Quartierplan "Schnetzlers", Bezirk Schwende-Rüte

Piano d'utilizzazione speciale · Appenzello Interno

Documento

Numero
530/25
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Cantone
Appenzello Interno
Livello
Distretto
Approvato da
Standeskommission
Approvato
17 giu 2025
In vigore dal
17 giu 2025

Carta

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Quartierplan Schnetzlers 16.06.2025.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Quartierplan Schnetzlers 16.06.2025.pdf

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5

Rasen > Pe H

Projekt 187.1.001.00 aM 24 danıar 202422. Novambar 2024.

Quartierplan Schnetzlers 1:500

Beschlosson durch den Baikaratam: 2.Apni 2024

De monrede Kaupkuın De äihende Haztmam DE OMenticheufagevam: MAMI Mi: 2.Mal2026

Dem fake Rfrendmutentltvom: 3Apriäze Da: 28 i22e Genehmigt durch die Standeskommilon m: / Au..4027 de Lardanmam Et

En npr AG

Mostra tutto il testo

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zo, Ceonbae an Ss Schon

Fostegungen

Ungrenzung Plangstet Bauberech2 Vlgeschosse

Baubernich 3 Valgeschosse

Bauberech Einnausung Tifgaragenrampe, Baubersichunereische Baus Haupistichung

Hauszugarg,

ooo

Notzuahrt Zu und Wet En-uns Aust Tegarage. (ereische Parkitze Besucher Wendepaz

Velaostepitz.

entungspunkt iegveindung

Umgebungsberich

Kindersitz, Bogegrungsberich Ertorgungssiole prat

Hochstanmbaun neu

‚oe|je]teoo: x:

Hören Torinaroassıng Hinweise

Baus sten, gemäss AV Daten

| Verehrsnacne estanen, gamass AU Daten

Genassaroten ostohond, gemass AV Daten

Genasseraum Gemäss Gewässerauminen Poppebach, von 1. Januar 2024.

Fraatazone gemass Zunenpian

Honeninie,

Hohanbezugspunkt Bosienend, gemass AVDaten

Reglement

Bezirk Schwende-Rüte

Kanton Appenzell Innerrhoden

24. Januar 2024 / 22. November 2024

Projekt Nr. 157. 1. 001

Quartierplan Schnetzlers

Reglement Beschlossen durch den Bezirksrat am: 2. April 2024

DerregierendeHauptmann

Derstillstehende Hauptmann

%^%-^ Öffentlicheaufgelegt vom: 24. April 2024

bis: 23. Mai 2024

Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 24. April 2024

Gyfeypigt durch die Standeskommission am

bis: 23. Mai 2024

: .^. ^u^'^r Schreiber

'rende Landammann

ERRRauroplaner AG Teufener Strasse 19 l 9001 St. Gallen l

»

T

+41 (0)71 2276262 l info@err. ch

www.err. ch

Bezirk Schwende-Rüte| Quartierplan Schnetzlers ] Reglement

A.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1

Das Reglement gilt fürdas im Situationsplan umgrenzte Plangebiet.

2 Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baugesetzes, der Bauverordnung und des übrigen Rechts.

Art. 2 Verbindlichkeit

1 Verbindlichsind alle im Quartierplan bezeichneten Festlegungen und die Bestimmungen dieses Reglements. Das Richtprojekt «Uberbauung Schnetzlers» von der GOA GmbH, Zürich, und der HTS Architekten AG, Cham, vom 22. November

2024 hat bezüglichAusrichtung, Proportionen, Geschossigkeitder Bauten sowie bezüglich Aussenraumgestaltung verbindlichen Charakter. Der Bericht dient der Erläuterung des Quartierplanes.

Art. 3 Zweck

1

Der Quartierplan bezweckt: eine ortsbaulich eingepasste und qualitätsvolle Uberbauung; eine flächensparende Erschliessung und Parkierung; eine hochwertige Freiraumgestaltung; die Schaffung eines attraktiven Siedlungsrandes; die geordnete Etappierung der Uberbauung.

Art. 4 Etappierung

1

Die Bauherrschaft verpflichtet sich, das Richtprojekt in maximal drei Bauetap-

pen auszuführen. Die in Art. 6 dieses Reglements festgelegten Etappen 1, 2 und 3 legen die einzelnen Uberbauungsschrittefest. 2 Zusammen mit den Hauptbautenjeder Etappe sind auch die zugehörigenAbStellplätze, die Aussenräumeund die Umgebungsgestaltung (inkl. Pflanzungder Hochstammbäume) zu erstellen.

3

Mit der ersten Etappe ist die neue Erschliessungsstrassemit der neuen Brücke,

der Kinderspielplatz sowie die komplette Tiefgarage zu erstellen und die bestehende Baute Gebäudenummer 164 auf der Parzelle Nr. 167 sowie die bestehende Brücke zurückzubauen.

4

Mit der dritten Etappe ist die bestehende Baute Gebäudenummer1363 aufder

Parzelle Nr. 2269 zurückzubauen.

Seite 1

Seite 2

Bezirk Schwende-Rüte | Quartierplan Schnetzlers | Reglement

B.

Uberbauungsbestimmungen

Art. 5 Baubereiche

1

Die Baubereiche umfassen den bebaubaren Bereich, der abweichend von den

Abstandsvorschriften der Bauverordnung festgelegt wird. Ausserhalb der definierten Baubereiche dürfen, mit Ausnahme der zulässigen Bauten und Anlagen inner-

halb der Begegnungsbereiche(gedeckte Veloabstellplätze, Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, Beschattungsmöglichkeitenetc. ), keine neuen Bauten erstellt werden.

Art. 6 Bauvorschriften

1 Die nachfolgenden Festlegungen ersetzen fürdie Baubereiche 1-10 die entsprechenden Vorschriften überdie Regelbauweisegemäss Bauverordnung:

Baubereiche

2

1

. . . . . 3,..

4

5

Gesamthöhe maximal

7

6

Maximal zulässige 4'335 m2

anrechenbare Geschossflächen1

3

2

1

Etappe

8

9

269m2

1'361 m2

13. 0m l

12. 5m

12. 0m l 13.0 m

12. 5m

12. 0m

10. 5m

ZTH"

9. 7m |

9. 5m

9. 5m |

9.7 m

9. 5m

9. 5m l

7. 0m

9. 5m |

3l

3

3

3

3

2

3l

6

3

i. . . . . . . . . .6

6

1

543m2

m

13. 0m

7.0 m

9. 7m

3

2

3

6

4

3

Traufseitige Fassadenhöhe maximal

Anzahl Vollgeschösse maximal Minimale Anzahl Wohneinheiten

ZulässigkeitAusbau Dach- und

Attikageschosse

Art. 7 6

nicht zulässig

zulässig

nicht

nicht

zulässig

zulässig

Baubereich unterirdische Bauten

1

Der Baubereich unterirdische Bauten legt die maximale horizontaleAusdeh-

nung für unterirdische Bauten fest.

Art. 8 10

Baubereich Einhausung Tiefgaragenrampe

1 Der Baubereich Einhausung Tiefgaragenrampe legt die maximale horizontale Ausdehnung für die Einhausung der Tiefgaragenrampe fest. 2 Die maximal zulässigeGesamthöhebeträgt4. 5 m und die maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe3.0 m.

' anrechenbareGeschossflache nach Art. S7a BauV (700. 010)

^^"

Bezirk Schwende-Rüte | Quartierplan Schnetzlers | Reglement

C.

Erschliessung

Art. 9 Erschliessung

1

Die Erschliessung hat ab der Pöppelstrasse zu erfolgen.

2 Die Zu- und Wegfahrtzum Plangebiet ist auf den massgebenden Begegnungsfall (Personenwagen - Lastwagen) mit einer Breite von mindestens 5. 5 m auszulegen. Die Verschiebung/Anpassung der bestehenden Zu- und Wegfahrt an die im Plan bezeichnete Stelle ist frühzeitigmit dem Bau- und Umweltdepartement respektive dem Landesbauamt abzusprechen. Die Sichtzonen nach derVSS-Norm 40 273a sind einzuhalten. Nach kompletter Bebauung des Gebiets (alle drei Etappen abgeschlossen) wird die Erschliessungsstrasse durch die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 1926 fertiggestellt und unentgeltlich in das Eigentum des Bezirks Schwende-Rüteübergeben. 3

Für den Baubereich 7 und die oberirdischen Autoabstellplätzen ist an der fest-

gelegten Stelle eine Zufahrt zu erstellen und auf den massgebenden Begegnungsfall (Personenwagen - Personenwagen) mit einer Breite von mindestens 5. 0 m auszulegen. 4 An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein Wendeplatz für einen 11 m-Lastwagen zu erstellen.

5

Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der im Plan bezeichneten Stelle an-

zuordnen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist

zu gewährleisten.

6 Eine allfälligeVerlegung der bestehenden Brunnenleitung im Zusammenhang mit der Überbauung des Quartierplangebietes geht zulasten der Bauherrschaft.

Art. 10 Abstellplätze für Motorfahrzeuge

1 Die Autoabstellplätzefürdie Bewohnerinnen und Bewohnersind, mit Ausnähmeder Abstellplätze der Bewohnerinnen und Bewohnerdes Baubereichs7 unterirdisch in einer Tiefgarageanzuordnen. Pro Wohneinheitdürfen maximalzwei Autoabstellplätzeerstellt werden. DieAutoabstellplätze in der Tiefgaragesind so vorzubereiten, dass ein Anschluss für die Betankung eines Elektrofahrzeuges möglich ist (Grundinstallation ohne Ladestation).

2

Die Autoabstellplätzefür Besucherinnen und Besuchersowie fürdie Bewohne-

rinnen und Bewohnerdes Baubereichs 7 sind oberirdisch an den im Plan bezeich-

neten Stellen anzuordnen. Insgesamtdürfenoberirdisch maximal zehnAutoabstellplatze erstellt werden.

3

Mindestenszwei Autoabstellplätzefürdie Bewohnenden und ein Autoabstell-

platz für die Besuchenden sind behindertengerecht zu erstellen.

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Bezirk Schwende-Rüte | Quartierplan Schnetzlers | Reglement

Art. 11 Seite 4

Veloabstellplätze 1

Die Anzahl der zu erstellenden Veloabstellplätze richtet sich nach der VSS-

Norm 40 065. Ungefähr30 % der Veloabstellplätzesind als Kurzzeitparkplätzeund 70 % als Langzeitparkplätze anzubieten. 2

Für die Kurzzeitparkierenden sind an den bezeichneten Stellen innerhalb der

BegegnungsbereicheoberirdischVeloabstellplätzebereitzustellen. 3

Die Veloabstellplätze für Langzeitparkierende sowie Abstellplätze für Anhänger

und Kinderwagensind in separaten, abschliessbarenVeloräumen in den Erdgeschössen oder im Untergeschoss bereitzustellen.

Art. 12 Richtungspunkte Wegverbindung

1

DieWegverbindungenmüssen als eingekieste oder begrünteFusswege mit ei-

ner Breite von mindestens 1 . 5 m ausgestattet werden.

2

DieWegverbindungensind öffentlichzugänglichund hindernisfreizu gestalten.

Die Kosten für den Unterhalt werden von der Eigentümerschaft getragen.

15 altri articoli

Art. 13 Notzufahrt

1

Für die Zufahrt der Schutz- und Rettungsfahrzeuge zu den Baubereichen ist

entlang der im Plan bezeichneten Stelle ein Korridor mit einer Breite von 3. 5 m und einer Höhevon 4. 0 m freizuhalten. Der Korridor hat die zum Zeitpunkt der Bauge-

sucheingabeerforderlichen Traglasten für Rettungsfahrzeugezu gewährleisten.

D.

Freiraum

Art. 14 Umgebungsplan

1 Mit dem Baugesuch ist pro Etappe ein detaillierter Umgebungsplan (inkl. Pflanzund Pflegeplan) sowie ein Freiraumbeschrieb zur Genehmigung einzureichen. Der Umgebungsplan muss insbesondere Aussagen zu folgenden Themen enthalten: Bauten und Anlagen (Mauern, Treppen, Zäuneetc.) Terraingestaltung (Höhenkoten, Gefalle etc.)

Erschliessung und Parkierung (Anordnung, Dimensionierung, Sichtzonen etc.; Flächen (Belagsart, Nutzung etc.)

Begrünung(Art von Pflanz-und Ansaatflächenetc.) Gehölze (Pflanzungen, Artnamen etc.) Biodiversitätsfördernde Flächen und Strukturen

Ausstattung

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Bezirk Schwende-Rüte| Quartierplan Schnetzlers ! Reglement

2 Nach der Erstellung des Freiraums ist die fachgerechte Pflege und der Unterhalt durch die Eigentümerschaftsicherzustellen.

Art. 15 Umgebungsbereich

1 Der Umgebungsbereich ist mit Ausnahme der festgelegten Erschliessungsstrasse, der Wendeanlage und der oberirdischen Autoabstellplätze ein autofreier Aufenthalts- und Begegnungsbereich für die Bewohnerinnen und Bewohner. Er ist als differenzierter Freiraum optisch ansprechend und mit einer hohen Aufenthaltsqualitätauszugestalten sowie angemessen zu begrünen.

2 Abgesehenvon den festgelegten Spiel- und Begegnungsbereichensowieden Wegverbindungen ist der gesamte Raum zwischen den Gebäuden als ökologisch wertvolles, extensives Wiesland zu unterhalten. Das Errichten von Einfriedungen oder privaten Gärten ist nicht zulässig.

Art. 16 Begegnungsbereich und Kinderspielplatz

1 Innerhalbder Begegnungsbereichesind gemeinschaftlicheSpiel- und Begegnungsflächen bereitzustellen, attraktiv auszugestalten und zweckmässig mit Spielgeraten, Sitzgelegenheiten und Beschattungsmöglichkeitenauszustatten. 2 An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein Kinderspielplatz zu errichten. Der Unterhalt ist durch die Eigentümerschaft sicherzustellen.

Art. 17 Bodenversieglung

1

Die Versiegelung des Bodens ist auf das betrieblich und technisch notwendige

Mass zu reduzieren. Die oberirdischen Parkierungsflächen sowie die Spiel- und Begegnungsbereiche sind mit einem sickerfähigen Belag auszustatten.

Art. 18 Bepflanzung

1

An den bezeichneten Standorten sind Hochstammbäumezu pflanzen. Die

Standorte der Bäumesind richtungsgebend. Es ist mindestens die im Plan festgelegte Anzahl Bäume zu pflanzen.

2

Bei der Bepflanzung sind standortgerechte, einheimischeArten zu verwenden.

3

Die Bäumesind durch die Eigentümerschaftder Parzelle Nr. 1926 zu pflanzen

und zu unterhalten.

Art. 19 Terrainanpassung

1 Innerhalbder Umgrenzung des Plangebieteswird das massgebendeTerrain gemässden im Quartierplan rot eingetragenen neuen Höhenlinienfestgelegt. 2

Geländeübergängesind harmonischauszuführen.Stützmauernsind im Plange-

biet nicht zulässig.

Seite 5

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E.

Gestaltung

Art. 20 Architektonische Gestaltung

1 Die Überbauungist architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebungeine hohe ortsbauliche und architektonische Qualität erzielt wird. Zusätzlich gelten die Anforderungen von

Art. 65

des Baugesetzes. Vor dem Baubewilligungsverfahrenist der Fachkommission Heimatschutz ein Material- und Farbkonzept mit entsprechender Fassadenbemusterung zur Genehmigung einzureichen.

2

Die hlauseingängezu den Hauptbauten sind aufden im Plan definierten Fassa-

denseiten anzuordnen.

Art. 21 Dachgestaltung

1

Sämtliche Hauptbauten sowiedie EinhausungderTiefgaragenrampesind mit

einem Satteldach mit Ziegel oder Eternit auszustatten. 2

Die Satteldächer der Hauptbauten sind gemäss den im Plan bezeichneten First-

richtungen zu erstellen und haben eine Dachneigung von mindestens 15° aufzuweisen. Zweidrittel der Bauten haben eine Dachneigung von mindestens 20° aufeuweisen.

3

Technisch notwendigeAufbauten sind aufein Minimum zu beschränken. Dach-

fenster, Dacheinschnitte und -aufbauten sind nicht zulässig.

4 Anlagen zur Nutzungvon Solarenergie (Sonnenkollektoren oder Fotovoltaikanlagen) sind vollflächig in die Dächer zu integrieren (Indachmontage).

Art. 22 Fassadengestaltung

1

Vor- und rückspringendeGebäudeteilesind mit Ausnahme der Dachvorsprünge

und Vordächer über Zugängen und Fenstern nicht zulässig.

2

Die Fassadender Hauptbauten sowie der Einhausungder Tiefgaragenrampe

sind mit hlolz zu verkleiden.

3

Die Loggiensind einheitlichauszugestaltenund architektonischin die Hauptkör-

per mit identischen Architekturelementen zu integrieren. Die Ausstattung der Log-

gien mit einemWind-oder Sichtschutzhat nacheinem einheitlichen Konzeptzu erfolgen. Die permanente Verglasung ist nur an der kürzeren Seite der Loggien zulässig.

4

Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sind baulich und gestalterisch gut in die

Fassaden zu integrieren.

Seite 6

Bezirk Schwende-Rüte | Quartierplan Schnetzlers | Reglement

F.

Umwelt

Art. 23 Energie

1 DerWärmebedarfder Hauptbauten ist zu 100 % mit erneuerbaren Energieträgern zu decken. Der Nachweis ist mit dem Baubewilligungsgesuch zu erbringen.

Art. 24 Entwässerung

1 Meteorwasserist wo möglich und sinnvoll flächigversickern und verdunsten zu lassen. Hartbeläge sollten über die Schultern in den Umgebungsbereich entwässert werden. Wo diese Massnahmen nicht ausreichen, sind Retentionsmassnahmen und oberflächlicheVersickerungsanlagenzu planen.

2 Mit dem Baubewilligungsgesuchist ein umfassendes Entwässerungskonzept einzureichen, das die vorgesehenen Retentions- und Versickerungsmassnahmen sowie die geplante Entwässerung enthält. 3

Massnahmen zum Schutz vor Oberflächenwasser sind im Baubewilligungsver-

fahren nachzuweisen.

Art. 25 Entsorgung

1

An der im Plan bezeichneten Entsorgungsstelle privat ist durch die Eigentümer-

schaft der Parzelle Nr. 1926 ein Halb-Unterflurbehälter zu erstellen. Der Bezirk

Schwende-Rütekann von der Erstellungspflicht befreien, wenn ausserhalb des Planungsgebietes eine öffentliche Entsorgungsstelle zur Verfügung steht.

Art. 26 Lichtemissionen

1 Aussenraumbeleuchtungen dürfendie Umgebung nicht übermässigbeeinträchtigen. Beleuchtungsanlagensind in ihrer Intensitätund Beleuchtungsstärkeauf das notwendige Mass zu beschränken.Als Richtlinie gilt die Norm SIA491 «Vermeidüng unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum».

Seite 7

Genehmigung

KANTON

j APPENZELL INNERRHODEN

\

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 17. Juni 2025 (Nr. 530/25)

Genehmigung I Quartierplan Schnetzlers, Bezirk Schwende-Rüte Bezirksrat Schwende-Rüte I Bau- und Umweltdepartement

A.

Tatsächliches

(...) B.

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Erwägungen

(... ) C.

Beschluss

Die Standeskommission genehmigt den Quartierplan «Schnetzlers». Im Auftrage von Landamm Der

und Standeskommission hreiber:

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Al 013.11-24-1313761

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