Planungszonen Erlass
Zona di pianificazione · Schönengrund
Documento
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Schönengrund
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Gemeinderat
- Adottato
- 18 dic 2018
- In vigore dal
- 21 dic 2018
Carta
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File
CH76_06_GRB_Planungszonen.pdfApri in una nuova scheda
Testo
SCHÖNENCVIU~~ Grundschön .
Protokollauszug Sitzung des Gemeinderates Nr. 12/18 vom 18. Dezember 2018 Zonenpläne
04.05.00
Ortsplanungsrevisionen
04.05.70
Erlass einer Planungszone nach Art. 54 ff. des Baugesetzes; Beschluss
Sachverhalt Der Gemeinderat Schönengrund beschliesst an der heutigen Sitzung vom 18. Dezember 2018 in Anwendung von Art. 54 ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1 - Baugesetz; BauG) den Erlass einer Planungszone für folgende Grundstücke oder Teilgrundstücke gemäss dem Plan «Kommunale Planungszonen»: Parzellennummern: 15, 79, 357, 41, 377, 381
Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Schönengrund über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 1.6 ha auszuzonen. Die Planungszone bezeichnet jedoch auch Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone geprüft wird und bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen würde . Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG). Die Planungszone tritt mit öffentlicher Bekanntmachung am 21. Dezember 2018 in Kraft und wird für die Dauer von drei Jahren angeordnet. Eine Verlängerung nach Art. 55 Abs . 2 BauG bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG). Der Erlass und der Perimeter der Planungszone kann vom 21. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 auf der Gemeindekanzlei, Unterdorf 5, eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt.
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Während der Auflagefrist kann gegen den Erlass der Planungszone bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Gemeinderates, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG). Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Allfällige Einsprachen und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG).
UNTERDORF 5 9105 SCHöNENGRUND TEL. 071 361 18 18 FAX 071 361 11 72
Sitzung Nr. 12/18 vom 18.12.2018
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Beschluss 1. Der Gemeinderat erlässt über die Grundstücke Nrn. 15, 79, 357, 41, 377, 381 eine Planungszone (Art. 54 ff. BauG) für die Dauer von drei Jahren (eine Verlängerung um zwei weitere Jahre bleibt vorbehalten). Innerhalb der Planungszone dürfen keine bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen erstellt werden, welche die vorgesehene Planung erschweren könnten . Unzulässig sind neue Hauptbauten und bewilligungspflichtige Terrainveränderungen. Zulässig sind Sanierungen, Ersatzbauten und Erweiterungen bestehender Bauten und Anlagen . 2. Die Planungszone tritt mit öffentlicher Bekanntgabe in Kraft. 3. Die Planungszone wird öffentlich bekannt gemacht und liegt während 30 Tagen, d.h. vom 21. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 öffentlich auf. 4. Einsprachen gegen die Planungszone können innert der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. vom 21. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 schriftlich beim Gemeinderat Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, erhoben werden. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einsprachen gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung. 5. Mitteilung: - GP Hans Brunner - GR Nicole Graf - 04.05.00 - 04.07.00
Bemerkungen GP Hans Brunner hat in der Zwischenzeit mit allen Grundeigentümern gesprochen. Zähneknirschend wird es im Moment von allen betroffenen Grundeigentümern akzeptiert. Ob Einsprachen eingehen werden, kann noch nicht abgeschätzt werden.
Schönengrund, 23. Januar2019
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Brunner eindepräsident
So ja Hartmann Gemeindeschreiberin
UNTERDORF 5 9105 SCHöNENGRUND TEL. 071 361 18 18 FAX 071 361 11 72