Norm 40 273a erförderlichen Sichtfelder freizuhalten.

3 Parkplätze Die im Quartierplan bezeichneten Parkplätze dienen den Besuchern und Bewohnern. Sie sind baulich gut an das bestehende Gelände einzupassen. Die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendigen Abstände und Sichtweiten sind entsprechend den Normen und Empfehlungen der Fachorganisationen einzuhalten. Bau, Betrieb und Unterhalt sind Sache der Grundeigentümerin Korporation Stiftung Ried. Der Winterdienst wird durch den Bezirk Appenzell ausgeführt. Neue Längsparkierungen sind so zu planen und anzulegen, dass die parkierten Fahrzeuge die Sicht von Ausfahrten auf die Fahrbahn nicht einschränken.

Ai L 4 l:usswege

l Öffentliche Wege Die im Plan bezeichneten Fusswege sind für den öffentlichen Gebrauch in einer Breite von 1.5 m freizuhalten. Lebhäge und andere Pflanzen dürfen nicht in den Weg hineinragen und sind durch die Baurechtnehmer ganzjährig genügend zurückzuschneiden.

FEUEHSCHAUGEMEINDE APPENZEU. . O.UA RTI E RPLAN „GALGENHAMG II" . PROJEKT NR. 2023.231 • 27.08.2024

VERSION GENEHMIGUNG 2 Unterhalt Bau, Betrieb und Unterhalt sind Sache der Grundeigentümerin Korporation Stiftung Ried. Der Winterdienst wird durch den Bezirk Appenzell ausgeführt.

III. Bebauung

Art. 5 Dciulinicn

l Offene Fahrzeugunterstände Die im Quartierplan bezeichnete Strassenbaulinie gilt für offene Fahrzeugunterstände. Diese müssen die Bauvorschriften von An- und Kleinbauten, unterirdischen Bauten oder Unterniveaubauten einhalten. Sie müssen sich gut in das Gelände und die bauliche Umgebung einpassen. Entsprechende Baugesuehe sind der Fachkommission Heimatschutz zur Stellungnahme vorzulegen. Die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendigen Abstände und Sichtweiten sind entsprechend den Normen und Empfehlungen der Fachorganisationen einzuhalten. Die notwendigen Näher- oder Grenzbaurechte sind privat zu regeln.

2 Anlagen Im Bereich der Strassen sind Anlagen wie Einfriedungen, Rabatten, Eingangstreppen, Stützmauern, Böschungen, Entsorgungsanlagen und Ähnliches gestattet, sofern die Sichtweiten gemäss VSS-Norm 40 273a eingehalten sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Es gelten die AbstandsVorschriften gemäss Art. 9 Abs. 2 und 3 dieses Reglements.

Art. 6 Baubereiche

l Baubereich für Hauptbauten Die Hauptbauten sind innerhalb der festgelegten Baubereiche zu erstellen.

2 Baubereich fürSammelgaragen Die festgelegten Baubereiche gelten für die bestehenden Sammelgaragen.Diese dürfen mit Ausnahme von Kleinstbauten nicht überbaut werden.

3 BaubereichfürFahrzeugabstell-

fläche Im ausgeschiedenen Baubereich ist die Erstellung einer Fahrzeugabstellfläche möglich. Die notwendige Stützkonstruktion muss von unten als geschlossene Baute in Erscheinung treten.

Art. 7 Bauvorschriften

l Bauvorschriften Es gelten folgende, von der Regelbauweise für die zweigeschossige Wohnzone abweichenden, Bauvorschriften und Bestimmungen:

FEUERSCHAUGEMEINDE APPEMZEI.I. . QUA HTI E Rf LAM „GM.GENHAMG

PROIEKT NR. 2023. '/.3l • 27.08.2024

VERSION GENEHMIGUNG Bestimmung Anzahl Vollgeschosse

Zulässiges Mass max. 3

Fassadenhöhe Hauptbauten

max. 6.0 m+HZ11

Gesamthöhe Hauptbauten

max. 10.0 m + HZ1)

Ausnutzung

frei

Erläuterungen: 11 HZ = Hähenzuschlag gemäss Art. 54 Bauverordnung

IV. Gestaltung

Art. 8 Architektonische (•iesi.altung

l Q.uartierbild Die Bauten sind so zu gestalten, dass sie sich gut in den speziellen Charakter des Riedquartiers einfügen und auf die exponierte Hanglage Rücksicht nehmen.

2 Dachgestaltung Mit Ausnahme der Sammelgaragen müssen alle Hauptbauten Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 und 45 Grad a. T. aufweisen. Die im Quartierplan bezeichnete Hauptfirstrichtung ist mit einer Toleranz von +/-10 ° einzuhalten. Dächer ab einem Ausmass von 25 m2 und einer Dachneigung unter 15 % (ca. 8.5°) sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse dienen oder mit Panels zur Energiegewinnung belegt sind. Dachflächenfenster, Solaranlagen und Dachaufbauten sind gut in die Dachlandschaft zu integrieren.

3 Fassadengestaltung Als Fassadenmaterialien sind Holz, Verputz, Faserzement, Schiefer und für Sockelgeschosse auch Sichtbeton zulässig. Glasfassaden (exkl. Fenster und Solaranlagen) sind nicht zulässig. Glänzende Materialien und grelle, grossflächig eingesetzte Farben sind zu vermeiden. Mit der Baueingabe ist ein Fassadenkonzept mit Materialangaben und Farbwahl einzureichen.

All. 9 UmgfibungSKe.si:alcunf;

l Okologie Bei der Umgebungsgestaltung ist dem ökologischen Ausgleich Rechnung zu tragen. Der private Aussenraum ist mit Ausnahme der Erschliessungs- und Sitzplatzflächen zu begrünen. Schottergärten mit Steinen als hauptsächliches Gestaltungselement sind nicht erlaubt. Für die Bepflanzung sind ausschliesslich einheimische Pflanzen zulässig. Die Gartengestaltung ist für Kleinlebewesen passierbar auszuführen.

FEUERSCHAUGEMEINDE APPENZELL . QUARTI E R PLAN „GA1.GEMHAMG II" . PROJEKT NR, 2023.231 • 27.0S.2024

VERSION GENEHMIGUNG 2 Terraingestaltung Die Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst wenig Terrainveränderungen, resp. Stützmauern und Böschungen notwendig sind. Mit Ausnahme von Einfahrtsbauwerken sind Stützmauern und künstliche Böschungssicherungen (inkl. Lebendverbauungen) auf die unbedingt erforderliche, minimale Höhe zu beschränken. Wenn sie mehr als 1.50 m sichtbare Höhe aufweisen, sind sie zu begrünen. Fremdartig wirkende Konstruktionen sind nicht gestattet. Zu Strassen, Wegen und Plätzen müssen Mauern und Böschungen einen Abstand von mindestens 30 cm einhalten.

3 Einfriedungen und Hecken Einfriedungen und Hecken gemäss kantonaler Bauverordnung müssen gegenüber Strassen, Wegen und Plätzen einen Abstand von mindestens 30 cm einhalten.

4 Umgebungsgestaltungskonzept Bei umgebungsrelevanten Bauvorhaben ist mit der Baueingabe ein detailliertes Umgebungsgestaltungs-Konzept mit Angaben zur Materialisierung, BePflanzung und Topografie einzureichen.

5 Verkehrssicherheit Die Umgebungsgestaltung (Terrain, Einfriedungen und Bepflanzung) ist insbesondere in den Kurven der Strassen und bei Ausfahrten so auszuführen, dass die Sichtweiten gemäss den geltenden Normen eingehalten sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Art. J.O St.hneeablagerung

l Allgemein Grundsätzlich sind durch die Schneeräumung auf privatem Grund entstehende Schneeablagerungen zu dulden.

V. Umwelt und Übriges Art. U l^ntwässemng l Entwässerungsanlagen Die öffentlichen Entwässerungsanlagen sind auf Kosten des Verursachers zu verlegen, falls sie durch Bauvorhaben tangiert werden und nicht überbaut werden dürfen. Das Meteorwasser ist möglichst ortsnah versickern zu lassen. Ist eine Versickerung nicht möglich, ist das anfallende Meteorwasser zu retendieren. Die Versiegelung der Vorplätze und Umgebungsflächen ist gering zu halten.

Art, 12 Hochwasserschutz l Hochwasserschutz Allfällige Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser an neuen oder bestehenden Gebäuden sind Sache der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Für Objektschutzmassnahmen gilt ein HQaoo.

FEUERSCHAUGEMEINDE APPENZELL . O.UARTI E RPLAM „GALGEMHANG U" . PROJEKT NR. 2023.231 . 27.0S.2024

VERSION GENEHMIGUNG Art. l?. K(:>lirich'i:sarnmel.stellen

l Halbunterflurbehälter Im Bereich des im Plan bezeichneten Standortes ist Platz für die Erstellung eines öffentlich zugänglichen Halbunterflurbehälters freizuhalten. Der benötigte Boden ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Festlegung des genauen Standortes ist mit der A-Region abzugleichen. Der Halbunterflurbehälter darf bis l Meter an die Strasse erstellt werden. Vorbehalten bleiben die einzuhaltenden Sichtweiten und Abstände zur Strassenverzweigung. Die ErStellung erfolgt durch das kantonale Amt für Umwelt.

VI. Schlussbestimmungen

1 altro articolo

Art. 14 Kosten

l Quartierplan Die Kosten der Quartierplan-Revision werden je zur Hälfte von der Feuerschaugemeinde Appenzell und der Grundeigentümerin Korporation Stiftung Ried getragen.

Art. 1.5 Aufhebung bestehender Ouartierplan l Aufhebung bestehender Quartierplan Der bisher gültige Quartierplan «Galgenhang" vom 6. Januar 1987 wird aufgehoben.

2 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt nach Erlass durch die Feuerschaugemeinde mit der Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.

FEUERSCHAUGEMEIMDE APPENZELL . QUART l E R PLAN „GALGEMHANG U" • PROJEKT NR. 2023.231 • 27.0S.2024

VERSION GENEHMIGUNG

Hersche Ingenieure AG

9050 Appenzell Rinkenbach 12 Telefon 071 788 06 29 [email protected]

9056 Gais Rhänstrasse l

Telefon 071 791 00 90 [email protected]

9413 Oberegg Dorfstrasse 20

Telefon 071 898 80 52 [email protected] 9000 St. Gallen Wassergasse 18

Telefon 071 226 65 70 [email protected] www.herscheing.ch

8 FEUERSCHAUGEMEINDE APPEMZELL • O.UARTI E R P LAN „GALGENHAMG U" . PROIEKT NR. 2023.231 . 27.08.2024