Planungszonen Erlass

Zona di pianificazione · Wolfhalden

Documento

Tipo
Zona di pianificazione
Comune
Wolfhalden
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Gemeinderat
Adottato
4 nov 2021
In vigore dal
12 nov 2021

Carta

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File

CH76_17_GRB_Planungszonen 2021.pdfApri in una nuova scheda

Testo

~ Wolfhalden ~ mit Weitblick

Gemeinderat

Datum

8. November 2021

Zuständig

Sarah Niederer

Telefon

071 898 82 70

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E-Mail

[email protected]

Gemeinderatsbeschluss vom 4. November 2021 1.

Die per 16. November 2018 in Kraft gesetzte Planungszone betreffend der Grundstücke Nrn. 44,45, 46, 47, 191 , 335, 365,372, 521,524, 529,718, 805, 825,925, 954,955, 983, 1024, 1026, 1037, 1081, 1181 , 1205, 1289, 1364, 1521, 1548 und 1564wird nach Art. 55 Abs. 2 BauG wird um 2 Jahre verlängert.

2.

Betreffend die Grundstücke Nrn. 373, 376, 718, 1022, 364, 28,323, 1500, 1499, 259, 952, 1308, 1309 und 1310 wird für die Dauer von 2 Jahren eine Planungszone erlassen.

3.

Die Planungszone betreffend Parz. Nr. 280 wird aufgehoben.

4.

Die betroffenen Grundeigentümer sind nach Art. 55 Abs. 2 BauG zu benachrichtigen.

5.

Die Erlasse betreffend Verlängerung der bestehenden Planungszone und Neuanordnung einer Planungszone liegen vom 12. November bis 11. Dezember 2021 auf der Gemeindekanzlei, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gegen die Verlängerung der Planungszone sowie gegen den Erlass der Planungszone bei der Gemeindekanzlei, zuhanden des Gemeinderates, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Allfällige Einsprachen haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG).

Sehr geehrte/r Grundeigentümer/in Sie sind Grundeigentümer/in des(r) Grundstücks(e) Parz. Nr(n). ■ , welches vom eingangs erwähnten Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 betroffen ist. Wir möchten Sie wie folgt informieren: 1.

Der Gemeinderat Wolfhalden hat an der Sitzung vom 6. November 2018 in Anwendung von Art. 54 ff. BauG eine Planungszone beschlossen. Der Erlass der Planungszone war erforderlich, weil die Gemeinde Wolfhalden gemäss kantonalem Richtplan über zu gross dimensionierte Wohn-/Misch- und Kernzonenreserven für den Zeithorizont bis 2040 (sh. kantonaler Richtplan, S. 1.2) verfügt. Die Gemeinde Wolfhalden wurde seitens des kantonalen Departementes Bau und Volkswirtschaft im März 2018 angewiesen, die Wohn-/Misch- und Kernzonen um mindestens 2,0 ha zu reduzieren.

Gemeinde Wollhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, T 071 898 82 82, www.wolfhalden.ch

2.

Nach Erlass der Planungszone wurde die Gemeinderichtplanung in Angriff genommen mit dem verbindlichen Ziel, die Bauzonengrösse nach Massgabe des voraussichtlichen Bedarfs von 25 Jahren zu definieren. Zusammen mit dem Richtplan wird eine Innenentwicklungsstrategie sowie ein Auszonungskonzept entwickelt. Im Rahmen der Erarbeitung des Richtplanes hat sich ergeben, dass die im November 2018 mit einer Planungszone belegten Grundstücke - ausser Parz. Nr. 280 - nach wie vor gebraucht werden, um das Redimensionierungsziel zu erreichen. Weiter hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf die Umsetzung des kommunalen Richtplanes in der grundeigentümerverbindlichen Zonenplanrevision erforderlich ist, zusätzliche mögliche Aus- bzw. Umzonungsflächen zu eruieren und mit einer Planungszone zu belegen.

3.

Angesichts der geschilderten Gegebenheit sehen wir uns veranlasst, betreffend lhr(e) Grundstück(e) Parz. Nr.(n) 28 eine Planungszone von 2 Jahre zu erlassen. Es handelt sich um eine vorsorgliche Massnahme, aufgrund welcher im Planungszonengebiet nichts unternommen werden darf, was die konkrete Nutzungsplanung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG). Die erlassene Planungszone umfasst einerseits Grundstücke, die potenzielle Auszonungsflächen darstellen und andererseits auch Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung in eine andere Nutzungszone zur Diskussion steht.

4.

Bezüglich der Parz. Nr. 280 hat die konkrete Überprüfung ergeben, dass diese Parzelle für eine Aus- bzw. Umzonung nicht geeignet erscheint, weil sie insbesondere von überbauten Parzellen umschlossen ist und zentrumsnah liegt.

5.

In formal-juristischer Hinsicht halten wir Felgendes fest: Die Erlasse betreffend Verlängerung der bestehenden Planungszone und Neuanordnung einer Planungszone liegen vom 12. November 2021 - 11 . Dezember 2021 auf der Gemeindekanzlei, Dorf 36, 9427 Wolfhalden , zur Einsichtnahme öffentlich auf. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Nutzungspläne und dazugehörende Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG).

6.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, Sie zusätzlich zu diesem Schreiben persönlich zu informieren. Bezüglich der Terminfindung wird nächstens mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Freundliche Grüsse

GEMEI~

Gi z

WOLFHALDEN

uletti, Gemeindepräsident

Beilage Planausschnitt

Gemeinde Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, T 071 898 82 82 , www.wolfhalden.ch