Kantonsstrasse Nr. 4.3

Linee d'arretramento stradali speciali · Appenzello Esterno

Documento

Tipo
Linee d'arretramento stradali speciali
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Cantone
Autorità
Tiefbauamt
Approvato da
Departement
In vigore dal
19 nov 2021

Carta

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File

AR45_GE_Kantonsstrasse Nr. 4.3, Bahnhofkreisel-Waisenhausstrasse.pdfApri in una nuova scheda

Testo

~ Appenzell Ausserrhoden

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Departement Bau und Volkswirtschaft

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 51 Fax +41 71 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Dölf Biasotto Landammann

Herisau, 19. November 2021

Kantonsstrasse Nr. 4.3, Güterstrasse, Herisau, Bahnhofkreisel- Waisenhausstrasse, km 0.170- km 0.616, Strassenausbau/Gestaltung, P 1183; Genehmigung Projekt

)

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A.

Ausgangslage

Das Bahnhofareal in Herisau ist aktuell das wichtigste Entwicklungsgebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden . Zentrales Element ist die Umgestaltung und Aufwertung des Bahnhofplatzes zu einer modernen, multimodalen Verkehrsdrehscheibe mit einem neuen Bushof. Mit Beschluss vom 7. Mai 2019 hat der Regierungsrat das Bauprojekt Nr. 1592 für die Gesamterneuerung der Kantonsstrasse Nr. 5, (4.1/4.2/4.3) Mühlestrasse, Kreuzung Bahnhofstrasse, Herisau, km 0.000-0.253, genehmigt. Es schliesst direkt an das vorliegende Projekt an (im Plan unten auf der linken Seite grün markiert) . Mit Beschluss vom 11 . Mai 2021 hat der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderats Herisau den Teilrichtplan Bahnhof, den Teilzonenplan Bahnhof sowie die Teilrevision des Baureglements genehmigt. Die Kantonsstrasse Nr. 4.3, Güterstrasse, ist gernäss Verzeichnis der Kantonsstrassen (bGS 731.111.2) als Lokalverbindungsstrasse klassiert. Die Strasse ist ein wichtiger Bestandteil des Entwicklungsgebiets rund um den Bahnhof. Die Fahrbahn teilt das Bahnhofareal in einen nördlichen Teil mit dem Bahnhof der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) und ein südliches Areal mit dem Bahnhof der Appenzeller Bahnen AG (AB) . Südlich direkt angrenzend liegt auch der geplante Bushof. Das Projekt Strassenausbau/Gestaltung Güterstrasse beinhaltet zwei Teilprojekte. Das 212 m lange Teilprojekt Güterstrasse West grenzt an das Projekt Kreuzung Bahnhofstrasse und erstreckt sich über die gesamte Länge des geplanten Bushofs. Das Teilprojekt Güterstrasse Ost weist eine Länge von 235 m aus und endet bei der Einmündung Waisenhausstrasse . .t-er-s-tr-a-ss_e_W __e_s_t:_2_1_2_m -. L-----------------~ ,r -G-O-

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Die Unterteilung des Projekts wird damit begründet, dass der Abschnitt West als Bestandteil des kommunalen Projekts "Bahnhofplatz mit Bushof' zu betrachten ist. ln Bezug auf die Gestaltung/Materialisierung wird die Fahrbahn dem übrigen Strassenraum angepasst. Der bauliche Zustand des 447 m langen Strassenabschnitts ist ungenügend . Die Restnutzungsdauer ist gering . Eine Weiterverwendung einzelner Anlageteile macht keinen Sinn . Die Beläge, die Fundationsschicht, die Randabschlüsse und auch die Entwässerungsanlagen müssen ersetzt werden . Das kommunale Projekt Bahnhofplatz und Bushof ist im Massnahmenbericht des Agglomerationsprogramms St.Gallen- Bodensee, 3. Generation , aufgelistet. Das Projekt mit der Massnahmennummer 6.3 weist in der Leistungsvereinbarung anrechenbare Kosen von Fr. 45.0 Mio. aus. Das Teilprojekt Güterstrasse West ist Be-

)

standteil der obgenannten Massnahme Nr. 6.3. Es wird ein Bundesbeitrag beantragt. Das Projekt ist im 3. Kantonalen Strassenbau- und Investitionsprogramm 2019- 2022 enthalten.

B.

Erwägungen

1.

Zielsetzung

Die Kantonsstrasseninfrastruktur am Bahnhof ist zukunftsgerichtet umzubauen. Der Transitverkehr soll deutlich reduziert werden . Die Güterstrasse soll zu einer Tieftempozone werden und so eine vielfältige Nutzung der öffentlichen Flächen ermöglichen. Damit sollen sich die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität erhöhen . Die Neuanlage basiert auf dem Projekt Bahnhofplatz mit Bushof. Der Strassenkörper, die Entwässerung und die Beläge sollen erneuert werden . Beim Teilprojekt West sind die hohen Anforderungen an die Verkehrslasten und eine zeitgernässe Gestaltung bei der Materialisierung zu berücksichtigen.

) Rund um den Bahnhof Herisau arbeiten verschiedene Planer an zahlreichen Teilprojekten . Damit sichergestellt werden kann , dass sämtliche Projekte in Lage und Höhe zusammenpassen , muss die Planauflage beider Teilprojekte jetzt erfolgen. Die neuen Fahrbahnkoten der Güterstrasse zwischen dem geplanten Kreisel und der Einmündung Waisenhausstrasse sollen als geometrische Referenz für sämtliche Teilprojekte dienen . Das führt letztendlich zu mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten.

2.

Projekterläuterung

Güterstrasse West: Der Kantonsstrassenabschnitt wurde in das Gemeindeprojekt Bushof/Bahnhofplatz integriert. Die Gestalter schufen so eine Platzsituation. Die Fahrbahn soll sich optisch möglichst nicht von den übrigen Flächen abheben. Als prägendes Gestaltungselement wurde ein Betonbelag gewählt. Güterstrasse Ost: Beim Abschnitt Ost handelt es sich um ein herkömmliches Strassenbauprojekt mit Asphaltbelag und seitlichen Gehwegen . Die Anschlaghöhe wird durchwegs auf 3 cm reduziert.

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Die intensive Nutzung des Bahnareals bedingt, dass sich alle Verkehrsteilnehmer vorsichtig verhalten und so Unfälle verhindert werden . Das Tiefbauamt hat über die geplante Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau ein Road Safety Audit erstellen lassen . Das Projekt führt gernäss Bericht zu einem Sicherheitsgewinn . Es zeigt sich, dass die vielen Nutzungen wie Parkfelder, Bushof, Fussgängerquerungen oder Gestaltungselemente eine Reduktion der Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse bedingen. Für die Temporeduktion ist eine Verkehrsanordnung gestützt auf Artikel 108 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741 .21) erforderlich . Das separate Verfahren wird zeitgleich publiziert. Weitere technische Details sind dem Projektdossier zu entnehmen.

)

3.

Landerwerb

Im Landerwerbsplan sind die für den Ausbau zu erwerbenden Flächen ersichtlich . Beim Abschnitt Ost sind die Verträge unterzeichnet, der Mutationsplan erstellt und die Auszahlungen veranlasst. Beim Abschnitt West ist der Vertrag ebenfalls allseitig unterzeichnet und die Mutation ist in Vorbereitung . Ein allfälliges Enteignungsverfahren nach Enteignungsgesetz (bGS 711 .1) entfällt. 4.

Baulinien

Gernäss des genehmigten Teilzonenplans Bahnhof besteht im südöstlichen Teil der Parzelle GB-Nr. 760 keine Quartierplanpflicht Dort soll das neue Busdepot entstehen , welches aufgrund der Anzahl zu garagierender Busse auf einen reduzierten Strassenabstand angewiesen ist. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer ausreichend dimensionierten zentral gelegenen Busgarage. in Zusammenarbeit mit den AB und der Regiobus AG ist ein entsprechender Baulinienplan entlang der Kantonsstrasse ausgearbeitet worden . Auch für die Parz. GB-Nr. 2139 der Post Immobilien AG gilt keine Quartierplanpflicht Im Rahmen der Arealentwicklung und der Landerwerbsverhandlungen wurde die zukünftige Nutzung der Parzelle vorgespurt und ist )

durch eine entsprechende Baulinie entlang der Kantonsstrasse zu sichern. Gestützt auf Art. 63 Strassengesetz (StrG ; bGS 731 .11) kann das Departement Bau und Volkswirtschaft Baulinienpläne entlang von Kantonsstrassen erlassen. Der entsprechenden Baulinienplan liegt dem Dossier bei (Pianbeilage 11, Nr. P 1183/38) und soll mit dem Strassenbauprojekt genehmigt und aufgelegt werden . 5.

Beleuchtung

Die Standorte der Kandelaber sind im Signalisations- und Markierungsplan ersichtlich. Die Konzeption und die Genehmigung der Beleuchtung erfolgte mit dem Projekt Bahnhofplatz mit Bushof durch die Gemeinde. 6.

Lärm

Heute befinden sich im Projektperimeter zwei Gebäude südlich der Kantonsstrasse mit einer geringen Überschreitung des Immissionsgrenzwerts. Die beiden Gebäude werden im Zuge der Arealentwicklung abgebrochen . Bei den übrigen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen werden die Immissionsgrenzwerte eingehalten . Mit dem Umbau der Güterstrasse werden diese Gebäude keine Zunahme der Strassenlärmimmissionen

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erfahren. Die Zunahme der Emissionen infolge der Materialisierung wird durch die Temporeduktion und die angestrebte Abnahme des Transitverkehrs neutralisiert. 7.

Abgabe der Güterstrass an die Gemeinde Herisau

Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist es zweckmässig , diejenigen Bestandteile des Kantonsstrassennetzes, welche der Zielsetzung des Strassengesetzes nicht oder nur in untergeordnetem Mass entsprechen , an die Gemeinden abzugeben . Im Kantonalen Richtplan und auch im Entwicklungskonzept wird auf die Übergabe der Güterstrasse an die Gemeinde Herisau hingewiesen . Die Güterstrasse erfüllt mit der Arealentwicklung am Bahnhof Herisau und der damit verbundenen Errichtung einer Tieftempozone den Zweck einer Kantonsstrasse nicht mehr. Gernäss Art. 9 StrG entscheidet der Regierungsrat bzw. der Gemeinderat über die Übernahme und

)

Abgabe von Strassen zwischen Kanton und Gemeinden. Das separate Verfahren wurde lanciert. Es ist beabsichtigt, dass die Abgabe der Strasse im Anschluss an die Planauflage im 1. Quartal des Jahres 2022 erfolgt. 8.

Ausführung

Die Realisierung des Teilprojekts Güterstrasse West erfolgt koordiniert mit dem Neubau des Bushofprojekts. Mit dem Strassenausbau kann gestartet werden, wenn die Bauarbeiten beim Knoten Bahnhofstrasse-Mühlestrasse-Güterstrasse abgeschlossen sind . Die Realisierung erfolgt somit voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025. Das Teilprojekt Güterstrasse Ost wird in einer späteren Phase realisiert. Der Ausführungszeitpunkt ist noch offen . Voraussichtlich wird mit dem Ausbau der Strasse zugewartet, bis die geplanten Baukörper auf dem Abschnitt Ost erstellt sind.

)

C.

Finanzielle Auswirkungen

Gernäss Technischem Bericht vom 15. November 2021 umfasst der Kostenvoranschlag für beide Abschnitte der Güterstrasse Gesamtkosten von Fr. 3'850'000.- Diese unterteilen sich in Fr. 1'625'000.- für den Teil West und Fr. 2'225'000.- für den Teil Ost. Weil die Güterstrasse vor der Umsetzung der Baumassnahmen an die Gemeinde Herisau abgetreten werden soll , erfolgt vorliegend keine Kreditgenehmigung . Es wird vielmehr gestützt auf Art. 9 Abs . 2 StrG eine Entschädigung an die Gemeinde Herisau fällig . Diese Entschädigung wird vom Regierungsrat mit dem Beschluss zur Abgabe der Strasse festgelegt. Gleichzeitig wird ein entsprechender Kreditbeschluss gefasst werden.

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D.

Ergebnisse des Mitberichtsverfahrens

KTK Die Kantonale Tiefbaukommission hat das Bauprojekt an der Sitzung vom 7. Mai 2021 verabschiedet. Gemeinde Herisau

Der Gemeinderat Herisau hat dem Projekt mit Schreiben vom 31. August 2018 zugestimmt. Mit Beschluss vom 26 . Oktober 2021 hat der Gemeinderat sein auf das vorliegende Projekt abgestimmte kommunale Vorhaben Bahnhofplatz mit Bushof genehmigt. Betroffene Grundeigentümer

)

Die betroffenen Grundeigentümer sind über das Projekt informiert und haben über die Genehmigung der Landerwerbsverträge ihre Zustimmung indirekt bereits gegeben.

E.

1.

Beschluss des Departementes Bau und Volkswirtschaft

Das Bauprojekt Nr. 1183 vom 15. November 2021 für den Strassenausbau und die Gestaltung der Kantonsstrasse Nr. 4.3, Güterstrasse, auf dem Teilstück Bahnhofkreisei-Waisenhausstrasse, km 0.170-0.616 , inkl. des Baulinienplans (Pianbeilage 11 , Nr. P 1183/38), wird genehmigt.

2.

Das Tiefbauamt wird ermächtigt, das öffentliche Auflageverfahren für das Projekt durchzuführen . Die zeitliche Koordination mit dem kommunalen Projekt Bahnhofplatz mit Bushof ist sicherzustellen .

3.

Mitteilung an:

Tiefbauamt Fachsteile öV Amt für Finanzen, Abteilung Betriebliches Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung Gemeinde Herisau Finanzkontrolle

Versandt am:

2 2. Nov. 2021

I)~ Dölf Biasotto

0 Ka, Gever 2020 - 0765

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