Planungszonen Erlass
Zona di pianificazione · Wolfhalden
Documento
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Wolfhalden
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Gemeinderat
- Adottato
- 6 nov 2018
- In vigore dal
- 22 nov 2018
Carta
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File
CH76_17_GRB_Planungszonen 2018.pdfApri in una nuova scheda
Testo
·~ Wolfhalden ~
mit Weith lic~
Gemeinderat
Datum Zuständig Telefon E-Mail
13. November 2018 Marco Stübi 07189882 70 [email protected]
Gemeinderatsbeschluss vom 6. November 2018 Erlass einer Planungszone nach A.r:t. 54 ff. des Baugesetzes , Grundstücke Nrn. 44, 45, 46,47, 191 , 280, 335,365, 372,521,524,529,718,805, 825, 925,' 954, 955, 983, 1024, ·1026, 1037, 1081, 1181, 1205, 1289, 1364, 1521, 1548,1564 . Sehr geehrte/r Grundeigentümer/in sie sind Eigentümer/in der Parzelle/n Nr(n). , welche vom eing~ngs erwähnten Beschluss (Erlass einer Planungszone) .betroffen ist/sind. · Der Gemeinde.rat Wolfhalden hat an der Sitzung vom 6. November 2018 in Anwendung von Art. 54 ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1 Baugesetz; BauG) den Erlass einer Planungszone für folgende Grundstücke oder Teilgrundstücke·gemäss dem Plan «Perimeter Planungszone» beschlossen: ·Parzellennummern: 44, 45, 46; 47, 191 , 2ao, 335, 365,. 372, 521, 524, 529, 718, 805, 825,
925,954! 955, 983,1024, 1026, 1037, 1081, 1181,1205, 1289,1364, 1521, 1548,1564 Gemäss dem revidierten· kantonalen Richtplan verfügt die 'Gemeinde Wolfhalden über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 2 ha auszuzonen. Das kantonale Departement Bau und Volkswirtschaf t hat im März 2018 die Gemeinderäte der Gemeinden mit zu grossen Bauzonen angewiesen, alle Grundstücke, bei denen es nicht zum Vornherein ausgeschlossen erscheint, dass sie bei der Zonenplanrevision dem Nichtbaugebiet zugewiesen werden, bis spätestens am 31. Dezember 20f8 mit einer kommunalen Planungszone nach Art. 55 Abs. 1 lit. a BauG zu belegen. Die Planungszone umfasst jedoch auch Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone geprüft wird u_nd bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung .der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der 'Planungszone darf nichts unternommen werden, wa$ eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen würde. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs . 1 BauG).
Gemeinde Wollhalden, Dorf 36, 9427 Wollhalden, T 071 898 82 82, F 071 898 82 72, www.wolfhalden.ch
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Die Pla_nungszone tritt mit öffentlicher Bekanntmachung am 16. November 2018 in Kraft und · wird für die Dauer von 3 Jahren angeordnet. Eine Verlängerung nach Art. 55 Abs. 2 BauG bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis ·zum lnkrc:1fttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG). Der Erlass und der Perimete·r der Planungszone kann vom 22. November 2018 bis 21. Dezember 2018 auf der Gemeindekanzlei, Dorf 36, eingesehen werden . . Während der Auflagefrist kann gegen den Erlass der Planungszone bei ·der Gemeindekanzlei zuhanden des Gemeinderates, Dorf 36, 9427 Wolfhalden , schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG). Die Einsprache rnuss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Allfällige Einsprachen und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG).
Der Gemeinderat möchte die betroffenen Grundeigentümer gerne zu einer Informationsveranstaltung einladen. Diese findet am Dienstag,· 27. November 2018, 20.00 Uhr, im ehemaligen Theoriesaal der Feuerwehr (oberhalb Volg), Dorf 37, statt. Der Gemeinderat, Vertreter des kantonalen Amts für Raumplanung sowie der ERR Raumplaner AG werden über das weitere Vorgehen informieren und allfällige Fragen beantworten. . . . BESCHLUSS 1.. Der Gemeinderat erlässt über die Grundstücke Nrn. 44, 45, 46, 47, 191, 280, 335, 365, 372, 521, 524, 529, 718, 805, 825, 925; 954, 955, 983, 1024, 1026, 1037, 1081 , .1181, · 1205, 1289, 1364, 15i1, 1548, 1564 eine Planungszone (Art. 54 ff. BauG) für die Dauer von drei Jahren (eine Verlängerung um zwei weitere Jahre bleibt vorbehalten). Innerhalb der Planurigszone Qürfen keine bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen erstellt werden , welche die vorgesehene Planung erschweren ·könnten. Unzulässig sind neue Hauptbauten und bewilligungspflichtige Terrainveräriderungen. Zulässig sind Sanierungen , Ersatzbauten und Erweiterungen bestehender Bauten und Anlageri. 2.
Die Pl~nungszone tritt mit öffentlicher Bekanntgabe in Kraft.
3.
Die Planungszone wird öffentlich bekannt. gemacht und liegt während 30 Tagen, d.h. vom .22. November 2018 bis 21._Dezember 2018 öffentlich auf.
4.
Einsprachen gegen die ·Planungszone können innert der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. . vom 22. November 2018 bis 21 . Dezember 2018 schriftlich beim Gemeinderat Wolfhal·den, 9427 Wolfhalden , erhoben werden. Einsprachen haben einen Antrag und eine ·Begründung zu enthalten. Einsprachen· gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung .
Freundliche Grüsse
GEMEINDERAT WOLFHALDEN
7/41
Gino Pauletti, Gemeindepräsident
meindeschreiber
Beilage Planausschnitt
Gemeinde Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, T 071 898 82 82, F 071 898 82 72, www.wolfhalden.ch