Gestaltungsplan Stofel Süd, Änderung

Piano d'utilizzazione · Teufen

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Teufen
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
4 set 2001
In vigore dal
4 set 2001

Carta

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File

CH73_08_GE_Gestaltungsplan Stofel Süd, Änderung.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Protokoll des Regierungsrates

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4 September 2001

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Gemeinde Teufen : Gestaltungsplan Stofel Süd (Teiländerun g); Genehmigun g A. Ausgangslage

1. Mit Schreiben vom 20. August 2001 ersucht der Gemeinderat Teufen um die Genehmigung des obengenannten Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat.

2. Der Gestaltungsplan Stofel Süd wurde mit Entscheid des Regierungsrates vom

18. Mälz 1997 genehmigt. Mittlenrueile wurden vier Einfamilienhäuser realisiert (Häuser 88, 814, 816, 818). Für zwei weitere Häuser ist das Bewilligungsverfahren im Gange.

Die engen Parzellenverhältnisse respektive die Dichte der Überbauung führen dazu, dass die restlichen Baupazellen kaum mehr verkäuflich sind. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, auf die Realisierung von zwei Häusern zu veF zichten (84 und 810) und somit grosszügigere Situationen zu schaffen. Gleichzeitig soll auch der Bau grösserer Garagen ermöglicht werden.

Zudem musste festgestellt werden, dass für die zwei geplanten Heliotrop-Bauten (Hl und H2) keine Nachfrage besteht, Schon bei der Erarbeitung des Gestaltungsplanes waren sich die Beteiligten bewusst, dass sich im Falle einer Nichtrealisierung der Heliotrop-Bauten eine Planänderung für den eigenständigen östlichen Gebietsteil aufdrängen würde. Entsprechend werden die beiden Häuser 84 und 810 weggelassen. Zudem soll anstelle der beiden Heliotrop-Bauten ein Doppelhaus realisiert werden.

g. Über die Anderung des Gestaltungsplanes wurde das Vorprüfungsverfahren durchgeführt.

4. Die Anderung des Gestaltungsplanes Stofel wurde am 2S.November 2000 resp 11. Juli 2001 vom Gemeinderat erlassen.

5. Die öffentliche Planauflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom 6. Dezember 2000 bis 4. Januar 2001. Es ist eine Einsprache eingegangen, die zwischenzeitlich erledigt werden konnte.

B. Erwägungen

1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Ar1. 47 ff. des EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch den Regierungsrat damit nichts entgegen.

-22. Durch den Vezicht auf zwei Wohnhäuser und den Bau von einem Doppelhaus anstelle

von zwei Heliotrop-Bauten wird die maximal zulässige Gesamtausnützung nicht mehr voll ausgeschöpft.

3. Die Anderungen der Sonderbauvorschriften sind insbesondere bedingt durch den Weg-

fall der geplanten Heliotrop-Bauten und den Wegfall von zwei Einfamilienhäusern und weisen entsprechend redaktionellen Charakter auf.

4. Die vorgenommenen Anderungen sind zweckmässig. 5. Die materiellen Anforderungen gemäss Art. 43 EG zum RPG sind erfüllt. Materiell steht der Plangenehmigung durch den Regierungsrat somit nichts entgegen.

G. Beschluss des Regierungsrates

1. Der Gestaltungsplan Stofel Süd (Anderung) wird genehmigt. (Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG).

2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.- erhoben. 3. Rechtsmittel:

Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Venrualtungsgericht (Adresse: Venrualtungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., Postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. I ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bGS 143.6). Amtsblatt

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche * Planungsamt Appenzell A.Rh. * Gemeinderat Teufen ** Beilagen: *) 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk, Erläuterungsbericht

**) 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk, Erläuterungsbericht, Rechnung lm Auftrag des Regierwngsrates Der Ratschreiber:

Versandt

am - 7. SeP' 2gg1

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